Landgericht Leipzig sieht Abgasmanipulation beim Fiat Ducato
Fiat-Kunden und Camper stehen seit dem Sommer 2020 unter Schock. Damals durchsuchten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Frankfurt Büroräume von FCA und Iveco – beide gehören zum Fiat-Imperium. „Frankfurt: Durchsuchungen wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Diesel-Abschalteinrichtungen“, titelte die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung vom 22. Juli 2020. Ganz offensichtlich hat auch der Autokonzern Fiat wie die Volkswagen AG den Verbrauchern einen ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal beschert. Die Abgasreinigung der Motoren soll so manipuliert werden, dass die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr wird die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Bürger gefährdet. Weil Fiat und Iveco Fahrgestelle und Motoren an Herstellern von Reise- und Wohnmobilen verkaufen, hielt der Abgasskandal somit Einzug in die gerade durch die Corona-Pandemie boomende Branche.
Mittlerweile hat die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer weit über 1000 Klagen im Fiat-Abgasskandal an deutschen Gerichten eingereicht. Erste verbraucherfreundliche Urteile konnten bereits erstritten werden. Die juristische Aufarbeitung des Skandals ist im vollem Gang. Das Landgericht Leipzig hat am 20. Mai 2022 klar zum Ausdruck gebracht, dass Fiat Chrysler vor einer Verurteilung steht. Hier die Eckdaten zum vorliegenden Verfahren, das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführt wird:
- Im Juli 2019 kaufte der Kläger das Wohnmobil der Marke Sun Living Lido M46 SP gebraucht für 33.000 Euro. Beim Motor handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 130 PS der Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481D. Mit Klage vom 26. März 2021 soll das Landgericht Leipzig feststellen, ob dem Kläger durch den Diesel-Abgasskandal ein Schaden entstanden ist und FCA dafür haftet.
- Der Hinweis im Verhandlungsprotokoll vom 20. Mai 2022 deutet klar auf eine Verurteilung hin: „Die Klägerin hat umfangreich und substantiiert zu dem Abschaltmechanismus vorgetragen, der nach 22 Minuten aktiv wird. Dem sind die Beklagten zumindest nicht substantiiert entgegengetreten. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des LG Ravensburg vom 31.01.2022 (Az.: 2 0 114/21) wird die Klage demnach nach vorläufiger Rechtsauffassung als begründet angesehen, soweit kein weiteres substantiiertes Bestreiten erfolgt.
- Das Gericht weist weiter daraufhin, dass klageabweisende Entscheidungen wie das des LG Freiburg nicht überzeugend seien. „Nach vorläufiger Rechtsauffassung überspannen diese die Anforderungen an die Darlegungslast und verkennen die sekundäre Darlegungslast der Beklagten.“ Übersetzt heißt das: Fiat hatte bisher die Vorwürfe nicht hinreichend widerlegt. In der Regel bestreiten die Anwälte nur die Vorwürfe.
- Die vorliegende Typgenehmigung für das Wohnmobil hält das Gericht für unwirksam.
- Eine mögliche Stilllegung des Fahrzeugs ist aus Sicht des Gerichts nicht auszuschließen.