OLG Köln will es im Daimler-Abgasskandal genau wissen
Das Oberlandesgericht Köln gehört zu jener Berufungsinstanz, die Daimler im Abgasskandal genauer auf die Finger sehen will. Bereits der 24. Zivilsenat schickte mit Beschluss vom 18. Mai 2020 (Az. 24 U 410/19) die Daimler AG mit einem Fragenkatalog als Hausaufgabe nach Stuttgart zurück. Im Kern ging es um die Funktionsweise der Abgasnachbehandlung – also wie funktioniert das Thermofenster.
Im aktuellen Fall der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer stellt die 7. Zivilkammer sogar indirekt Daimler eine Verurteilung in Aussicht. Zudem forderte der Senat von Daimler Unterlagen ungeschwärzt herauszurücken und substantiiert Stellung zu nehmen. Im Protokoll liest sich das folgendermaßen:
„Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Berufung nach dem vorläufigen Beratungsergebnis zumindest dahingehend Erfolg haben dürfte, dass eine Abweisung der Klage mit der Begründung, die Abschaltvorrichtung am Fahrzeug sei nicht ausreichend substantiiert dargelegt worden, voraussichtlich nicht möglich sei. Er (…) weist darauf hin, dass der Bundesgerichtshof im Januar 2020 eine Entscheidung getroffen habe, die es den Instanzgerichten nahelege, bei einer Substantiierung in diesem Umfang die ausstehenden Fragen im Wege einer Beweisaufnahme zu klären.“
„Weiterhin weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Beklagte (…) den von ihr bereits vorgelegten Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 3. August 2018 in ungeschwärzter Form vorlegen müsse (…). Weiterhin sei ein Vortrag zum Ergebnis und Ausgang eines etwaigen Widerspruchsverfahrens erforderlich.“
Im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG hält Trendwende an
Die juristischen Entwicklungen der vergangenen Monate zeigen für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr, dass die Daimler AG vor Gericht in die Defensive gerät und die Chancen der Verbraucher, die Verfahren zu gewinnen, derzeit enorm ansteigen. Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Abgaskontrollsystem des Motors in ihrem Wert gemindert. Die Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
Die Kanzlei hat bereits mehrere positive Urteile gegen die Daimler AG in erster Instanz erstritten:
- Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 108/19
- Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 109/18
- Landgericht Stuttgart – 08. Mai 2020 – Az. 14 O 74/20
- Landgericht Freiburg – 13. März 2020 – Az. 8 O 71/19
- Landgericht Oldenburg – 13. Februar 2020 – Az. 16 0 2884/18
- Landgericht Stuttgart – 16. Januar 2020 – Az. 27 O 40/19
- Landgericht Stuttgart – 24. Oktober 2019 – Az. 20 O 73/19
An deutschen Gerichten werden für die Daimler AG im Diesel-Abgasskandal die Zeiten rauer. Wie kam es zu dieser verbraucherfreundlichen Wende?
- Temperaturabhängig gesteuerte Abschalteinrichtungen wie das von Daimler in den Mercedes-Modellen verwendete Thermofenster sind vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH am 30. April 2020 in Schlussanträgenals unzulässig bezeichnet worden. Mit dem Urteil wird in diesem ersten europäischen VW-Verfahren noch in diesem Jahr gerechnet.
- Auch der BGH hat mit seinem Beschluss vom 28. Januar 2020 (Az. VIII ZR 57/19) den Druck auf Daimler erhöht. Der BGH bemängelte, dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U 263/18) kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat oder nicht. Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen Mercedes können von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. Es reicht, wenn der klagende Verbraucher seine Argumente schlüssig vorträgt und nicht bis ins kleinste Detail ausführt. Schließlich könne er nicht detailliert wissen, wie ein Motor funktioniere. Gutachten über die Abgasreinigung könnten in wichtigen Fragen Abhilfe schaffen.
- Die Daimler AG äußert sich bisher vor Gericht in der Regel höchst vage zu den gegen sie gemachten Vorwürfen und verweist in der Regel auf Betriebsgeheimnisse, die sie vor Gericht nicht preisgeben möchte. Auch wird der Vortrag des Klägers pauschal als unbegründet zurückgewiesen – ohne die Abweisung genauer auszuführen.
- Das unkooperative Verhalten vor Gericht hat übrigens auch der BGH in seinem ersten Urteil in einem VW-Verfahren am 25. Mai 2020 bemängelt (Az. VI ZR 252/19). Die Autobauer können sich jetzt nicht mehr mit dem Hinweis auf Betriebsgeheimnisse vor Aussagen drücken.