Im Abgasskandal von Fiat Chrysler ist Eile angesagt
Die Ankündigungen des BGH in Sachen Verjährung im Diesel-Abgasskandal von VW lassen nichts Gutes für die Urteilsverkündung erwarten. Der BGH will offensichtlich das Thema vom Tisch bekommen. Die Richter müssen grundsätzlich klären, ob in der VW-Diesel-Affäre die allgemein geltende dreijährige Verjährungsfrist (§195, 199 BGB) für Schadenersatz-Ansprüche schon im Herbst 2015 mit Bekanntwerden des Skandals begann. Die mangelhafte und unpräzise Ad-hoc-Mitteilung von VW am 22. September 2015 reichten den Richtern bereits im Sommer 2020 dafür aus, um Klagen von Käufern abzuweisen, die nach diesem Termin ihr Fahrzeug gekauft hatten, obwohl sie von ihrer Betroffenheit im Skandal ahnungslos waren. Beim Thema Verjährung will der BGH die Mitteilung von VW offensichtlich erneut anwenden. Am kommenden Montag verhandelt der Senat noch über ein Verfahren, in dem der Kläger 2015 keine Kenntnis davon hatte, dass sein Fahrzeug im Skandal verstrickt war. Vielleicht tendiert der Senat in einem solchen Fall zu einer hinausgeschobenen Verjährung.
Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sollten sich Verbraucher jedoch darauf nicht verlassen, dass der BGH bei der Verjährung einen möglichen Spielraum zu Gunsten der Verbraucher gewährt. Die Kanzlei rät vom Abgasskandal bei Fiat Chrysler betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
Warum ist Eile im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler angesagt? Vorstellbar ist, dass bereits erste Berichte in den Medien ausreichen könnten, die Verjährungsfrist zu starten. Schon 2015 gab es erste Verfahren in den USA. Der Fiat-Skandal war dann Anfang bis Sommer 2016 Thema in Politik und bei Behörden. 2017 leitete die EU-Kommission deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien ein, weil die EU-Vorschriften zur Typgenehmigung nicht umgesetzt und sanktioniert worden waren. Seit 2018 läuft sogar eine Klage am Europäischen Gerichtshof. Ein erster nennenswerter Medienbeitrag zum Thema lief am 5. Mai 2018 im ZDF-Magazin Frontal21 über die dreckigen Reisemobile. Spätestens Ende 2018, nimmt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer an, könnte die Verjährungsfrist bei Fiat zu laufen begonnen haben. Ende 2021 wäre dann der Skandal verjährt, die Verbraucher gingen leer aus und würde mit unverkäuflichen und wertgeminderten Fahrzeugen dastehen.
Verjährung zwingt im Fiat-Skandal zum schnellen Klagen
Die unübersichtliche Lage beim Thema Verjährung zwingt zum schnellen Handeln und macht es umso gefährlicher, beispielsweise dem ADAC zu vertrauen, der auf seiner Website betont, es sei keine Eile nötig. Das haben der Club und Verbraucherschützer auch 2015 im Abgasskandal von VW gesagt. Wer das damals geglaubt hat, hat viel Geld verloren. Zieht sich die öffentliche und juristische Aufarbeitung in die Länge und ist keine Klage eingereicht, kommt beispielsweise Fiat günstig davon und der mögliche Betrug am Verbraucher und der Umwelt hat sich rentiert. Hier ein kurzer Abriss, was der Verbraucher beim Thema Verjährung beachten muss:
- Wer noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs ist, muss umgehend handeln, weil die Ansprüche gegen den Händler ansonsten verjähren. Dabei spielt es keine Rolle, ob und wann der Verbraucher von der Manipulation erfahren hat.
- Hinsichtlich der Ansprüche gegen die Hersteller tritt die Verjährung kenntnisabhängig ein. Ein Gericht prüft, ob der klagende Verbraucher möglicherweise Kenntnis vom Skandal hätte haben müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob er von der Manipulation tatsächlich Kenntnis hatte oder nicht. Bereits 2018 wurde eingehend in den Medien von der Manipulation durch Fiat berichtet. Ein Gericht kann aufgrund der umfassenden Berichterstattung im Abgaskanal annehmen, dass Verbraucher spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten Kenntnis haben müssen. Dann würden ihre Ansprüche Ende Jahr 2021 verjähren. Die Kanzlei empfiehlt daher den geschädigten Verbrauchern, nicht weiter abzuwarten und die Ansprüche dringend geltend zu machen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.
- Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem VW-Verfahren klar gemacht, dass der Autobauer haftet, selbst wenn das Fahrzeug von einem Gebrauchtwagenhändler erworben worden ist. Gegen den Hersteller des Basisfahrzeugs, also Fiat Chrysler Automobiles kann Klage erhoben werden, egal bei wem und wann das Fahrzeug gekauft wurde. Der BGH hat in verschiedenen Verfahren festgestellt, dass ein Hersteller, der Fahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen auf den Markt bringt, haften muss.
- Auch der Händler von Reise- und Wohnmobilen kann verklagt werden. Allerdings tritt zwei Jahre nach Übergabe des Fahrzeugs die Verjährung ein, und der Händler kann dann nicht mehr belangt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verbraucher von der Manipulation etwas wusste oder nicht. Die Kanzlei rät deshalb betroffenen Verbrauchern zur Eile und zur anwaltlichen Beratung. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
- Auch der eigentliche Hersteller des Reise- und Wohnmobils kann zur Rechenschaft gezogen werden wie das Beispiel Knaus Tabbert zeigt. Der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer liegen interne Informationen zum Reise- und Wohnmobilhersteller vor. Gemeinsam mit dem damaligen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer hat Tabbert dafür gesorgt, dass die manipulierten Motoren von Fiat eine Genehmigung für den Straßenverkehr erhalten haben. Deshalb verklagt die Kanzlei Tabbert bei Fahrzeugen, die nach April 2016 auf den Markt gekommen sind.