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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr, Deutschland http://www.dr-stoll-kollegen.de
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Daimler AG im Abgasskandal vor dem LG Stuttgart erneut verurteilt

Arglistige Täuschung bei Mercedes GLK 220 CDI / Welche Modelle sind betroffen?

(lifePR) (Lahr, )
Die Verurteilungen der Daimler AG im Diesel-Abgasskandal halten unvermindert an. Das Landgericht Stuttgart hat am 1. September 2020 Daimler im Abgasskandal erneut aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt (Az. 15 O 11/20). Damit setzt sich nach Ansicht von Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH der Trend zu einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung fort. Die Chancen gegen Daimler vor Gericht zu gewinnen, steigen mit den Urteilen und durch Äußerungen am Europäischen Gerichtshof enorm an. Temperaturabhängig gesteuerte Abschalteinrichtungen wie das von Daimler verwendete Thermofenster sind vor dem EuGH am 30. April 2020 in Schlussanträgen als unzulässig bezeichnet worden. Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Mercedes-Kunden zu einer Beratung im kostenfreien Online-Check. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und Rechtsgeschichte geschrieben.

Im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG hält Trendwende an

Nicht nur die Äußerungen am EuGH haben im Diesel-Abgasskandal von Daimler eine Trendwende zugunsten der Verbraucher eingeläutet. Auch der Bundesgerichtshof BGH in Karlsruhe hat sich bereits mit dem Fall Daimler näher auseinandergesetzt und einen richtungsweisenden Beschluss gefällt. Der BGH bemängelte am 28. Januar 2020 (Az.  VIII ZR 57/19), dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U 263/18) kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat oder nicht. Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen Mercedes können von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. Es reicht, wenn der klagende Verbraucher seiner Argumente schlüssig vorträgt und nicht bis ins kleinste Detail ausführt. Schließlich könne er nicht detailliert wissen, wie ein Motor funktioniere. Der Beschluss könnte jetzt zur Folge haben, dass in Diesel-Verfahren vermehrt Gutachten eingeholt werden müssen, um die Vorwürfe der Verbraucher gegen die Daimler AG zu überprüfen. Der Autobauer äußert sich vor Gericht in der Regel höchst vage zu den gegen ihn gemachten Vorwürfen. Der BGH-Beschluss wirkt bereits in zahlreichen Verfahren gegen die Daimler AG, die neben dem Kraftfahrt-Bundesamt dazu aufgefordert wird, Einzelheiten zur Funktionsweise der Dieselmotoren und der erlassenen Rückruf-Bescheide preiszugeben.

Zudem hatte der BGH mit einem Hinweisbeschluss am 8. Januar 2019 (Az. VIII ZR 225/17) festgestellt, dass Abschaltvorrichtungen im Grundsatz einen Mangel darstellen. Im Diesel-Abgasskandal von VW hat der Bundesgerichtshof in einem ersten Urteil am 25. Mai 2020 VW nach § 826 BGB verurteilt und dem Wolfsburger Autobauer ein schlechtes Zeugnis ausgestellt (Az. VI ZR 252/19). Die Abgasmanipulation, so das Gericht, sei von langer Hand geplant und umgesetzt worden.

Diese höchstrichterlichen Entwicklungen zeigen für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr, dass die Daimler AG vor Gericht in die Defensive gerät und die Chancen der Verbraucher zu gewinnen, derzeit enorm ansteigen. Immer mehr Mercedes-Modelle sind von verpflichtenden Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) betroffen. Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Abgaskontrollsystem des Motors in ihrem Wert gemindert. Die Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Die Kanzlei hat bereits mehrere positive Urteile gegen die Daimler AG in erster Instanz erstritten:
  1. Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – 19 O 108/19
  2. Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 109/18
  3. Landgericht Stuttgart – 08. Mai 2020 – 14 O 74/20
  4. Landgericht Freiburg – 13. März 2020 – Az. 8 O 71/19
  5. Landgericht Oldenburg – 13. Februar 2020 – Az. 16 0 2884/18
  6. Landgericht Stuttgart – 16. Januar 2020 – Az. 27 O 40/19
  7. Landgericht Stuttgart – 24. Oktober 2019 – Az. 20 O 73/19
Verurteilt: Keine Chance für Daimler am LG Stuttgart

Die Daimler AG muss nach dem aktuellen Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 220 CDI zurücknehmen und dem Kläger 24.172,75 Euro nebst Zinsen erstatten. Zu dem Fahrzeug lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts KBA vor. Hier die wichtigsten Eckdaten zum Verfahren und Urteil:
  • Der Kläger erwarb das gebrauchte Fahrzeug am 19. Januar 2015 zum Preis von 31.500 Euro. Das Fahrzeug der GLK-Klasse verfügt über einen Motor vom Typ OM 651 (Euro 5) und soll mit verschiedenen Abschalteinrichtungen zum Einsatz gekommen sein.Die Kontrolle der Stickoxidemissionen erfolgt in dem Mercedes über die sogenannte Abgasrückführung (AGR). Dabei werden Teile der Abgase in den Motor zurückgeführt und erneut verbrannt. Die Abgasrückführung wird mit dem „Thermofenster“ bei kühleren Außentemperaturen reguliert – also zurückgefahren. Die EU-Grenzwerte werden in diesem Fall im Normalbetrieb auf der Straße nicht eingehalten. Der Motor verfügt über keine Abgasnachbehandlung mit AdBlue-Einspritzung. Im KBA-Rückruf wird das Thermofenster als Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung bezeichnet. Das von Mercedes angebotene Software-Update hat der Kläger nicht aufspielen lassen.
  • Das Gericht folgte in seinem Urteil letztlich dem Kläger. Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen. Der Kläger hat ein Fahrzeug erworben, das er so nicht kaufen wollte, und daher einen Schaden erlitten. Daimler ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB wegen der Verwendung der Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung im Abgaskontrollsystem gegenüber dem Kläger haftbar.
  • Das Fahrzeug entspricht nicht der Norm im Sinne der Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007. Auf dem Prüfstand werden die Abgasnormen eingehalten, im Straßenverkehr jedoch nicht. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 8. Januar 2019 (Az. VIII ZR 225/17) unterstrichen, dass die Abgasnorm auch im Straßenverkehr einzuhalten ist. Das Fahrzeug ist für das Landgericht mangelhaft.
  • Für das Gericht lagen auch keine der EU-Norm folgenden Ausnahmezustände bei dem Fahrzeug vor, um von den Grenzwerten beim Stickoxidausstoß abweichen zu können. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat daher die Abschalteinrichtung als unzulässig eingestuft. Das Gericht folgte dieser Argumentation.

  • Für den Käufer bestand durch das Abweichen von der EU-Norm die Gefahr, dass das Fahrzeug die Fahrerlaubnis von Behördenseite entzogen bekommt. Diesen Umstand habe Daimler verschwiegen und somit den Kunden getäuscht.
  • Besonders kritisierte das Landgericht Stuttgart das Streben von Daimler nach Gewinnmaximierung zu Lasten des Verbrauchers. Der Stuttgarter Autobauer dementierte das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das Thermofenster diene dem Motorschutz und sei daher legal. Mehr wurde nicht zu den Anschuldigungen vorgetragen. Substantiierte Aussagen zur Funktionsweise der Abgasreinigung gab es von Daimler nicht, obwohl das Gericht dies gewünscht hatte. Daimler ist der sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen. Für das Gericht war das gerade nach dem jüngsten BGH-Beschluss (Az. VIII ZR 57/19) zu wenig und verurteilte daher den Autobauer.
  • Der Käufer muss sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
  • Das Urteil ist noch nicht (rechtskräftig.
Welche Modelle sind im Abgasskandal von Daimler verwickelt?

18 Rückrufe in einem Jahr. Um den Überblick nicht zu verlieren, listet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer alle im Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge mit den unterschiedlichsten Motoren auf:

OM640
  • A 160 CDI
  • A 180 CDI
  • A 200 CDI
  • B 180 CDI
  • B 200 CDI
OM642
  • C 350 CDI
  • C 350 CDI BlueEFFICIENCY
  • CLS 350 BlueTEC
  • CLS 350 BlueTEC 4MATIC
  • CLS 350 CDI
  • CLS 350 CDI BlueEFFICIENCY
  • E 280 CDI
  • E 300 BlueTEC
  • E 300 CDI BlueEFFICIENCY
  • E 350 BlueTEC
  • E 350 CDI BlueEFFICIENCY
  • G 280 CDI
  • G 300 CDI
  • G 350 d
  • GL 350 BlueTEC
  • GL 350 CDI BlueEFFICIENCY
  • GL 350 d
  • GLC 350 d
  • GLE 350 d Coupé
  • GLK 350 CDI
  • GLK 350 CDI BlueEFFICIENCY
  • ML 280 CDI
  • ML 300 CDI BlueEFFICIENCY
  • ML 350 BlueTEC
  • R 280 CDI
  • R 300 CDI
  • R 300 CDI BlueEFFICIENCY
  • R 350 CDI
  • S 350 BlueTEC
  • S 350 d
  • S 350 BlueTEC 4MATIC
  • S 350 d 4MATIC
  • Sprinter 218 CDI/318 CDI/418 CDI/518 CDI
  • Sprinter 219 BlueTEC/319 BlueTEC/519 BlueTEC
  • Sprinter 219 CDI/319 CDI/419 CDI/519 CDI
  • Viano 3.0 CDI/Vito 120 CDI
OM651
  • A 180 CDI
  • A 180 CDI BlueEFFICIENCY
  • A 200 CDI
  • A 200 CDI BlueEFFICIENCY
  • A 200 d
  • A 220 CDI
  • A 220 CDI BlueEFFICIENCY
  • A 220 d
  • B 180 CDI
  • B 180 CDI BlueEFFICIENCY
  • B 200 CDI
  • B 200 CDI BlueEFFICIENCY
  • B 200 d
  • B 220 CDI
  • B 220 CDI BlueEFFICIENCY
  • B 220 d
  • C 180 CDI
  • C 180 CDI BlueEFFICIENCY
  • C 200 CDI
  • C 200 CDI BlueEFFICIENCY
  • C 200 d (mit autom. Getriebe)
  • C 220 BlueTEC
  • C 220 BlueTEC BlueEFFICIENCY Edition
  • C 220 CDI
  • C 220 CDI BlueEFFICIENCY
  • C 220 d
  • C 220 d BlueEFFICIENCY Edition
  • C 250 BlueTEC
  • C 250 CDI
  • C 250 CDI BlueEFFICIENCY
  • C 250 d
  • C 300 BlueTEC HYBRID
  • C 300 h
  • CLA 200 CDI
  • CLA 200 d
  • CLA 220 CDI
  • CLA 220 d
  • CLS 220 BlueTEC
  • CLS 250 BlueTEC
  • CLS 250 CDI
  • CLS 250 CDI BlueEFFICIENCY
  • E 200 BlueTEC
  • E 200 CDI
  • E 200 CDI BlueEFFICIENCY
  • E 220 BlueTEC
  • E 220 BlueTEC BlueEFFICIENCY
  • E 220 CDI
  • E 220 CDI BlueEFFICIENCY
  • E 220 CDI BlueEFFICIENCY Edition
  • E 220 CDI Edition
  • E 250 BlueTEC
  • E 250 CDI
  • E 250 CDI BlueEFFICIENCY
  • E 300 BlueTEC HYBRID
  • GLA 200 CDI
  • GLA 200 d
  • GLA 220 CDI
  • GLA 220 d
  • GLC 250 d
  • GLK 200 CDI BlueEFFICIENCY
  • GLK 220 BlueTEC
  • GLK 220 CDI
  • GLK 220 CDI BlueEFFICIENCY
  • GLK 250 BlueTEC
  • GLK 250 CDI BlueEFFICIENCY
  • ML 250 BlueTEC
  • S 250 CDI BlueEFFICIENCY
  • S 300 BlueTEC HYBRID
  • SLK 250 CDI
  • SLK 250 CDI BlueEFFICIENCY
  • SLK 250 d
  • Sprinter 210 BlueTEC/310 BlueTEC/510 BlueTECa
  • Sprinter 210 CDI/310 CDI/510 CDI
  • Sprinter 213 BlueTEC/313 BlueTEC/413 BlueTEC/513 BlueTEC
  • Sprinter 213 CDI/313 CDI/513 CDI
  • Sprinter 216 BlueTEC/316 BlueTEC/416 BlueTEC/516 BlueTEC
  • Sprinter 216 CDI/316 CDI/416 CDI/516 CDI
  • V 220 CDI/Vito 116 CDI
  • V 250 BlueTEC/Vito 119 BlueTEC
  • Viano 2.0 CDI/Vito 113 CDI
  • Viano 2.2 CDI/Vito 116 CDI
  • Vito 110 CDI
OM622
  • C 180 BlueTEC
  • C 180d
  • C 200 BlueTEC
  • C 200d
OM626
  • Marco Polo
  • Vito
  • Vito Tourer
OM607
  • A-Klasse
  • B-Klasse
  • Citan
  • CLA
  • GLA
Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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