Verjährung zwingt im Fiat-Skandal zum schnellen Klagen
Ein Grund, warum die Autobauer im Abgasskandal bei der Aufklärung wenig bis gar nicht mithelfen, ist das Thema Verjährung. Zieht sich die öffentliche und juristische Aufarbeitung in die Länge und ist die Anzahl der eingereichten Klagen minimiert, kommt beispielsweise Fiat günstig davon und der mögliche Betrug am Verbraucher und der Umwelt hat sich rentiert. Auch der ADAC hat diese Problematik zumindest beim Kauf von Neuwagen erkannt und rät Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung, ehe die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs abgelaufen ist. Ansonsten sieht der ADAC derzeit wenig Handlungsbedarf für Verbraucher. Hier verkennt der Verkehrsclub die Realitäten und macht das Geschäft der Automobilindustrie – zu Lasten seiner Mitglieder. Hier ein kurzer Abriss, was der Verbraucher beim Thema Verjährung beachten muss:
- Wer noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs ist, muss umgehend handeln, weil die Ansprüche gegen den Händler ansonsten verjähren. Dabei spielt es keine Rolle, ob und wann der Verbraucher von der Manipulation erfahren hat. Ganz wichtig: Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs zu laufen.
- Hinsichtlich der Ansprüche gegen die Hersteller der Fahrzeuge tritt die Verjährung kenntnisabhängig ein. Ein Gericht prüft, ob der klagende Verbraucher möglicherweise Kenntnis vom Skandal hätte haben müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob er von der Manipulation tatsächlich Kenntnis hatte oder nicht. Bereits 2018 wurde eingehend in den Medien von der Manipulation durch Fiat berichtet. Ein Gericht kann aufgrund der umfassenden Berichterstattung im Abgaskanal annehmen, dass Verbraucher spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten Kenntnis haben müssen. Dann würden ihre Ansprüche Ende Jahr 2021 verjähren. Die Kanzlei empfiehlt daher den geschädigten Verbrauchern, nicht weiter abzuwarten und die Ansprüche dringend geltend zu machen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.
Insgesamt gibt es fünf Möglichkeiten für geschädigte Verbraucher, Schadensersatz einzufordern und Verantwortliche des Diesel-Abgasskandals von Fiat Chrysler zur Rechenschaft zu ziehen. Besonders die Neulieferung ist für Verbraucher interessant, die ihr Fahrzeug erst kürzlich erworben haben. Wie sehen die Möglichkeiten im Detail aus?
- Neulieferung
Wurde das Fahrzeug als Neuwagen bei einem Händler gekauft und ist die zweijährige Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs noch nicht abgelaufen, kann die Neulieferung eines aktuellen sauberen Modells verlangt werden. In diesem Fall muss das alte Fahrzeug zurückgegeben werden. Zu einer solchen Konstellation hat sich der Bundesgerichtshof bereits positiv geäußert. Der Clou dabei ist, dass für das alte Fahrzeug und die gefahrenen Kilometer keine Nutzungsentschädigung bezahlt werden müssen. Man ist also jahrelang kostenlos gefahren. Dr. Stoll & Sauer hat im Abgasskandal von VW solche Urteile bereits erstritten. Eines davon ist rechtskräftig, weil das verklagte Autohaus auf eine Revision vor dem Bundesgerichtshof verzichtet hatte. Die Kanzlei sieht keine Gründe, warum Gerichte eine Neulieferung verweigern sollten. Im Resultat sind die Skandale bei VW und Fiat vergleichbar.
- Rücktritt/Rückgabe
Ist die Gewährleistungsfrist gegen den Händler abgelaufen, besteht sowohl gegenüber dem Hersteller als auch gegenüber dem Händler die Option, die Rückgabe des Fahrzeugs geltend zu machen. Es muss der Kaufpreis zuzüglich Ausstattungen, die an dem Fahrzeug angebracht wurden, zurückgezahlt werden. Bisher nimmt die Rechtsprechung noch an, dass eine Nutzungsentschädigung zu bezahlen ist. Die Frage, ob überhaupt eine Nutzungsentschädigung geschuldet ist, muss aber noch durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden, dem diese Frage von mehreren Gerichten bereits vorgelegt worden ist.
- Minderung
Das Fahrzeug muss jedoch nicht zwingend zurückgegeben werden. Schließlich hängt das Herz eines jeden Campers an seinem Wohnmobil. Aufgrund der Manipulation hat es jedoch mit Sicherheit einen Minderwert, den man geltend machen kann. Die Kanzlei hat bereits Urteile erstritten, in denen 25 Prozent des Kaufpreises als Minderung gewährt wurden. Die Verbraucher können also ihr Fahrzeug behalten und erhalten einen großen Teil des Kaufpreises zurück. Die Kanzlei empfiehlt diese Variante nicht, weil die Weiternutzung der Fahrzeuge mit großen Unsicherheiten verbunden sind. Diesel-Fahrverbote und behördlich angeordnete Stilllegungen sind möglich. Darüber hinaus ist es fraglich, ob eine Nachrüstung bei den Motoren überhaupt machbar ist. Das Software-Update bei VW hat nach Expertenmeinungen und Verbraucherstimmen zu nachlassender Motorenleistung und erhöhtem Spritverbrauch geführt.
- Schadensersatz
Neben all diesen Varianten lässt die Kanzlei feststellen, dass Fiat Schadensersatz schuldet. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Schäden, die durch eine Stilllegung oder durch sonstige Maßnahmen entstehen, abgedeckt sind. So werden die Ansprüche der Verbraucher auch vor einer möglichen Verjährung geschützt.
- Staatshaftungsklage gegen die BRD
Eigentlich hätten die Wohnmobile spätestens ab 2016 durch die Bundesrepublik mit einem Verkaufsstopp belegt werden müssen. Doch die Politik hat die Wohnmobilhersteller in Deutschland offensichtlich schützen wollen und beim Kraftfahrt-Bundesamt für eine Genehmigung der Fahrzeuge gesorgt. Zudem wurde europäisches Recht nicht richtig umgesetzt. Die Kanzlei verklagt im Namen ihrer Mandanten, die ihr Fahrzeug ab 2016 erworben haben, die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz.