Fahrlässiges Handeln von Opel im Abgasskandal festgestellt
Die neue Rechtsprechung des BGH im Diesel-Abgasskandal könnte eine neue Klagewelle auslösen. Der vom BGH eingeführte sogenannte Differenzschaden erleichtert Verbrauchern, ihre Rechte durchzusetzen. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass bei fahrlässigem Handeln nicht der gesamte Kaufvertrag rückgängig gemacht wird. Stattdessen hat der Kläger Anspruch auf Ersatz des sogenannten Differenzschadens, der gemäß der Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegen muss. Das bedeutet, dass der Kläger das Fahrzeug behalten kann. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer stellt ein aktuelles verbraucherfreundliches Urteil im Abgasskandal von Opel vor:
- Im vorliegenden Opel-Fall stellte das Oberlandesgericht Dresden fest, dass fahrlässiges Handeln vorlag und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von fünf Prozent zu.
- Der Kläger hatte im Jahr 2013 einen Opel Zafira 2.0 Liter mit dem Motor des Typs A 20 und der Abgasnorm Euro 5 als Gebrauchtwagen erworben. Bei der Abgasreinigung des Fahrzeugs kam ein "Thermofenster" zum Einsatz. Dies bedeutet, dass die Abgasreinigung nur innerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs vollständig arbeitet und bei niedrigeren oder höheren Temperaturen reduziert wird. Das Ergebnis dieser Technologie ist ein erhöhter Ausstoß von Emissionen.
- Es gab keinen offiziellen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts für den Opel Zafira des Klägers. Dennoch stellte der Kläger Schadenersatzansprüche aufgrund der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Er argumentierte, dass durch das Thermofenster die Abgasrückführung bereits bei Außentemperaturen unter 17 Grad reduziert wurde. Angesichts der durchschnittlichen Temperaturen in Europa war die Abgasreinigung somit einen Großteil des Jahres eingeschränkt.
- Anders als in erster Instanz sprach das Oberlandesgericht Dresden dem Kläger im Berufungsverfahren Schadenersatz zu. Der Kläger habe zwar keinen Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 826 BGB aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, da keine ausreichenden Hinweise auf sittenwidriges Verhalten von Opel vorlagen. Allerdings wurde festgestellt, dass der Autohersteller fahrlässig gehandelt hatte und daher schadenersatzpflichtig war.
- Der Kläger hatte substantiiert dargelegt, dass in seinem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet wurde. Opel hatte zwar argumentiert, dass die Abgasrückführung bei Temperaturen unter 17 Grad nicht abrupt ausgeschaltet, sondern schrittweise reduziert wurde und erst bei minus 10 Grad deaktiviert wurde. Das Oberlandesgericht Dresden stellte jedoch fest, dass die eingeschränkte Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter normalen Betriebsbedingungen in der EU offensichtlich war. Entsprechend der BGH-Rechtsprechung wurde daher von einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgegangen.
- Opel konnte darüber hinaus die Zulässigkeit dieser Abschalteinrichtung nicht nachweisen. Das Gericht erklärte, dass Opel fahrlässig eine falsche Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt hatte und daher Schadenersatz leisten müsse.
Die Anwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer bewertet die Entwicklung im Abgasskandal am EuGH und BGH wie folgt:
- In der Vergangenheit konnten viele Verfahren aufgrund der strengen Haftungsmaßstäbe des BGH nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Es musste nachgewiesen werden, dass die Hersteller vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hatten. Die Lage hat sich nun geändert. Der EuGH hat die Hürden für Schadensersatzansprüche gesenkt. Der BGH ist dieser Rechtsprechung gefolgt.
- Da sich in den meisten Dieselmotoren zumindest das Thermofenster befindet, bestehen Ansprüche auf Schadensersatz gegen beinahe alle Hersteller von Dieselfahrzeugen.
- Es besteht eine reale Gefahr der Stilllegung von Fahrzeugen. Der EuGH hat festgestellt, dass Thermofenster unzulässig sind, und nationale Gerichte müssen Maßnahmen ergreifen. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat in einem Urteil zum VW-Software-Update deutlich gemacht, dass eine Stilllegung droht, wenn das Thermofenster im Update für den Dieselmotor EA189 nicht entfernt wird. Thermofenster wurden in nahezu allen Diesel-Fahrzeugen der EURO 5 bis EURO 6b-Normen verwendet. Die Deutsche Umwelthilfe plant Klagen gegen betroffene Fahrzeuge, und Stilllegungen oder teure Nachrüstungen mit Harnstoff könnten die Folge sein. Die Fahrzeugeigentümer tragen die Konsequenzen.
- Möglich sind auch Staatshaftungsklagen. Stoll & Sauer ist fest davon überzeugt, dass der Staat haftbar gemacht und somit verklagt werden kann. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bei der Zulassung der Fahrzeuge nicht ausreichend geprüft, ob unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden. Bisher hat der Bundesgerichtshof im Diesel-Abgasskandal diese Haftung abgelehnt. Die Richter waren der Meinung, dass die individuellen Käufer nicht durch die Gesetze geschützt werden sollen, die den Einsatz von unzulässigen Abschalteinrichtungen verbieten. Diese Gesetze sollen ausschließlich dem Umweltschutz dienen. Der Europäische Gerichtshof sieht das jedoch anders und hat in entgegengesetzter Weise entschieden, indem er den sogenannten Drittschutz für die Verbraucher betont hat.