Schadensersatz für Verstoß gegen DSGVO muss abschreckend sein
Unternehmen und Arbeitgeber sammeln Daten von Verbrauchern, verarbeiten sie und nutzen sie für ihre Zwecke oder geben sie auch an die Schufa weiter. Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, ist eine Auskunftei, die die Bonität oder Kreditwürdigkeit von Personen, Unternehmen oder auch Staaten überprüft. Ein Schufa-Eintrag kann erhebliche Folgen für die Existenz von Verbrauchern haben. Wird wegen eines negativen Schufa-Eintrags das Baudarlehen abgelehnt, brechen Lebensträume entzwei. Der vorliegende Fall verdeutlicht, wie leichtfertig Banken eine Schufa-Meldung in die Welt setzen:
- Der klagende Verbraucher erhielt von einer größeren Bank einen Dispositionskredit. Diesen kündigte die Beklagte aus „wichtigem Grund“ unter Setzung einer gewissen Frist und verwies dabei auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Als die Klägerin diesen Dispositionskredit ausglich, aber in Höhe von 20 Euro immer noch „überzog“, kündigte die Bank daraufhin die gesamte Kontoverbindung. Der Kläger beglich noch vor Ablauf der von der Bank gesetzten Frist die geforderte Geldsumme. Allerdings veranlasste die Bank schon mit der Kündigung auch eine negative Meldung bei der Schufa. Der Eintrag hatte dann 14 Tage bei der Schufa bestand.
- Das Landgericht Lüneburg verurteilte die Bank nach Artikel 82 DSGVO zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro und zum Widerruf der Schufa-Meldung. Aus Sicht des Gerichts hatte die Bank mehrere schwerwiegende datenschutzrechtliche Fehler begangen. Durch die unzulässige Offenlegung personenbezogener Daten drohe eine öffentliche „Bloßstellung“ oder „Stigmatisierung“, welche über den immateriellen Schadensersatzanspruch ausgeglichen werden müsse, so das Gericht.
- Die Weitergabe von personenbezogenen Daten über eine Forderung an die Schufa sei nur zulässig, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist. Außerdem muss der Schuldner nach Fälligkeit unter anderem mindestens zwei Mal gemahnt worden und der Schuldner muss über die Meldung bei der Schufa unterrichtet worden sein. Im Verfahren waren diese Mahnungen strittig. Die Beweislast für den Zugang der Mahnungen sah das Gericht bei der Bank.
- Außerdem kann eine geringfügige Überziehung des Dispositionskredites nicht ausreichen, um den Dispositionskredit bzw. die gesamte Bank-/Kontoverbindung fristlos zu kündigen.
- Zudem ist aus Sicht des Gerichts abzuwägen, ob die Interessen des Betroffenen die Interessen des Verwenders der Daten überwiegen.
- Das Gericht wertete den rechtswidrigen Schufa-Eintrag als starken Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verbrauchers und als schweren Verstoß gegen den Datenschutz. Um den erlittenen Schaden beim Verbraucher auszugleichen, wird diesem ein angemessenes Schmerzensgeld zugesprochen.
- Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Es zeigt, dass noch höhere Beträge an Schadensersatz möglich sind. Denn die 1000 Euro erhielt der Kläger vor allem für den vierzehntägigen Bestand des Schufa-Eintrags. Je länger der Verstoß gegen den Datenschutz andauert, desto höher das Schmerzensgeld.