Abtretung von Ansprüchen in Kreditverträgen bei Mercedes
Im Diesel-Abgasskandal versuchen die Automobilhersteller mit allen Mitteln, um die Zahlung von Schadensersatz herumzukommen. Ein besonders dreister Versuch landete jetzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Dr. Stoll & Sauer fasst das bisherige Verfahren kurz zusammen:
- Der Kläger hatte sich 2019 für mehr als 55.000 Euro einen neuen Mercedes GLC gekauft. Die Finanzierung übernahm die Mercedes-Benz-Bank. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stand, dass der Verbraucher als Sicherheit unter anderem auch gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen Daimler an die Bank abtritt - „gleich aus welchem Rechtsgrund”. Nach Angaben des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart, das in zweiter Instanz mit dem Fall zu tun hatte, findet sich diese Klausel „regelmäßig” in den Darlehensbedingungen der Bank.
- Später verklagte der Verbraucher die Mercedes-Benz-Group, wie die Daimler AG inzwischen heißt, auf Zahlung von Schadensersatz. Der Mercedes sei mit verschiedenen unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet und stoße beim Fahren mehr giftige Abgase aus als erlaubt. Das OLG Stuttgart beschäftigte sich in dem Verfahren weniger mit dem Diesel-Abgasskandal, sondern mit der Frage, ob der Verbraucher Mercedes-Benz überhaupt verklagen kann. Schließlich habe er solche Ansprüche wirksam an die Bank abgetreten. Auch das Landgericht Stuttgart hatte die Klage abgewiesen.
- Der Bundesgerichtshof hält nun in einer ersten Einschätzung die AGB-Klausel im Kreditvertrag der Mercedes-Benz-Bank für unwirksam. Bestätigt der Senat die erste Einschätzung, muss sich das OLG mit der Frage auseinandersetzen, ob Mercedes Benz im Abgasskandal haftbar gemacht werden kann.
Nach Einschätzung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer stehen die Chancen für eine erfolgreiche Diesel-Klage besser denn je. Hält der BGH an seiner Ersteinschätzung im Kredit-Verfahren fest, haben alle Kunden der Mercedes-Bank im Diesel-Abgasskandal gute Chancen, gegen Mercedes Benz erfolgreich zu klagen. Der Kläger war gegen Mercedes vor allem aufgrund einer temperaturabhängigen Abschalteinrichtung vorgegangen.
Das sogenannte Thermofenster spielt im Diesel-Abgasskandal derzeit eine überragende Rolle. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Thermofenster bereits für illegal erklärt. Am 21. März 2023 will der EuGH in einem Mercedes-Verfahren erneut zum Thermofenster entscheiden. Darüber hinaus wird die Frage höchstrichterlich geklärt, ob Kläger nur das fahrlässige Verhalten der Autobauer beim Einbau von Abschalteinrichtungen in einer erfolgreichen Klage nachweisen müssen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hingegen verlangt bisher den Nachweis der Sittenwidrigkeit und des Vorsatzes (BGB §826). In den Schlussanträgen hat der EuGH-Generalanwalt im Sommer 2002 deutlich gemacht, dass der Nachweis der Fahrlässigkeit genügt. In der Regel folgt der EuGH dem Votum des Generalanwalts. Mit dem zu erwartenden Urteil könnte im Abgasskandal eine völlig neue Rechtsprechung beginnen. Leichtere Klagemöglichkeiten und höhere Erfolgsaussichten für alle Diesel-Besitzer – egal welche Mark sie fahren. Die meisten Hersteller verwenden in Dieselmotoren das sogenannte Thermofenster.
Die Entwicklungen der vergangenen Monate lassen die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz enorm ansteigen. Daher rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.
Die Bosch-Papers: Wende im Diesel-Abgasskandal
Zu diesen verbraucherfreundlichen Entwicklungen vor Gericht kommen noch die von der DUH veröffentlichten Bosch-Papers. Aus den Dokumenten geht klar hervor, dass alle Hersteller beim Automobilzulieferer Abschalteinrichtungen bestellt haben, um die gesetzlichen Abgasnormen zu umgehen. Bosch hat die Hersteller darauf hingewiesen, dass die Abschalteinrichtungen nicht regelkonform sind. Hier kurz zusammengefasst die Bosch-Papers:
- Seit 2006 hat die Automobilindustrie die Abgasmanipulation geplant. 44 der sogenannten illegalen Abschalteinrichtungen wurden nachweislich bei Bosch bestellt.
- Bosch hat die Hersteller über die Illegalität der Software informiert. Nicht nur VW, Mercedes, Audi, Porsche, Opel und BMW haben Software zur Abgasmanipulation bei Bosch bestellt, auch Fiat und Toyota gehörten zur Kundschaft.
- Selbst bei den scheinbar sauberen AdBlue-Motoren manipulieren die Hersteller die Abgasreinigung.
- Damit ist offensichtlich die komplette Dieselflotte auf deutschen Straßen illegal unterwegs. Ihnen müsste die Fahrerlaubnis entzogen werden – die Stilllegung droht.
- Und noch etwas hat sich herausgestellt: Die Autobauer manipulieren mit Hilfe einer Software auch Benzinmotoren.
- Ein weiterer spannender Aspekt: Bosch soll darauf hingewiesen haben, dass der Einbau behördlich abgesprochen werden müsse, weil er illegal sei. Ob und wie die Absprachen ausgesehen haben könnten, müsse jetzt genau geklärt werden. Aus Sicht der Kanzlei Stoll & Sauer muss der Abgasskandal in jedem Fall neu aufgerollt und die Rolle des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und des Bundesverkehrsministeriums neu bewertet werden.