Wie die Stiftung Warentest erst kürzlich berichtete, haben Verbraucher, die ihr Fahrzeug über einen Kredit finanziert haben, eine lukrative Möglichkeit, sich aus dem Kreditvertrag zu lösen und das Fahrzeug ohne Wertverlust zurückzugeben. Dies gilt für Verträge, die ab dem 14.06.2017 geschlossen wurden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit insgesamt 5 Fachanwälten für Bank-und Kapitalmarktrecht hat verschiedene Widerrufsbelehrungen überprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass diese oft Fehler enthalten. Die Folge davon ist, dass den Verbrauchern bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ein ewiges Widerrufsrecht zusteht. Dies bedeutet, dass der Vertrag, auch wenn er bereits abgelöst wurde, nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist weiterhin widerrufen werden kann.
In diesem Fall erhält der Verbraucher eine Anzahlung, die gezahlten Raten zurück und muss künftig keine Raten mehr an die Bank zahlen. Im Gegenzug muss er der Bank das Auto übergeben. Eine Nutzungsentschädigung muss er nicht bezahlen, so dass der Verbraucher durch diese Variante kostenlos über Jahre den PKW gefahren ist. Deshalb bezeichnet die Stiftung Warentest die Widerrufsmöglichkeit als lukratives Geschäft für einen Verbraucher eines Autokredits.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal: mit mehr als 30.000 Geschädigten und außerdem eine der renommiertesten Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht auf Verbraucherseite. In zahlreichen Fällen wurde gegen die Volkswagen Bank bzw. deren Zweigniederlassungen Seat Bank, Audi Bank oder Skoda Bank Klage aus einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung eingereicht. Erste Urteile sind demnächst zu erwarten.
Verbraucher, die einen Autokredit abgeschlossen haben, ist daher dringend anzuraten, die Widerrufsbelehrung von einem Experten auf Fehler überprüfen zu lassen. Es ist empfehlenswert, einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufzusuchen, da dieser entsprechendes Spezialwissen vorweisen kann.
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