Was können vom VW-Vergleich ausgeschlossene Verbraucher tun?
Die Verbraucher Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät geschädigten Verbraucher dazu, gegen VW gerichtlich vorzugehen. Die Chancen stehen besser denn je. 20 von 24 Oberlandesgerichten in Deutschland haben VW im Diesel-Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschen nach § 826 BGB verurteilt. Am 28. April verhandelt der Europäische Gerichtshof EuGH und am 5. Mai 2020 der Bundesgerichtshof BGH über den Fall VW. Alles deutet darauf hin, dass es zu verbraucherfreundlichen Urteilen kommen wird. Denn die Diesel-Fahrzeuge sind durch die Manipulation am Abgaskontrollsystem in ihrem Wert eindeutig gemindert. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW herausfinden.
Welche Optionen sind im Abgasskandal für Verbraucher möglich?
Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte gegen VW durchzusetzen.
1. Rückabwicklung: Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, erhält aber im Gegenzug den bezahlten Kaufpreis.
2. Schadensersatz/Wertminderung: Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die VW AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach 826 BGB. Volkswagen muss dann den Schaden ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
3. Neulieferung: Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen.
Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer am 24. Mai 2019 drei Urteile vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mittlerweile ist ein Urteil davon rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das VW-Autohaus die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat – mehr dazu hier.
Servicepaket für VW-Vergleiche zur Musterfeststellungsklage
Seit dem 20. März 2020 wickelt die VW AG auf ihrem Online-Portal die Vergleiche in der Musterfeststellungsklage ab. Die bereits jetzt anlaufenden Probleme zeigen deutlich, wie wichtig es ist, sich bei der Abwicklung anwaltlichen Rat einzuholen. Ist das Angebot im Portal ermittelt oder liegen Probleme vor, heißt es Ruhe bewahren und nichts überstürzen. Bis zum 20. April 2020 hat jeder Zeit, seine Optionen zu überdenken und überprüfen zu lassen. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat deshalb ein Servicepaket zusammengestellt, das den Verbrauchern die Entscheidung erleichtert, ob sie den Vergleich annehmen oder in eine für sie lukrativere Einzelklage gehen wollen. Selbst für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung gibt es die Möglichkeit, gegen VW den Rechtsweg einzuschlagen. Ein mit der Kanzlei kooperierender Prozessfinanzierer greift den Betroffenen unter die Arme und übernimmt die Kosten des Verfahrens.
Was steckt genau im Servicepakt drin?
Die Verbraucher-Kanzlei …
- prüft, ob die Verbraucher in die Vergleichsgruppe fallen.
- schätzt ein, ob der Vergleichsbetrag fair für die Verbraucher ist.
- stellt das Vergleichsangebot einer Einzelklage gegenüber.
- nimmt eine Risikoeinschätzung der Möglichkeiten für die Verbraucher vor.
- informiert die Verbraucher über eine mögliche Prozesskostenfinanzierung.