Hohes Haftungsrisiko: 1200 Euro Schadensersatz pro Kunde
Beim Datenschutz ist Sorgfalt wichtig, wie der vorliegende Fall deutlich zeigt. Bei einem Dienstleisterwechsel sollten die Zugangsdaten zum IT-System erneuert werden, sonst wird es teuer, egal, ob es zu einem Datenmissbrauch gekommen ist oder nicht. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die Eckdaten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln zusammen:
- Ein Finanzdienstleister informierte einen Verbraucher, dass es zu einem unbefugten Zugriff auf sein Kundenkonto und die dort hinterlegten personenbezogenen Daten gekommen war. Im Detail ging es um Kontaktdaten und Daten, die das Wertpapierdepot betrafen. Der Finanzdienstleister hatte früher mit einem Software-Unternehmen zusammengearbeitet, das Opfer eines Hacker-Angriffs geworden war. Da der Finanzdienstleister nach dem Ende der Zusammenarbeit mit der Software-Firma nie seine Zugangsdaten zum IT-System geändert hatte und diese noch bei der Software-Firma hinterlegt waren, war es für die Hacker ein Leichtes, Zugang zu den Systemen des Finanzdienstleisters zu erlangen. Der Verbraucher verklagte darauf hin den Finanzdienstleister wegen Verstoßes gegen die DSGVO und verlangte Schadensersatz.
- Das Landgericht Köln entschied, dass der Finanzdienstleister verpflichtet gewesen wäre, nach Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Software-Unternehmen die Zugangsdaten zum IT-System zu ändern. Die unterbliebene Änderung der Zugangsdaten habe ein Risiko geschaffen, dass Kundendaten dem Zugriff durch die Mitarbeite des Software-Unternehmens ausgesetzt waren. Der Finanzdienstleister könne sich auch nicht darauf berufen, dass das Software-Unternehmen die Zugangsdaten hätte löschen können.
- Dem Verbraucher steht Schadensersatz aus Artikel 82 DSVGO zu. Das Versäumnis des Finanzdienstleisters ist mitursächlich für den unberechtigten Zugriff auf die Nutzerdaten.
- Das Gericht billigte einen Schadensersatz in Höhe von 1200 Euro zu. Das ist insofern bemerkenswert, weil es zu keinem Datenmissbrauch gekommen war. Die tatsächliche Schadenssummer für das Unternehmen kann sich erheblich erhöhen, wenn sich noch andere Betroffene klagen. Das Urteil bezieht sich auf einen Einzelfall. Vom Hackerangriff sollen 33.000 Kunden betroffen gewesen sein.