Adler Group S.A. - Erinnerungen an Wirecard-Skandal werden wach
Der Fall des Immobilien-Unternehmens Adler Group S. A. lässt böse Erinnerungen an den Wirecard-Skandal wach werden. Wirtschaftsprüfer und Behörden waren lange ahnungslos und erneut musste erst ein Leerverkäufer Druck auf das Unternehmen erzeugen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hatte Adler Ende April 2022 für den Jahresabschluss 2021das Testat verweigert. Die Adler Group musste schließlich ihren Jahresabschluss ohne den Segen der Prüfer vorlegen. Der Verlust betrug 1,17 Milliarden Euro. KPMG kritisierte vor allem, dass Adler den Wirtschaftsprüfern Zugang zu bestimmten Informationen verweigert habe. Deshalb lasse sich kein abschließendes Urteil zur Bilanz fällen, schrieb das Handelsblatt in einer Analyse. Und so kam es dann zur Verweigerung des Testats.
Besonders die Tochter Consus Real Estate hatte die Geschäftszahlen von Adler schwer belastet, teilte Adler mit. Aufgrund massiver Verluste musste nun auch der Projektentwickler Consus Real Estate Wertberichtigungen vornehmen. Wie die Adler-Tochter am 17. Mai 2022 mitteilte, müssen „Abschreibungen auf Beteiligungen und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen vorgenommen“ werden. Der Kurs der Adler Group ging daraufhin erneut in die Knie.
Wer sich jetzt an die Wirecard-Affäre erinnert, liegt leider richtig. Auch hier warf ein Shortseller dem Unternehmen Bilanzmanipulation vor. Ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen kontrollierte die Bilanzen von Wirecard, bekam jedoch nicht alle Unterlagen zur Verfügung gestellt und der Skandal nahm seinen Lauf. Nach Ansicht unserer Experten für Kapitalmarktrecht sollten sich Anleger auch im Fall Adler Group Sorgen machen und zügig Handeln.
Interessenbündnis für betroffene Anleger der Adler Group
Anlegern ist aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in jedem Fall ein Schaden entstanden. Der Veraltungsrat will beispielsweise für 2021 keine Dividende ausbezahlen. Damit wolle das Unternehmen ein uneingeschränktes Testat für 2022 erhalten, berichtete die FAZ. Die Verbraucher- und Anlegerschutzkanzlei bietet deshalb Betroffenen ein kostenloses Interessenbündnis an. Verbraucher, die sich beim entsprechenden Newsletter anmelden, erhalten Informationen über die neuesten Entwicklungen und Hintergründe des Skandals. Welche Möglichkeiten haben die Geschädigten, sich zur Wehr zu setzen? Die Kanzlei informiert regelmäßig und exklusiv. Gemeinsam lassen sich die Verluste womöglich minimieren.
Wie sieht das rechtliche Szenario aus? Betroffene Aktionäre haben Ansprüche auf Schadensersatz. Aktiengesellschaften haben ad hoc Publizitätspflichten. Sie müssen Informationen offenlegen, die die Kursentwicklung beeinflussen. Liegen da Verstöße vor, wie es bei Adler offensichtlich der Fall ist, führen diese zur Haftung der veröffentlichungspflichtigen Gesellschaft gegenüber den betroffenen Anlegern. Zwar sind alle Details noch nicht abschließend geklärt, aber die Indizien weisen darauf hin, dass Schadensersatzansprüche vorliegen könnten.
Folgende Aktien sind vom Skandal betroffen:
ADLER Group SA (WKN: A14U78)
ADLER Real Estate AG (WKN: 500800)
Accentro Real Estate AG (WKN: A0KFKB)
Consus Real Estate AG (WKN: A2DA41)
Insiderhandel? Bafin schaut Adler Group genau auf die Finger
Bereits im Wirecard-Skandal hatte die Finanzaufsichtsbehörde Bafin eine schlechte Figur gemacht. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat den Bafin-Chef Mark Branson in einer vertraulichen Sitzung befragt. Die Bafin durchleuchtet seit einiger Zeit die Adler-Bilanzen, ohne dass bisher ein Ergebnis bekannt geworden wäre, berichtete die FAZ am 11. Mai 2022. Die Finanzaufsicht soll nun auch untersuchen, ob Insiderhandel bei der jüngsten Kursentwicklung von Adler eine Rolle gespielt habe. Wie anschließend berichtet wurde, gibt es weitere schwere Vorwürfe: Transaktionen mit nahestehenden Personen und deren Bereicherung, unzutreffende Bewertung der Wohnimmobilien und eine irreführende Bewertung des Projekt- und Entwicklungsportfolios. Dazu wertet die Bafin derzeit einen Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG aus.
Für die Anleger sind das alles aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer schlechte Nachrichten. Wer sich jetzt beeilt, kann seine Ansprüche gegenüber Adler gerichtlich sichern lassen. Dazu bietet die Kanzlei ein Interessenbündnis an und rät zur Beratung im kostenlosen Online-Check.