Die Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält es für sehr wahrscheinlich, dass Fiat vom BGH verurteilt wird. Nach der am 26. Juni 2023 durch das oberste Gericht vorgegebenen neuen Diesel-Rechtsprechung sind die Hürden für eine erfolgreiche Klage gegen Autohersteller erheblich gesenkt worden. Bereits fahrlässiges Handeln genügt für Ansprüche auf Schadensersatz. Dr. Stoll & Sauer rät daher Dieselfahrern zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Mehr Infos zu den Entwicklungen am EuGH und BGH gibt es auf unseren Spezial-Websites.
Seit 2020 steht der Diesel-Abgasskandal bei Fiat im Fokus
Seit Sommer 2020 ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Fiat-Abgasskandal – bisher ohne veröffentlichte Ergebnisse. Vor allem Wohnmobile sind vom Skandal betroffen, da die meisten Hersteller auf den Fiat Ducato als Basisfahrzeug vertrauen. 2020 sprach die Staatsanwaltschaft von 200.000 Freizeitfahrzeuge. Der Fiat-Diesel Multijet soll mit verschiedenen unzulässigen Abschalteinrichtungen die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten und nicht im normalen Straßenverkehr. Bei den Abschalteinrichtungen handelt es sich um einen sogenannten Timer, der nach 21 Minuten die Abgasreinigung ausschaltet, und das Thermofenster, das die Abgasregulierung von der Außentemperatur abhängig steuert. Mittlerweile hat der Skandal die Instanzen durchlaufen. Am 27. November 2023 will sich der Bundesgerichtshof mit dem Skandal erstmals in einer mündlichen Verhandlung beschäftigen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die mittlerweile über 3500 Klagen gegen Fiat anführt, fasst das Verfahren am BGH kurz zusammen:
- Der Bundesgerichtshof (BGH) wird über die Frage verhandeln, ob der italienische Hersteller des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV haftet.
- Der Kläger kaufte im April 2018 ein Wohnmobil Fiat Ducato Sunlight A68 von einem Dritten. Der in das Wohnmobil eingebaute Dieselmotor der Baureihe 2,3-l-MultiJet II (96 kW) stammt von einem weiteren Hersteller. Die EG-Typgenehmigung für das Basisfahrzeug wurde der Beklagten in Italien nach Maßgabe der Abgasnorm Euro 6 erteilt.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte vor Erwerb des Wohnmobils im Jahr 2016 ein Verfahren nach Art. 30 Abs. 3 Satz 1 der inzwischen außer Kraft getretenen Richtlinie 2007/46/EG eingeleitet. Die italienische Genehmigungsbehörde hatte im Jahr 2016 keinen Anlass für ein behördliches Einschreiten gesehen.
Der Kläger verlangt von der Beklagten Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises und der Finanzierungskosten. Er ist der Ansicht, dass die Beklagte durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in dem Wohnmobil gegen das Gesetz verstoßen und ihm dadurch einen Schaden zugefügt habe.
Das Landgericht Bayreuth hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht Bamberg hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Der BGH muss nun entscheiden, ob die Beklagte durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung eine unerlaubte Handlung im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB begangen hat.
Für eine Haftung der Beklagten spricht, dass die Abschalteinrichtung gegen die EU-Gesetzgebung verstößt. Die EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) schreibt vor, dass Fahrzeuge mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung ausgestattet sein müssen. Die Abschalteinrichtung führt dazu, dass das Wohnmobil die emissionsrechtlichen Anforderungen der EG-FGV nicht erfüllt.
Der BGH muss zunächst prüfen, ob der Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz nach deutschem Recht hat. Dies ist der Fall, wenn das Wohnmobil in Deutschland erworben wurde und der Schaden in Deutschland eingetreten ist.
Dr. Stoll & Sauer rät: Verbraucher sollten jetzt klagen
Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei VW, Mercedes und FCA/Stellantis in den vergangenen Monaten mit zahlreichen Urteilen am Europäischen Gerichtshof (EuGH) und am Bundesgerichtshof (BGH) erneut ein großes Stück weitergekommen. Der Skandal ist noch nicht zu Ende. Die Chancen auf Schadensersatz sind enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.