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Abgasskandal: KBA droht Mercedes-Benz mit Stilllegung von Diesel-Fahrzeugen

Verhandlung zur Musterfeststellungsklage am OLG Stuttgart

(lifePR) (Lahr, )
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat Mercedes-Benz wegen mutmaßlich illegaler Abschalteinrichtungen in einem EU-6-Motor zur Aufklärung aufgefordert. Das KBA hat bei Untersuchungen der Motorsteuerungssoftware einer Mercedes-E-Klasse 350 Blue TEC mit Euro 6-Motor (OM642) drei Abschalteinrichtungen nachgewiesen, die als "kritisch bzw. als unzulässig" bewertet werden. Nach Medienberichten vom 15. September 2023 droht das KBA, tausende von Mercedes-Fahrzeugen stillzulegen. Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wird es für Mercedes im Diesel-Abgasskandal immer enger. Gerade die Rechtsprechung am Bundesgerichtshof (BGH) erleichtert Verbraucherklagen. Das gilt auch für die laufende Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group am Oberlandesgericht Stuttgart. Am 21. September 2023 wird erneut verhandelt. Dr. Stoll & Sauer rät daher Mercedes-Kunden zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Mehr Infos zu den Entwicklungen am EuGH und BGH gibt es auf unseren Spezial-Websites.

Abgasskandal: KBA setzt Mercedes Frist – danach Stilllegung?

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat Mercedes-Benz in Bedrängnis gebracht, nachdem es Aufklärung über kritische Abschalteinrichtungen in einem EU-6-Motor gefordert hatte. Was ist bisher zu dem Vorgang bekannt geworden?
  • Das KBA hat in Motoren drei Strategien festgestellt. Bei einer der entdeckten Strategien funktioniert die Abgasreinigungsanlage des Dieselfahrzeugs nur in einem bestimmten Außentemperaturbereich. Solche so genannten "Thermofenster" hat der Europäische Gerichtshof im vergangenen Jahr für unzulässig erklärt. Eine weitere Strategie sorge dafür, dass abhängig von bestimmten Fahrbedingungen unterschiedliche Mengen einer Harnstoff-Lösung in die Abgasreinigungsanlage eingespritzt werden. "Detaillierte bzw. hinreichende Gründe für die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung […] wurden von Ihnen nicht übermittelt", stellt das KBA dazu fest. Kritisch sieht die Behörde zudem, dass eine dritte Strategie dafür sorgt, die Wirksamkeit des SCR-Katalysators von der Temperatur der Luft abhängig zu machen, die bei der Abgasreinigung angesaugt wird.
  • Konkret geht es um das Modell Mercedes-E-Klasse 350 Blue TEC mit Euro 6-Motor (OM642).
  • Das KBA hatte Mercedes-Benz bis zum 27. Juli eine Frist gesetzt, um "geeignete Abhilfemaßnahmen" mitzuteilen. Andernfalls behalte sich das KBA vor, die örtlichen Zulassungsbehörden zu informieren, damit diese eine "Betriebsuntersagung" prüfen können - eine Stilllegung der Fahrzeuge also.
  • Nach Informationen von BR und "Spiegel" hat das Unternehmen mit Erfolg eine Verlängerung dieser Frist beantragt. In den nächsten Wochen muss Mercedes-Benz der Behörde das weitere Vorgehen erläutern. Das Bundesverkehrsministerium, dem das KBA untersteht, ist ebenfalls eingebunden.
  • Mercedes-Benz bestätigte den Vorgang gegenüber Medien. "Zu den von Ihnen beschriebenen Funktionalitäten stehen wir seit längerer Zeit in einem Austausch mit dem KBA", teilte ein Sprecher mit. Das Anhörungsverfahren laufe noch, die finale Entscheidung der Behörde in der Sache bleibe abzuwarten. "Wir kooperieren vollumfänglich", so der Sprecher weiter.
  • Unklar ist noch, um wie viele Fahrzeuge es geht. Das KBA hat Mercedes-Benz in dem Schreiben aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist "die Anzahl der produzierten Fahrzeuge […] zu benennen", in denen die aufgeführten Strategien zum Einsatz gekommen sind. Am Ende könnten mehrere tausend Fahrzeuge betroffen sein.
  • Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht sich durch die Einschätzung des KBA in ihrer seit Jahren vertretenen Haltung bestätigt, dass es sich um illegale Manipulationen von Abgassoftware handelt. DUH-Chef Jürgen Resch fordert über diesen Fall hinaus vom Bundesverkehrsministerium, sämtliche Abgasmessungen und Dokumente zu "amtlich festgestellten Abschalteinrichtungen" zu veröffentlichen, damit "endlich den knapp zehn Millionen Besitzern von Betrugsdiesel-Fahrzeugen bei der Durchsetzung ihrer Rechte" geholfen werden könne.
  • Nach Angaben der DUH sind auf deutschen Straßen immer noch knapp 10 Millionen Diesel-Pkw der Abgasstufen Euro 5/V und Euro 6/VI mit unzulässigen Abschalteinrichtungen unterwegs. Eine sechsstellige Zahl an betroffenen Haltern dieser Fahrzeuge versucht derzeit vor Gericht ihre Rechte gegen die in- wie ausländischen Herstellern durchzusetzen. In diesen Rechtsverfahren agierte das KBA bislang wie ein Dienstleistungsunternehmen der Automobilindustrie, kritisierte die DUH in einer Pressemitteilung.
  • Der Diesel-Skandal belastet das Verhältnis von KBA, Ministerium und Mercedes-Benz seit Jahren. Wiederholt hatte die Behörde wegen mutmaßlich unzulässiger Abschalteinrichtungen Rückrufe von Mercedes-Diesel-Modellen angeordnet. Der Konzern wehrt sich dagegen vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig.
  • Der Motor OM642 ist zwischen 2005 und 2021 hergestellt und in Fahrzeugen aller Serien, SUV und Kleintransportern verbaut worden. Betroffen von dem Vorfall könnten daher folgende Modelle sein, die den Motor enthalten: Mercedes Sprinter, Mercedes G Modell, Mercedes ML, Mercedes E Klasse, Mercedes C Klasse, Mercedes Viano, Chrysler 300, Jeep Grand Cherokee, Mercedes GLK, Mercedes des CLK, Mercedes CLS, Mercedes S Klasse.
  • Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 26. Juni 2023 seine bisherige Rechtsprechung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) revidieren müssen. Klar ist seitdem, dass Besitzer von Diesel-Fahrzeugen mit einer temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung – auch Thermofenster genannt – einen Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller ihres Wagens haben können. Und zwar nicht nur, wenn dem Hersteller Vorsatz nachgewiesen werden kann, sondern auch, wenn "nur" fahrlässiges Verhalten vorliegt. Der BGH lässt in diesem Fall einen Schadensersatz in Höhe bis zu 15 Prozent zu. Mehr Infos zu den Entwicklungen am EuGH und BGH gibt es auf unseren Spezial-Websites.
Fazit: Vom Diesel-Abgasskandal betroffene Verbraucher müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen FahrverboteStilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

[*] September 2023 Verhandlung Mercedes-Musterfeststellungsklage

Die jüngsten Entwicklungen im Diesel-Abgasskandal können auch Auswirkungen auf die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group haben. Am 12. Juli 2022 verhandelte das Oberlandesgericht Stuttgart erstmals die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Mitinhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertreten den vzbv in einer Spezialgesellschaft gegen Mercedes. Am Donnerstag, 21. September 2023 wird die Klage zum zweiten Mal öffentlich verhandelt. Das Verfahren hat sich bisher in die Länge gezogen, weil der Senat auf die Entscheidungen von EuGH und BGH gewartet hat. Wie ist der aktuelle Stand bei der MFK gegen Mercedes:
  • Bei der Musterfeststellungsklage konzentriert sich die Klage auf den Motortyp OM651. Dieser Motortyp wurde vor allem in den Fahrzeugmodellen Mercedes GLC und Mercedes GLK eingebaut. Durch die signifikante Erhöhung des Schadstoffausstoßes in normalen Verkehrssituationen droht Mercedes-Käufern eine Stilllegung ihres Fahrzeuges. Da er die Fahrzeuge die gesetzlichen Grenzwerte für Dieselmotoren nicht einhalten. Mehr Infos zur Musterfeststellungsklage gibt es auf unsere Spezialseite – hier.
  • In der ersten Verhandlungsrunde am 12. Juli 2022 positioniert sich das OLG Stuttgart verbraucherfreundlich. Die amtlichen Rückrufbescheide des Kraftfahrtbundesamtes eignen sich demnach als Grundlage für die Klage.
  • Die Richter erkannten außerdem bei den Euro-6-Motoren in den Fahrzeugmodellen GLC 220 d 4Matic, GLC 250 d 4Matic, GLK 220 BlueTec (4Matic) und GLK 250 BlueTec (4Matic) Anhaltspunkte für den vorsätzlichen Einbau illegaler Abschalteinrichtungen. Zur weiteren Aufklärung forderte das Gericht, dass Mercedes-Benz die an der Motorentwicklung beteiligten Personen namentlich benennt. Der Autobauer wollte sich dazu weiterhin nicht äußern.
  • Bei den Euro-5-Motoren in den Fahrzeugmodellen GLK 200 CDI, GLK 220 CDI und GLK 220 CDI 4Matic sieht das Gericht noch keine hinreichenden Anhaltspunkte, die auf einen Vorsatz schließen lassen. Für diese Fälle könnten die Entscheidungen des EuGH und des BGH besonders wichtig, da hier die Voraussetzungen für Schadensersatz gesenkt wurden. Mittlerweile genügt bereits fahrlässiges Handeln der Hersteller für berechtigte Schadensersatzansprüche. Hier wird man gespannt sein, wie das OLG die neue Rechtslage bewertet.
Fazit: Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geht nach den neuesten Entwicklungen am EuGH und BGH davon aus, dass die Richter am OLG Stuttgart Mercedes zur Zahlung von Schadensersatz verurteilen werden.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von über 30 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Erb-, Versicherungs-, Sozial-, Wohn- und Mieteigentums- , Handels- und Gesellschafts- sowie Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.

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