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Abgasskandal: VG Schleswig erklärt Millionen VW-Diesel für illegal

DUH erringt Sieg gegen KBA und VW / Behörde muss jetzt handeln

(lifePR) (Lahr, )
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Diesel-Abgasskandal am Verwaltungsgericht (VG) Schleswig einen juristischen Sieg gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) errungen. Das Urteil hat weitreichende Folgen vor allem für Verbraucher mit Diesel-Fahrzeugen, so die DUH in einer Pressemitteilung. Das Gericht hob mit Urteil vom 17. Januar für Millionen von Fahrzeugen aus dem VW-Konzern mit dem Motor EA189 (Euro 5) die Freigabebescheide auf. Damit sind die Diesel illegal auf deutschen Straßen unterwegs. Das Gericht forderte das KBA dazu auf, gegen den VW-Konzern tätig zu werden, damit die in dem Motor befindlichen Abschalteinrichtungen zur Abgasmanipulation entfernt werden. (Az.: 3 A 332/20). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass der erste Diesel-Abgasskandal erneut aufgerollt werden muss und rät Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Derzeit führen die Inhaber eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group an.

Erster Abgasskandal um VW-Motor EA189 erlebt sein Comeback

Der für Medien, Hersteller und Verbraucher scheinbar zu den Akten gelegten Diesel-Abgasskandal erlebt derzeit sein Comeback. Wie kam es dazu?
  • Der Bundesgerichtshof (BGH) musste im Sommer 2023 seine Diesel-Rechtsprechung nach etlichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof (EuGH) verbraucherfreundlich korrigieren. Auch Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal erstmals am BGH verurteilt worden. Mittlerweile gilt vor Gerichten bei Schadensersatzklagen die BGH-Formel „unzulässige Abschalteinrichtung im Diesel = Schadensersatz“. Und dabei genügt fahrlässiges Handeln der Hersteller bereits für eine Verurteilung. Der Nachweis von Vorsatz und Sittenwidrigkeit ist nicht mehr notwendig. Mehr Informationen zu den Entwicklungen am EuGH und BGH gibt es auf unseren Spezial-Websites zum Diesel-Abgasskandal.
  • Im Mittelpunkt dieser ganzen Verfahren stand stets die Abschalteinrichtung „Thermofenster“, die die Abgasreinigung von der Außentemperatur abhängig manipuliert. Und auf diese Weise ist der erste Diesel-Abgasskandal um den VW-Motor EA189 auf einmal wieder aktuell geworden. Denn mit einem Thermofenster als Software-Update versuchte VW, die im September 2015 aufgeflogene Abgasmanipulation zu beheben.
  • Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erkannt die erneute Manipulation, zog jahrelang vor Gericht – sogar bis zum EuGH - und bekam jetzt in dem aktuellen Verfahren vor dem VG Schleswig Recht.
  • Es ging in dem Verfahren um 62 Pkw-Diesel-Modellvarianten des VW-Konzerns. Die Fahrzeuge von VW, Audi und Seat haben im Zuge des im September 2015 bekannt gewordenen VW-Abgasskandals ein Software-Update in Gestalt eines „Thermofensters“ erhalten. Bereits vor einem Jahr hatte das VG Schleswig das Software-Update eines VW-Golfs mit dem Motor EA189 für illegal erklärt. Das aktuelle Urteil bestätigt die Argumentation der DUH vollständig, wie die DUH mitteilte. Die Abgasreinigung bei Diesel-Fahrzeugen muss zwischen minus 15 Grad Celsius bis plus 40 Grad funktionieren, so das VG Schleswig nach einer Mitteilung der DUH. Abschalteinrichtungen, die unter 10 Grad Außentemperatur, nach 15 Minuten Leerlauf oder oberhalb von 1.000 Metern Höhe die Reinigung der Abgase runterfahren oder ganz abschalten, seien unzulässig. Dass das KBA dies über Jahre geduldet hat, war rechtswidrig. Das Gericht hob die Freigabebescheide der Behörde für alle betroffenen Diesel-Fahrzeuge des VW-Konzerns mit dem EA189-Motor auf.
  • Gleichzeitig hat das Gericht das KBA dazu verpflichtet, gegen den VW-Konzern tätig zu werden, damit die Abschalteinrichtungen entfernt werden.
  • Die DUH fordert nun die sofortige Anordnung einer Hardware-Nachrüstung oder eine Stilllegung der Autos mit Entschädigung der Kunden auf Kosten der Autobauer.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dr. Stoll & Sauer rechnet im Abgasskandal mit neuer Klagewelle

Das vorliegende Urteil und die Entwicklungen der vergangenen Monate lassen die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz enorm ansteigen. Warum ist das so?
  • Das aktuelle Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf Fahrzeuge aus dem VW-Konzern, sondern auch für alle gängigen Fahrzeughersteller, die Thermofenster zum Einsatz bringen, wie beispielsweise VW, Mercedes, Opel, BMW, Fiat, Porsche, Audi und Toyota.
  • Neue Rückrufe könnten obligatorisch sein, und die Gefahr von Stilllegungen steigt. Eine neue Klagewelle lässt sich kaum verhindern.
  • Insgesamt geht die DUH von rund 8,6 Millionen Diesel-Fahrzeugen deutscher, europäischer und internationaler Diesel-Hersteller aus, die mit ähnlich unzulässigen Abschalteinrichtungen in Deutschland noch in Betrieb sind.
  • In den kommenden Monaten wird das VG Schleswig sich mit weiteren Klagen der DUH gegen die Bundesregierung zu Diesel-Fahrzeugen von Mercedes-Benz, Porsche, BMW, Fiat und 15 weiteren Herstellern beschäftigen.
Bei dieser Gemengelage rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von über 30 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Erb-, Versicherungs-, Sozial-, Wohn- und Mieteigentums- , Handels- und Gesellschafts- sowie Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.

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