Adler Group lässt Erinnerungen an Wirecard-Skandal hochkochen
Ende 2021 waren erstmals kritische Stimmen gegen den Adler-Konzern aufgekommen. Ein Shortseller, der bereits den Wirecard-Skandal ins Laufen gebracht hatte, ließ an der Adler Group kein gutes Haar und vermutete manipulierte Bilanzen. Der in Luxemburg ansässige Immobilien-Konzern hatte Ende April einen Jahresabschluss für 2021 vorgelegt, für den die KPMG-Wirtschaftsprüfer das Testat verweigerten. Offensichtlich soll es bei der Bewertung von Immobilien zu Manipulationen gekommen sein. Die Aktie des Unternehmens befindet sich seit Monaten auf Talfahrt. Die Adler Group musste schließlich ihren Jahresabschluss ohne den Segen der Prüfer vorlegen. Der Verlust betrug 1,17 Milliarden Euro. KPMG kritisierte vor allem, dass Adler den Wirtschaftsprüfern Zugang zu bestimmten Informationen verweigert habe. Deshalb lasse sich kein abschließendes Urteil zur Bilanz fällen, schrieb das Handelsblatt in einer Analyse. Und so kam es dann zur Verweigerung des Testats.
Besonders die Tochter Consus Real Estate hatte die Geschäftszahlen von Adler schwer belastet, teilte Adler mit. Aufgrund massiver Verluste musste nun auch der Projektentwickler Consus Real Estate Wertberichtigungen vornehmen. Wie die Adler-Tochter am 17. Mai 2022 mitteilte, müssen „Abschreibungen auf Beteiligungen und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen vorgenommen“ werden. Der Kurs der Adler Group ging daraufhin erneut in die Knie.
Der Fall des Immobilien-Unternehmens Adler Group S. A. lässt böse Erinnerungen an den Wirecard-Skandal wach werden. Wirtschaftsprüfer und Behörden waren lange ahnungslos. Auch hier warf ein Shortseller dem Unternehmen Bilanzmanipulation vor. Ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen kontrollierte die Bilanzen von Wirecard, bekam jedoch nicht alle Unterlagen zur Verfügung gestellt und der Skandal nahm seinen Lauf. Nach Ansicht unserer Experten für Kapitalmarktrecht sollten sich Anleger auch im Fall Adler Group Sorgen machen und zügig Handeln.
Interessenbündnis für betroffene Anleger der Adler Group
Anlegern ist aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in jedem Fall ein Schaden entstanden. Der Veraltungsrat will beispielsweise für 2021 keine Dividende ausbezahlen. Damit wolle das Unternehmen ein uneingeschränktes Testat für 2022 erhalten, berichtete die FAZ. Die Verbraucher- und Anlegerschutzkanzlei bietet deshalb Betroffenen ein kostenloses Interessenbündnis an. Verbraucher, die sich beim entsprechenden Newsletter anmelden, erhalten Informationen über die neuesten Entwicklungen und Hintergründe des Skandals. Welche Möglichkeiten haben die Geschädigten, sich zur Wehr zu setzen? Die Kanzlei informiert regelmäßig und exklusiv. Gemeinsam lassen sich die Verluste womöglich minimieren.
Wie sieht das rechtliche Szenario aus? Betroffene Aktionäre haben Ansprüche auf Schadensersatz. Aktiengesellschaften haben ad hoc Publizitätspflichten. Sie müssen Informationen offenlegen, die die Kursentwicklung beeinflussen. Liegen da Verstöße vor, wie es bei Adler offensichtlich der Fall ist, führen diese zur Haftung der veröffentlichungspflichtigen Gesellschaft gegenüber den betroffenen Anlegern. Zwar sind alle Details noch nicht abschließend geklärt, aber die Indizien weisen darauf hin, dass Schadensersatzansprüche vorliegen könnten.
Folgende Aktien sind vom Skandal betroffen:
ADLER Group SA (WKN: A14U78)
ADLER Real Estate AG (WKN: 500800)
Accentro Real Estate AG (WKN: A0KFKB)
Consus Real Estate AG (WKN: A2DA41)