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CIS Garantie Hebel Plan: Abwicklung von drei Fonds von BaFin angeordnet

Welche Rechte können betroffene Anleger geltend machen? Fachanwalt fü Bank- und Kapitalmarktrecht informiert

(lifePR) (Lahr, )
Erneut müssen sich Anleger, die in einen Garantie Hebel Plan der CIS Deutschland AG investierten, mit einer unerfreulichen Nachricht auseinandersetzen. Die Aufsichtsbehörde BaFin hat angeordnet, dass die Fonds CIS Garantie Hebel Plan 07, CIS Garantie Hebel Plan 08 und CIS Garantie Hebel Plan 09 abgewickelt werden sollen. Dieses Vorgehen wird von Seiten der BaFin damit begründet, dass die drei Fonds unerlaubte Investmentgeschäfte betrieben hätten. Für die konkrete Geschäftstätigkeit hätten die Fonds eine Erlaubnis der BaFin benötigt, welche weder die CIS Garantie Hebel Plan ´07 GmbH & Co. KG, die CIS Garantie Hebel Plan ´08 GmbH & Co. KG noch die CIS Garantie Hebel Plan ´09 GmbH & Co. KG hatten.

Was bedeutet die Entscheidung der BaFin für die Anleger eines betroffenen CIS Garantie Hebel Plans?


Zunächst ist festzuhalten, dass den betroffenen Fondsgesellschaften Rechtsbehelfe gegen die Bescheide zustehen. Wenn es (letztendlich) dabei bleibt, dass die Fonds abgewickelt werden, dann wird der Abwickler an die Anleger/Gesellschafter das Gesellschaftsvermögen verteilen, welches nach dem Begleichen der Verbindlichkeiten noch vorhanden ist. Welches Ergebnis eine solche Abwicklung unter dem Strich für die Abwicklung haben wird, ist offen.

Wenn betroffene Anleger nicht ausschließlich auf das Ergebnis einer Abwicklung (oder ggf. auch auf einen Fortbestehen der drei Fondsgesellschaften) setzen wollen, dann stellt sich die Frage, ob und welche sonstigen Rechtsansprüche ihnen zustehen können. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann hier weiterhelfen. Es kann über verschiedene Ansatzpunkte nachgedacht werden.

Da die BaFin das Geschäftsmodell hinter dem Fonds als erlaubnispflichtig eingestuft hat, stellt sich die Frage, ob die Prospekt der drei betroffenen CIS Garantie Hebel Plan Fonds überhaupt richtig sein konnte. Bei fehlerhaften Darstellungen im Prospekt stehen Prospekthaftungsansprüche und Prospekthaftungsklagen im Raum. Allerdings muss ein Anleger sich bei einer Prospekthaftung auch mit der Frage auseinandersetzen, welche Verantwortlichen (finanziell) erfolgversprechend in Anspruch genommen werden können. Dass dies vor dem Hintergrund der auch sonst von Problemen geplagten Entwicklung der Garantie Hebel Fonds eine durchaus gewichtige Fragestellung ist, dürfte gut nachvollziehbar sein.

In der jetzigen Situation können für Anleger auch Ansprüche interessant sein, die sich nicht direkt gegen einen CIS Garantie Hebel Plan oder das direkte Umfeld der Fonds richten. Hierzu zählt beispielsweise die Beraterhaftung, wenn Anlegern die Investition in den CIS Garantie Hebel Plan von einem Anlageberater empfohlen wurde. Neben der im Zusammenhang mit CIS Finanzprodukten immer wieder benannten Finanzvertriebs Carpediem hatten auch unabhängige Finanzberater die CIS Garantie Hebel Pläne in ihrem Angebot. Bei der Beraterhaftung geht es – grob umrissen – um die Frage, ob die Empfehlung in einen CIS Fonds zu investieren zu den Wünschen und dem Risikoprofil des Anlegers passte. Auch musste der Fonds mit all seinen grundlegenden Eigenschaften und Chancen und Risiken zutreffend vorgestellt werden.

Da bei der Beraterhaftung die individuelle Anlageberatung im Mittelpunkt steht, kann erst nach einer Überprüfung der damaligen Beratungsleistung bewertet werden, ob den Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen und ob diese auch durchgesetzt werden können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt und berät Anleger, die in einen Garantie Hebel Plan investierten. Es sind auch Klageverfahren wegen des CIS Garantie Hebel Plan 07 anhängig.

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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist mit 17 Rechtsanwälten im Bank- und Kapitalmarktrecht, Kapitalanlage-, Wertpapier- und Börsenrecht sowie im Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Versicherungsrecht tätig. Der Kanzleigründer Dr. Ralf Stoll und vier weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Zudem beschäftigt die Kanzlei einen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Schwerpunkt der Kanzleiarbeit ist die Anlegervertretung bei verschiedenen Kapitalanlagen wie z.B. Zertifikate, geschlossene Fonds (Medienfonds, Filmfonds, Schiffsfonds, Immobilienfonds, Lebensversicherungsfonds oder auch Private-Equity-Fonds), Aktien und Aktienfonds, stille Beteiligungen und Schuldverschreibungen. Außerdem überprüfen wir Finanzierungsmodelle und Kredite, insbesondere solche, die durch fondsgebundene Lebensversicherungen finanziert sind.

Neben dem Schwerpunkt Bank- und Kapitalmarktrecht bildet das Versicherungsrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Insolvenzrecht das Haupttätigkeitsfeld der Kanzlei. Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter tätig und ist auch Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die arbeitsrechtlichen Fragestellungen sind das Spezialgebiet von Fachanwalt für Arbeitsrecht Franco Semioli.

Unsere Rechtsanwälte sind bundesweit für Mandanten außergerichtlich und gerichtlich tätig.Neben dem Hauptstandort in Lahr / Schwarzwald verfügt die Kanzlei auch über eine Niederlassung in Freiburg.

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