Der Kläger erwarb Ende 2017 einen Audi A6 Avant 3.0 TDI bei einem Händler. Nachdem er feststellte, dass sein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen und manipuliert ist, erklärte er gegenüber dem Händler den Rücktritt und machte gegenüber der Audi AG Schadensersatzansprüche geltend. Die Gegenseite lehnte die Erfüllung der Ansprüche ab, woraufhin die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Kläger Klage erhob.
Dieser Klage gab das Landgericht Heilbronn statt. Es liegt ein Mangel der Kaufsache vor. Deshalb kann der Kläger vom Kaufvertrag zurücktreten. Er muss sich nicht auf ein Software Update einlassen. Die Pflichtverletzung ist nicht unerheblich und die Nacherfüllung ist unzumutbar.
Die Audi AG hat den Kläger vorsätzlich, sittenwidrig geschädigt. In dem die Audi AG eine illegale Abschalteinrichtung verbaut hat, handelte sie gegenüber dem Kläger sittenwidrig. Das Gericht geht davon aus, dass der Vorstand Kenntnis gehabt habe von den Manipulationen.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt, teilt mit: „Es ist ein weiteres Urteil gegen die Audi AG im Abgasskandal. Geschädigte der 3 l Fahrzeuge haben ebenfalls Ansprüche gegen Audi. Von der Audi AG kann der Kläger die Rückabwicklung gegen Zahlung des Kaufpreises verlangen. Nach unserer Ansicht muss er sich hier keine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.“
Urteil Audi A6 Avant Landgericht Heilbronn, 4 O 219-18.pdf