Hacker hatten offensichtlich Zugriff auf Kundendaten von Revolut
Unternehmen und Arbeitgeber sammeln Daten von Verbrauchern, verarbeiten sie, nutzen sie für ihre Zwecke und verdienen damit ein gutes Geld. Nur beim Datenschutz hapert es oft. Das zeigt auch wieder die Datenpanne bei der britischen Smartphone Bank Revolut mit Sitz in Litauen. Hier haben Hacker sich für mehrere Stunden durch ein Datenleck in das System der Bank eingeschlichen.
- Wie Revolut an betroffene Kunden mitteilte, seien keine „Kartendaten, PINs oder Passwörter abgegriffen“ worden. In der Mitteilung, die auf Reddit gepostet wurde, heißt es jedoch, dass die Hacker wahrscheinlich teilweise auf Kartenzahlungsdaten sowie Namen, Adressen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern zugegriffen hätten.
- Revolut wollte keine exakte Zahlen über die betroffenen Kunden des Datenlecks herausrücken. Auf seiner Website gibt das Unternehmen an, dass es etwa 20 Millionen Kunden hat. Ein Sprecher erklärte gegenüber Medien, dass 0,16 Prozent betroffen seien. Das würde etwa 32.000 Kunden entsprechen. In der Mitteilung von Revolut an die litauischen Behörden gibt das Unternehmen jedoch an, dass 50.150 Kunden von der Sicherheitsverletzung betroffen gewesen seien.
- Welches Ziel die Angreifer verfolgten, blieb zunächst unklar. Möglich könnte ein Erpressungsversuch sein. Revolut warnt deshalb seine Kundschaft vor Phishing-Versuchen, die jemand mit den kopierten Daten durchführen könnte. Niemals, so das Unternehmen weiter, werden Kunden angerufen oder per SMS kontaktiert, um nach Log-in-Daten oder Ähnlichem zu fragen.
Bei Datenschutz-Verstößen gibt es hohen Schadensersatz
Das Datenleck bei der Smartphone Bank Revolut zeigt aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer deutlich, wie unvorsichtig Unternehmen personenbezogene Daten ihrer Kunden sichern. Deutsche Gerichte sprechen Verbrauchern mittlerweile hohe Summen an Schadensersatz zu, wenn Verstöße gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorliegen. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst kurz die Rechtslage zusammen:
- Beim deutschen Schadensersatzrecht geht es primär um den Ersatz materieller Vermögensschäden nach §253 BGB. Der Schaden muss sich also in irgendeiner Weise im Geldbeutel abspielen.
- Das europäische Recht kennt die Fallkonstellation, in der Unternehmen und Behörden auch für Nichtvermögensschäden haften – Art. 82 DSGVO. Bei diesem sogenannten immateriellen Schaden stehen vor allem Persönlichkeitsrechte im Vordergrund, die verletzt worden sind. Der Schaden ist bereits eingetreten, wenn noch nicht einmal etwas passiert ist.
- Gerichte legen die Norm mittlerweile sehr eng aus. Die Tendenz geht so weit, dass der ausgesprochene Schadensersatz eine abschreckende Wirkung haben soll. Eine verspätete Auskunft über personenbezogene Daten kann schon mal 500 Euro pro Monat Schadensersatz einbringen. Sind personenbezogene Daten im Internet frei zugänglich, sind Summen im mittleren vierstelligen Bereich möglich.