Mit welchen Arten von Datenlecks müssen Unternehmen rechnen?
- Gestohlene Informationen: Der Verlust oder Diebstahl von Hardware wie Laptops oder Smartphones kann zu schwerwiegenden Datenlecks führen. Mitarbeiter, die Geräte oder vertrauliche Dokumente sorglos behandeln, riskieren, dass vertrauliche Daten in falsche Hände geraten.
- Ransomware: Ransomware-Angriffe verschlüsseln Unternehmensdaten und fordern ein Lösegeld für die Entschlüsselung. Diese Angriffe können nicht nur zu Datenverlust, sondern auch zu Betriebsstörungen und erheblichen finanziellen Belastungen führen. Im Ernstfall können sie die Existenz des Unternehmens bedrohen.
- Geknackte Passwörter: Einfache oder leicht zu erratende Passwörter erhöhen das Risiko, dass Hacker Zugang zu sensiblen Daten erhalten. Brute-Force-Angriffe, bei denen Hacker verschiedene Passwörter ausprobieren, sind eine häufige Methode, um in Systeme einzudringen. Eine kleine Nachlässigkeit eines einzelnen Mitarbeiters kann enorme Folgen für das gesamte Unternehmen haben.
- Keylogger-Software: Diese Software zeichnet alles auf, was auf einem Computer eingegeben wird – im schlimmsten Fall sogar Passwörter. Dies kann zu Datenverlust und unberechtigtem Zugriff auf vertrauliche Informationen wie Passwörter und Kreditkartennummern führen.
- Phishing: Phishing-Angriffe verwenden gefälschte Websites oder E-Mails, um Benutzer zur Preisgabe von Anmeldeinformationen zu verleiten. Diese Taktik kann dazu führen, dass Hacker Zugang zu sensiblen Unternehmensdaten erhalten. In der Regel sehen diese E-Mails harmlos aus. Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit kann ausreichen, um Cyberkriminellen Zugang zum Unternehmensnetzwerk zu ermöglichen.
- Malware oder Viren: Malware kann Daten zerstören oder die Kontrolle über Unternehmenssysteme übernehmen. Besonders schädlich ist Malware, die dazu entwickelt wurde, Daten zu löschen oder Systeme zu blockieren. Einfallstore dieser Attacken sind oft harmlos aussehende E-Mails, die von Mitarbeitern geöffnet werden und vom Virenscanner nicht erkannt werden.
- Distributed Denial-of-Service (DDoS): DDoS-Angriffe richten sich oft gegen größere Unternehmen und führen dazu, dass Unternehmenssysteme überlastet und nicht mehr erreichbar sind. Dies kann den Geschäftsbetrieb erheblich stören und Kunden von den Diensten des Unternehmens ausschließen. Am Ende kann auch eine Erpressung drohen.
Die Möglichkeiten, Unternehmenssysteme zu attackieren, sind mittlerweile enorm. Welche erheblichen negativen Auswirkungen können Cyberangriffe auf Unternehmen haben?
- Finanzielle Verluste: Kosten für Schadensbegrenzung, Datenwiederherstellung und Lösegeldzahlungen können beträchtlich sein.
- Rechtliche Konsequenzen: Datenschutzverletzungen können rechtliche Strafen und Bußgelder nach sich ziehen, wenn Daten nicht ausreichend geschützt wurden.
- Reputationsschäden: Der Verlust des Kundenvertrauens kann langfristige Auswirkungen auf das Markenimage haben.
- Betriebsstörungen: Vorübergehende Ausfälle oder Einschränkungen können die Geschäftsabläufe erheblich beeinträchtigen.
Unternehmen können verschiedene Maßnahmen ergreifen, um das Risiko von Datenlecks zu minimieren:
- Sicherheitsschulungen: Schulungen für Mitarbeiter zur Erkennung von Phishing-Versuchen und zur sicheren Aufbewahrung sensibler Informationen.
- Starke Passwörter: Verwendung von komplexen Passwörtern und regelmäßiger Passwortwechsel.
- Verschlüsselung: Verschlüsselung sensibler Daten, um sie bei Verlust oder Diebstahl unzugänglich zu machen.
- Aktualisierungen und Patches: Regelmäßige Aktualisierungen von Software und Betriebssystemen, um Sicherheitslücken zu schließen.
- Sicherheitsüberprüfungen: Durchführung regelmäßiger Sicherheitsüberprüfungen, um Schwachstellen frühzeitig zu erkennen.
- Sicherheitsprotokolle: Implementierung von Sicherheitsprotokollen für externe Zugriffe und den Transport sensibler
Datenlecks: Verbraucher im Visier von Cyberkriminellen
Cyberkriminelle versuchen durch ihre Attacken auf Unternehmen, nicht nur die Firmen zu schädigen und zu erpressen. Nein, sie sind auch an hochsensible Daten von Kunden und Verbraucher interessiert, die sie durch das geschaffene Datenleck erbeuten. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern, die eventuell von einem Datenleck betroffen sind, eine kostenlose Erstberatung im Online-Check. Hier prüft die Kanzlei die mögliche Betroffenheit und die rechtlichen Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Kanzlei hat bereits im Fall eines Facebook-Datenlecks vor Landgerichten Schadensersatzansprüche durchgesetzt.
EuGH erleichtert bei Datenleck Klagen auf Schadensersatz
Von einem Cyberangriff betroffene Verbraucher sollten sich die Konsequenzen eines Datenlecks und Datendiebstahls bewusst vor Augen führen. Kombinierte Informationen aus anderen Datenlecks könnten Cyberkriminellen ermöglichen, zielgerichtete Phishing-Angriffe auf Verbraucher durchzuführen. Das kann sogar zum Diebstahl der Identität führen. Damit können beispielsweise Geschäfte zulasten der Verbraucher getätigt werden. Wie sieht derzeit die Rechtslage aus? Haben Betroffene beispielsweise Ansprüche auf Schadensersatz? Vor diesem Hintergrund macht die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auf relevante Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2023 aufmerksam, die die Rechte von Verbrauchern im Kontext von Datenschutzverletzungen erheblich stärken.
- Unter Berufung auf Art. 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) können Verbraucher von Unternehmen Auskunft darüber verlangen, ob sie von einem Angriff betroffen sind.
- Die EuGH-Urteile mit den Aktenzeichen C-340/21 und C-456/22 bieten wichtige Klarstellungen im Bereich der Haftungsfragen bei Datenschutzverletzungen und anerkennen immaterielle Schäden.
- 82 DSGVO ermöglicht Schadensersatzansprüche, falls Unternehmen unzureichende oder keine Auskunft erteilt oder andere Pflichtverletzungen vorliegen. Dies wird durch die jüngste Rechtsprechung in Deutschland und ein wegweisendes Datenschutz-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) untermauert, welches die Anforderungen an immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO verschärft und die Geltendmachung erleichtert. Sind personenbezogene Daten aufgrund eines Angriffs in die Hände Dritter gelangt und ist den Betroffenen ein Schaden entstanden, müssen die Verantwortlichen nachweisen, dass sie „in keinerlei Hinsicht“ für den Schaden verantwortlich sind, heißt es in dem Urteil vom 14. Dezember 2023 (Az.: C-340/21). Also: Unternehmen müssen nun nachweisen, dass ihre Sicherheitsmaßnahmen bei einem Cyberangriff angemessen und wirksam waren.
- Diese Entscheidungen des EuGH erhöhen die Chancen für Verbraucher, Schadensersatzansprüche bei Datenschutzverletzungen erfolgreich geltend zu machen. Daher könnten Kunden, die von diesem Datenabfluss betroffen sind, Ansprüche auf Schadensersatz haben.