EuGH stärkt beim Datenschutz Verbraucherrechte
Unternehmen, Behörden und Arbeitgeber sammeln und verwenden personenbezogene Daten von Verbrauchern, um daraus Gewinn zu erzielen. Allerdings gibt es Bedenken hinsichtlich des sorglosen Umgangs mit diesen Daten, was zu Verstößen gegen Datenschutzgesetze führen kann. Lange Zeit herrschte Unklarheit darüber, wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausgelegt werden soll und wann ein immaterieller Schaden entsteht. Im Gegensatz zu einem materiellen Schaden, der beispielsweise durch einen fehlenden Geldbetrag auf dem Konto leicht bezifferbar ist, ist ein immaterieller Schaden schwieriger nachzuweisen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Mai 2023 die Verbraucherrechte gestärkt. Entsteht durch einen Datenschutzverstoß ein Schaden, wird Schadensersatz fällig. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die aktuelle Entwicklung bei Facebook kurz zusammen:
- Im Jahr 2020 erklärte der EuGH eine EU-US-Übereinkunft zur Datenübertragung von Facebook-Nutzerdaten für ungültig. Im Kern geht es um ein Tracking-Tool. EU-Behörden, angeführt von der zuständigen irischen Datenschutzbeauftragten Helen Dixon, bereiten ein Verbot des von Facebook verwendeten Instruments zur Übertragung von europäischen Nutzerdaten vor. Dies geschieht aufgrund von Bedenken, dass US-Geheimdienste auf diese Informationen zugreifen könnten. Das US-Überwachungsgesetz verpflichtet Unternehmen wie Facebook verpflichten, personenbezogene Daten an US-Behörden weiterzugeben.
- Jetzt will die EU eine Rekordstrafe gegen Meta verhängen, weil das Unternehmen die Aufforderung zur Nachbesserung des Datenschutzes ignoriert hat – wie auch Google, Amazon und Microsoft.
- Meta lehnte bisher eine Stellungnahme zu den Medienberichten ab. Auch gibt es bisher keine Kommentare von der irischen Datenschutzkommission (DPC) oder der EU-Kommission zu diesem Thema. Der Aktienkurs von Meta stieg im Verlauf vorübergehend um knapp zwei Prozent.