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Ansprechpartner:in Herr Dr. Ralf Stoll +49 7821 9237680

Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz im Abgasskandal von Fiat-Chrysler steigen

Dr. Stoll & Sauer sieht verbraucherfreundliche Entwicklung in den vergangenen Monaten

(lifePR) (Lahr, )
Im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA, jetzt: Stellantis) liegen erste verbraucherfreundliche Urteile vor. Die seit über einem Jahr laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen das Fiat-Imperium schreiten voran. Auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat Abgaswerte von Wohnmobilen im Straßenverkehr getestet und prüft nun, wie die Fahrzeuge in einen gesetzeskonformen Zustand versetzt werden können. Gerade Halter von Reise- und Wohnmobilen sind durch die Abgasmanipulation geschädigt worden. Die Chancen auf Schadensersatz sind aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer durch diese Entwicklungen enorm gestiegen. Die Kanzlei empfiehlt Betroffenen die anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen Daimler. Bereits 2020 konnte für 260.000 VW-Kunden ein 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt werden.

Scheuer und Dobrindt bescheren Wohnmobilbranche Abgasskandal

Der Abgasskandal im Fiat-Imperium hat in Deutschland vor allem die Fans von Reise- und Wohnmobilen getroffen. Der Fiat Ducato ist in den meisten Freizeitfahrzeugen als Basismodell verbaut. Seit 2016 ist der Skandal deutschen Behörden bekannt. 2016 fand das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durch Untersuchungen heraus, dass bei Fiat-Dieselmotoren die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand funktioniert. Die Bosch GmbH hatte der Behörde zudem offenbart, dass der Automobilzulieferer Abschalteinrichtung für Fiat angefertigt habe. Trotzdem gelangten die Motoren in Reise- und Wohnmobilen. Nach Hinweisen des damaligen CSU-Generalsekretärs Andreas Scheuer an seinen Parteifreund und damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt musste das KBA die Genehmigung für die Fahrzeuge erteilen, obwohl allen Beteiligten klar war, dass die Motoren illegal waren und noch heute sind.

Gegen Italien läuft aufgrund der Abgasmanipulation seit 2017 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien und seit 2018 ist eine Klage der EU-Kommission am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg anhängig. Nach Erhebung der Klage drohte der Skandal in Vergessenheit zu geraten. Erst im Sommer 2020 kam der Skandal wieder ans Tageslicht, als die Staatsanwaltschaft Frankfurt Büroräume des Fiat-Imperiums durchsuchte. Bald war klar, dass alle Euro-5- und Euro-6-Motoren unter Verdacht stehen, die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand und nicht im normalen Straßenverkehr einzuhalten. Nur ab Euro 6dTemp finden keine Ermittlungen statt. Diese Motoren gelten bisher als sauber. Betroffen vom Skandal sind die Marken Fiat, Jeep, Alfa Romeo, Lancia und Iveco.

Verbraucherfreundliche Entwicklung im Fiat-Abgasskandal

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die Beweislast gegen den Autobauer mittlerweile erdrückend. Alleine die Vorkommnisse bis ins Jahr 2020 müssten für eine Verurteilung von FCA genügen. Über 1000 Klagen hat die Kanzlei mittlerweile gegen FCA, Iveco und Fahrzeughändler bundesweit eingereicht. Hier eine kurze Zusammenfassung der jüngsten Entwicklungen aus dem Jahr 2021:
  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat mehrere verbraucherfreundliche Urteile in erster Instanz erstritten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Einige Verfahren befinden sich an Oberlandesgerichten in der Berufung.
  • Das Landgericht Nürnberg hat mit Entscheidung vom 9. Juli 2021 festgestellt, dass die Holding Stellantis in der Rechtsnachfolge von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) steht ( 19 O 737/21). Stellantis war Anfang des Jahres durch die Fusion von FCA und des französischen Konzerns PSA entstanden. Damit kann auch gegen Stellantis geklagt werden.
  • Das Landgericht Stade verurteilte am 17. August 2021 den Händler eines Wohnmobils zur Zahlung von Schadensersatz, weil das Fahrzeug mangelhaft war ( 2 O 175/21). Der Halter kann sein Fahrzeug bei dem sogenannten kleinen Schadensersatz behalten.
  • Das Landgericht Oldenburg ordnete am 2. September 2021 die Neulieferung eines mangelfreien Wohnmobils an ( 4 O 767/21). Befindet sich ein Neufahrzeug in der zwei Jahre andauernden Gewährleistung, so wird neben FCA/Stellantis auch in der Regel der Händler verklagt. Der Bundesgerichtshof hatte im VW-Abgasskandal die Form der Neulieferung bestätigt.
  • Das Landgericht Münster will beim KBA Auskunft einholen über den Stand der Ermittlungen der Zulassungsbehörde.
  • Das Landgericht Kempten stellt die Einholung eines Gutachten in Aussicht, falls FCA/Stellantis die Vorwürfe der Abgasmanipulation bestreitet. Dem sieht Dr. Stoll & Sauer gelassen entgegen. Mehrere Gutachten weisen derzeit darauf hin, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten.
  • Das KBA hat im Februar 2021 einen Rückruf zum Iveco-Motor Daily erlassen – allerdings nicht verpflichtend. „Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich die Verringerung von Stickoxiden gegebenenfalls verschlechtert“, heißt es verklausuliert im KBA-Deutsch. Die Daily ist in vielen Wohnmobilen verbaut worden.
  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat Informationen, wonach es bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt „amtsbekannt“ ist, dass Fiat-Motoren manipuliert worden sind.
  • Das KBA hat durch eigene Untersuchungen festgestellt, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte im realen Straßenverkehr nicht einhalten. Daher prüft die Behörde derzeit Konsequenzen. Nach EU-Recht hat das KBA sogar die Möglichkeit, betroffene Fahrzeuge stillzulegen.
  • Mittlerweile versuchen Wohnmobilhändler sich außergerichtlich mit geschädigten Kunden zu einigen.
Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei FCA/Stellantis ein großes Stück weitergekommen. Die Chancen auf Schadensersatz sind dadurch enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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