KBA hat 2020 im Abgasskandal Rückruf gegen Peugeot erlassen
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bereits 30. September 2020 mehrere Modelle von Peugeot wegen erhöhter Schadstoffemissionen zurückgerufen. Unter dem Rückrufcode JMK müssen die Diesel-Modelle Peugeot 208, Peugeot 2008, Peugeot 308, Peugeot 3008, Peugeot 508 und Peugeot 5008 aus den Baujahren zwischen 2013 und 2016 in die Werkstätten geholt werden. Ein Software-Update soll die Abgasmanipulation in den Motoren mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 wieder beseitigen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät generell vom Update ab. Die Folgen sind für Motor und Fahrzeug unabsehbar. Besser ist es, gegen Peugeot gerichtlich vorzugehen. Verbrauchern ist durch die Abgasmanipulation ein Schaden entstanden. Niemals hätte jemand ein Fahrzeug mit einer solchen Software-Manipulation erworben. Außerdem sind die Diesel von Stilllegungen bedroht, da sie über eine ungültige Typgenehmigung verfügen. Für den Bundesgerichtshof (BGH) waren das zwei wichtige Argumente gewesen, den Volkswagenkonzern im Diesel-Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz zu verurteilen.
DUH-Gutachten unterstreicht Verwicklung von Peugeot in Abgasskandal
Dass Peugeot in den Abgasskandal verwickelt ist, ist nicht weiter verwunderlich. Peugeot gehört zum Stellantis-Konzern, dem auch die Hersteller Citroën und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) angehören. FCA hat den Abgasskandal in Deutschland in die Wohnmobilbranche gebracht. Die meisten Hersteller vertrauten bisher beim Basisfahrzeug auf den Fiat Ducato. Für das Kraftfahrt-Bundesamt manipuliert der Ducato die Abgasreinigung auf unzulässige Weise. Da im Stellantis-Konzern Motoren munter untereinander getauscht werden, steht natürlich der Peugeot Boxer ebenfalls unter Verdacht, die Abgaswerte zu manipulieren. Der Boxer wird auch bei Wohnmobilen als Basisfahrzeug eingesetzt. Gegen FCA hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer 2500 Klagen eingereicht. Erste verbraucherfreundliche Urteile sind bereits gesprochen worden. Am Oberlandegericht München steht eine Verurteilung von Fiat an. Die Verbraucher haben daher beste Chancen, Schadensersatz zu erstreiten. Und das vorliegende DUH-Gutachten zeigt deutlich, wie tief auch Peugeot im Abgasskandal verstrickt ist. Hier die Kerndaten zum Gutachten, das der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vorliegt:
- Fahrzeug: Peugeot 308 SW 2.0 HDi 180 GT Euro 6b 133 kw
- Abgasnachbehandlung mit SCR-Katalysator und Dieselpartikelfilter.
- Erstzulassung 2016
- Die Messungen wurden bei Außentemperaturen von +23 bis +36 Grad Celsius durchgeführt.
- Das Fahrzeug meldete während der Messungen keine Störung, kein Warnsignal leuchtete.
- Bei allen Messungen überschritt das Fahrzeug den Euro 6 NOx-Grenzwert für Diesel Pkw von 80 mg/km.
- Bei Außentemperaturen zwischen 23 und 24 Grad betrug der durchschnittliche Stickoxidausstoß 204 mg/km. Der gesetzliche Grenzwert von 80 mg/km wurde um den Fakt 2,5 überschritten.
- Bei den Messungen, die bei Außentemperaturen oberhalb von +34 Grad Celsius durchgeführt wurden, stiegen die NOx-Emissionen enorm an. Der durchschnittliche Stickoxidausstoß betrug 942 mg/km. Der gesetzliche Grenzwert von 80 mg/km wurde um den Fakt 11,8 überschritten
Die Optionen der Peugeot-Kunden erstrecken sich über Preisminderung, Fahrzeugrückgabe oder bei einem Neuwagen die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs. Übrigens: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) können deutsche Verbraucher auch in Deutschland gegen einen Fahrzeughersteller klagen, der seinen Sitz nicht in Deutschland hat.