Das Landgericht Stuttgart hat erst kürzlich in 3 Urteilen (Az.: 23 O 178/18, 23 O 172/18 und 23 O 180/18) die Daimler AG zu Schadensersatz verurteilt. In diesen Verfahren ging es um Euro 5 Fahrzeuge, die nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart manipuliert sind, obwohl die Fahrzeuge nicht von einem Zwangsrückruf durch das Kraftfahrtbundesamt betroffen sind. Das Landgericht Stuttgart geht davon aus, dass die Fahrzeuge durch ein sogenanntes Thermofenster manipuliert sind, welches die Abgasreinigung in vielen Fällen deaktiviert bzw. einschränkt. Das Gericht folgt dabei unserer Auffassung, dass es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Betroffenen Kunden steht daher ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Die Urteile finden Sie hier:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=26487
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=26493
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=26493
Käufer eines Diesel-Fahrzeuges, das vom Abgasskandal betroffen ist, sollten nicht allzu lange warten. Auch Ende 2019 kann die Verjährung der Ansprüche drohen. Wir empfehlen, die Möglichkeit des kostenlosen Online-Rückgaberechners zu nutzen und die kostenlose Erstberatung online abzurufen oder auch über den Postweg anzufordern.
Online-Rückgaberechner: https://www.dieselskandal-anwalt.de/diesel-rueckabwicklung
Kostenlose Erstberatung: https://www.dieselskandal-anwalt.de/klageweg-pruefen
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits zahlreiche Klagen auf Schadensersatz gegen die Daimler AG erhoben. Im Abgasskandal wurden bereits gesamt mehr als 10.000 Klagen eingereicht und mehr als 1.000 positive Urteile zugunsten der Geschädigten erstritten. Erst kürzlich haben verschiedene Oberlandesgerichte darauf hingewiesen, dass es den Klagen stattgegeben möchte. Die Chancen der Geschädigten sind daher sehr gut.