Im Verlauf des Rückrufschreibens erläutert die Audi AG weiter, dass aufgrund eines angeordneten Rückrufs für verschiedene Audi Fahrzeuge ein Software-Update am Motorsteuergerät vorgenommen werden muss. Hintergrund sei, dass Unregelmäßigkeiten in der Motorsteuerungssoftware festgestellt wurden und das Kraftfahrt-Bundesamt daraufhin die Entfernung dieser Unregelmäßigkeiten angeordnet hat. Es handelt sich hierbei also um keine freiwillige Maßnahme seitens des VW-Konzerns, sondern um einen angeordneten Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt aufgrund von Manipulationen an der Motorsteuerung im Hinblick auf die Funktionsweise des Emissionsminderungssystems.
Diese Unregelmäßigkeiten sollen nun durch das Aufspielen eines Software-Update behoben werden. Weiterhin bestätigt die Audi AG, dass es zu keinerlei negative Auswirkungen auf Kraftstoffverbrauchswerte, CO2-Emissionswerte, Motorleistung, maximales Drehmoment, Geräuschemissionen und Dauerhaltbarkeit von emissionsmindernden Einrichtungen käme und alle Grenzwerte im Hinblick auf die Schadstoffemission eingehalten würden.
In einem von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor dem Landgericht Stuttgart (7 O 265/18) geführten Verfahren gegen die Audi AG und gegen einen Händler hat das Landgericht Stuttgart Anfang Januar einen Händler zur Rücknahme eines Audi A4 Avant 3 Liter TDI verurteilt. Im Urteil wurde festgestellt, dass die Audi AG für die Schäden aufkommen muss, die aus dem Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung resultieren. Das Gericht geht in dem Urteil von einem Vorsatz des Vorstandes aus. Außerdem sei das verwendete Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung.
Das Gericht stellte u.a. fest, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde, weshalb dem Kläger ein Schaden entstanden ist, der durch die Audi AG vorsätzlich und sittenwidrig verursacht wurde.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bundesweit im Abgasskandal mehr als 10.000 Gerichtsverfahren führt, bereits mehrere hundert wegweisende Urteile erstritten hat und an der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG federführend beteiligt ist teilt mit:
„Betroffene müssen auch in diesen Fällen mit einem erheblichen Wertverlust ihres Fahrzeugs rechnen. Sehr viele unsere Mandanten, die sich für ein Update entschieden haben, berichten über Probleme, wie fehlende Leistung und Ruckeln, Problemen mit der Abgasrückführung (AGR-Ventil), erhöhtem Verbrauch und das die Fahrzeuge nicht mehr anspringen oder liegen bleiben. Geschädigte haben sehr gute Chancen ihr Fahrzeug zurückzugeben und sollten diese Nutzen.“