Das Landgericht Stuttgart 23 O 178/18, 23 O 172/18 und 23 O 180/18 hat erst kürzlich in 3 Urteilen die Daimler AG zu Schadensersatz verurteilt. Hintergrund dieser Entscheidung ist dass eine illegale Abschalteinrichtung in den Euro 5 Fahrzeuge verwendet wurde, obwohl die Fahrzeuge nicht von einem Zwangsrückruf durch das Kraftfahrtbundesamt betroffen sind. Das Landgericht Stuttgart geht davon aus, dass die Fahrzeuge durch ein sogenanntes Thermofenster manipuliert sind. Deshalb steht den Kunden ein Schadensersatzanspruch zu. Die Urteile finden sich hier:
http://lrbw.juris.de/...
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Käufer eines solchen Fahrzeugs ist dringend zu raten, nicht das Update aufspielen zu lassen, sondern Schadensersatz geltend zu machen. Gestützt werden sie durch das Heimatgericht der Daimler AG, das Landgericht Stuttgart. Auch dieses sieht einen Schadensersatzanspruch. Die Geschädigten können dadurch ihr Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückerhalten. Dies ist in jedem Fall besser, als sich der Gefahren durch das Update auszusetzen.
Die Kanzlei Dr. Stoll und Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits zahlreiche Klagen auf Schadensersatz gegen die Daimler AG erhoben. Im Abgasskandal wurden bereits gesamt mehr als 10.000 Klagen eingereicht und mehr als 1.000 positive Urteile zugunsten der Geschädigten erstritten. Erst kürzlich haben verschiedene Oberlandesgerichte darauf hingewiesen, dass es den Klagen stattgegeben möchte. Die Chancen der Geschädigten sind daher sehr gut.