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Daimler Abgasskandals - KBA ruft Mercedes C Klasse wegen unzulässiger Abschalteinrichtung zurück, nächste Hiobsbotschaft für Mercedes Fahrer

(lifePR) (Lahr, )
Daimler versinkt weiter im Abgassumpf. Am 13. Februar 2019 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen weiteren Rückruf bekannt gegeben: Daimler muss das Modell C - Klasse der Baujahre 2013 bis 2018 zurückrufen und eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernen. Weltweit werden 99.452 Fahrzeuge zurückgerufen, in Deutschland sind es nach Angaben des KBA 11.411 Fahrzeuge, die betroffen sind. Mercedes hat immer wieder betont, dass es bei der Abgasreinigung allein um die zulässige Ausnutzung von Thermofenstern geht. Doch durch den Rückruf widerspricht das KBA dieser Aussage. Offensichtlich hält das KBA die verwendete Abschalteinrichtung für illegal, was nicht anderes bedeutet, dass auch Daimler tief im Abgasskandal angekommen ist, wie zuvor schon VW. Dies nicht zuletzt auch wegen der Zulassung der Sammelklage in den USA gegen Bosch und Daimler. Nachdem diese Klage zunächst abgewiesen wurde, hat ein Gericht in den USA erst kürzlich aufgrund von Nachbesserungen die Sammelklage zugelassen.

Wie Daimler das Problem beheben möchte, ist nicht bekannt. Wahrscheinlich wird für den Mercedes C-Klasse auch ein Softwareupdate angeboten werden, wie es bereits für andere Fahrzeuge wie z.B. den GLC geschehen ist. Geschädigten des Mercedes Abgasskandals ist dringend davon abzuraten, das Update ohne rechtliche Beratung aufspielen zu lassen. Zwischenzeitlich sind im Abgasskandal hunderte Urteile zulasten der Hersteller ergangen. Auch die Daimler AG ist bereits zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt worden. So hat erst kürzlich das Landgericht Stuttgart Daimler zu Schadensersatz verurteilt. Die Oberlandesgerichte Oldenburg, Karlsruhe, Köln, Hamm und Hamburg haben sich in Hinweisen und Entscheidungen im Abgasskandal ebenfalls bereits auf die Seite der Geschädigten gestellt. Die Chancen für die Geschädigten sind sehr gut, das Fahrzeug ohne größeren Verlust zurückgeben zu können. Wer sein Fahrzeug geleast oder finanziert hat, kann auch den Autokreditvertrag bzw. den Leasingvertrag mit der Mercedes Bank widerrufen, da dieser meisten Fehler enthält. Deshalb hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bereits zahlreiche Klagen gegen Händler, die Daimler AG und die Mercedes Benz Bank eingereicht. Ziel ist die Rückabwicklung.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bundesweit mehr als 10.000 Verfahren im Abgasskandal führt, teilt mit: „Die Chancen sind herausragend für die Geschädigten. Es lohnt sich aufgrund der massiven Wertverluste bei den Dieseln zu klagen. Die Chancen sind so gut wie noch nie.“

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 10.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer führen in einer Spezialgesellschaft die erste Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.

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