Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 783405

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr, Deutschland http://www.dr-stoll-kollegen.de
Ansprechpartner:in Herr Dr. Ralf Stoll +49 7821 9237680

Diesel-Abgasskandal: Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern nach Software-Fiasko bei Daimler zur Klage

(lifePR) (Lahr, )
Nächster Nackenschlag für die Daimler AG im Diesel-Abgasskandal: Laut Medienberichten sollen die derzeit installierten Software-Updates zur Senkung des Stickoxidausstoßes wirkungslos sein. Zeitgleich musste der Konzern eine Gewinnwarnung ausgeben, weil er durch den Diesel-Skandal erneut Mehrausgaben von bis zu 1,5 Milliarden Euro erwartet. Der Autobauer sieht auch, Gerichtskosten auf sich zurollen. „Der Diesel-Abgasskandal wird für Daimler eine kostspielige Angelegenheit. Dass das Software-Update wenig bringt, war zu erwarten“, stellte Dr. Ralf Stoll von der Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr fest. „Daimler muss zur Rechenschaft für das Handeln gezogen werden“, fordert Stoll. Und den Verbrauchern rät er: „Klagen Sie, die Chancen auf Schadensersatz stehen gut. Der Skandal wird sich bei Daimler ähnlich entwickeln wie bei VW – und die verlieren derzeit in der Mehrzahl die Prozesse gegen sich.“ Im kostenfreien Online-Check (hier) der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden.

Software-Update von Mercedes erhöht NOx-Emission

Das ZDF-Magazin „Frontal 21“ hat Skandalöses herausgefunden: Sie haben das Software-Update, das Mercedes zurzeit auf Tausende seiner Diesel-Autos aufspielen lässt, um damit Stickoxidemissionen zu senken, genauer unter die Lupe genommen. Die Reporter haben eine Abgasmessung der Firma Emissions Analytics begleitet, die einen Mercedes C220 CDI (Euro 5) vor und nach dem Software-Update in einer Vertragswerkstatt testete. Das Ergebnis verheerend: Das Update verschlechterte die Abgaswerte. Vor dem Update soll das Auto 715 mg/km Stickoxide in die Luft geblasen haben. Das entspricht dem Vierfachen des gesetzlichen für Euro-5-Dieselautos geltendem Grenzwert von 180 mg/km. Nach dem Update lag der Durchschnittswert dann sogar bei 764 mg/km. „Das Update verbessert die NOx-Emissionen nicht, es verschlechtert sie“, wird Nick Molden, Geschäftsführer von Emissions Analytics in der Sendung zitiert. Daimler will jetzt das im Test benutzte Fahrzeug selbst überprüfen. Und das für Fahrzeugzulassungen zuständige Bundesverkehrsministerium kann die Ergebnisse von Emissions Analytics nicht nachvollziehen.

Euro-6d-Temp reduziert NOx-Ausstoß erheblich

Der Diesel-Abgasskandal wird die Daimler AG teuer zu stehen kommen. Der Autobauer rechnet für dieses Jahr nochmals mit Zusatzkosten von 1,1 bis 1,5 Milliarden Euro. Die Summe falle voraussichtlich für "zusätzliche Aufwendungen für laufende behördliche und gerichtliche Verfahren und Maßnahmen" sowie für Rückrufaktionen an, teilte der Konzern in einer Pflichtveröffentlichung zur Bilanz für 2019 mit. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Unternehmen 1,6 Milliarden Euro für Folgekosten des Skandals zurückgestellt. „Hätte Daimler von Anfang an sauberere Dieselfahrzeuge produziert, hätten sie viel Geld sparen können und der Imageschaden wäre ihnen erspart geblieben“, sagte Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Und mit der Abgasnorm Euro-6d-Temp steht ein Technik-Standard am Start, der das Thema Stickoxide minimieren kann. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört im Diesel-Abgasskandal zu den führenden in Deutschland und vertritt in einer Spezialgesellschaft rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungklage gegen VW.

Welche juristischen Möglichkeiten hat der Verbraucher, auf den Diesel-Abgasskandal bei Daimler zu reagieren?

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen.
  1. Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Im Abgasskandal bei VW gibt es beispielsweise zahlreich Urteile, bei denen die Rückabwicklung des Kaufvertrags angeordnet worden ist. Möglicherweise muss der Verbraucher jedoch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer bezahlen. Zur Berechnung eine möglichen Nutzungsentschädigung bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einen Nutzungsentschädigungsrechner (hier)
  2. Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und Daimler auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach 826 BGB. Daimler muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
  3. Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen.
    Nachdem der Bundesgerichtshof in einem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mit anderen Worten: Ein neues Auto, ohne für das alte Fahrzeug etwas bezahlt zu haben. Mittlerweile ist eines der Urteile rechtskräftig geworden. Mittlerweile ist eines der Urteile rechtskräftig geworden, weil das beklagte VW-Autohaus die Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat – mehr dazu hier.
Zu welcher Option rät im Daimler-Diesel-Abgasskandal die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH?

„Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert“, stellte Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr klar. Da helfe auch das von Daimler derzeit angebotene Software-Update inklusive des 100-Euro-Gutscheins nichts. Mit einem 100-Euro-Gutschein versucht Daimler seit Oktober Kunden das Software-Update schmackhaft zu machen. Dem Update müsse man sehr skeptisch gegenüberstehen, wie jetzt auch die aktuellen Medienberichte zeigen. Experten seien der Ansicht, dass ein Software-Update nicht ausreicht, das Problem zu beheben. Außerdem könne ein Software Update folgende erhebliche Nachteile für die Geschädigten mit sich bringen:
  • Niedrigere Lebenserwartung des Motors durch das Software Update
  • Leistungsverluste durch Veränderung des Motorverhaltens
  • Erhöhter Spritverbrauch
  • Erhöhter AdBlue-Verbrauch
  • Bindung an Vertragswerkstätten
  • Minderung des Wiederverkaufswertes
  • Drohende Fahrverbote
  • Zeit und Aufwand, um das Update aufspielen zu lassen
  • Zeit und Aufwand zur Behebung der Probleme, die sich durch das Software Update ergeben können
  • Stilllegung des Fahrzeugs 
„Daher raten wir davon ab, das Software-Update aufspielen zu lassen“, sagte Ralf Stoll. „Daimler muss vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden und Wiedergutmachung leisten. Der Klageweg ist die einzige Möglichkeit für die Verbraucher zu ihrem Recht zu kommen“, forderte Stoll, der mit seinem Partner Ralph Sauer in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen den Autobauer Volkswagen führt.

Gute Aussichten auf Schadensersatz im Daimler-Abgasskandal

Geschädigte haben sehr gute Aussichten auf Schadensersatz. In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr geführten Verfahren (Az. 23 O 127/18 - hier) verurteilte das Landgericht Stuttgart am 25. Juni 2019 die Daimler AG zu Schadensersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 250 CDI Euro 5. Das Gericht warf dem Autobauer eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers vor. Daimler hatte in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert. Das Gericht hielt das sogenannte Thermofenster für unzulässig und ging davon aus, dass die verfassungsmäßigen Vertreter der Daimler AG Kenntnisse von der Manipulation an den Motoren hatten.

Woher weiß der Verbraucher, ob sein Fahrzeug vom Diesel-Abgasskandal bei der Daimler AG betroffen ist?

Auf der Website von Mercedes kann mithilfe einer Überprüfungsfunktion (hier) festgestellt werden, ob ein Diesel betroffen ist. Dazu muss die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) auf einer Website eingegeben werden. Dabei ist jedoch auch Vorsicht angesagt: Nur, weil ein Hersteller behauptet, seine Fahrzeuge seien nicht manipuliert, handelt es sich dabei nicht unbedingt um die Wahrheit. Die Vergangenheit hat dies deutlich gezeigt. Über Jahre sind die Verbraucher an der Nase herumgeführt worden. Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein offizieller Rückruf keinen Einfluss auf Schadensersatzansprüche hat. „Wir gehen davon aus, dass eine weitaus größere Zahl der Fahrzeuge betroffen ist, als es Daimler offiziell zugibt“, ist sich Ralf Stoll sicher. „Verbraucher können daher immer dann Ansprüche geltend machen, wenn Sie einen Mercedes Diesel gekauft haben.“

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal der Volkswagen AG und Daimler AG. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.