Daimler mit zahlreichen Rückrufen des KBA konfrontiert
Von der erneuten Rückrufaktion im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG ist erneut der Motor OM 651 betroffen. Die Mercedes-Klassen A, B, C, E und S der Baujahre von 2008 bis 2011 müssen in die Werkstätten zurückgeholt werden. Der OM 651 ist in unzähligen Modellen verbaut. Bereits im vergangenen Jahr hatte das KBA den Rückruf von 280.000 Daimler-Fahrzeugen in Deutschland angeordnet. Teilweise wurde auch dort der Motor OM 651 verbaut. Insgesamt sind nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums alleine in Deutschland rund 440.000 Fahrzeuge mit dieser Motorvariante zugelassen. Auch der OM 642, OM 622, OM 626 Und der OM 654 sind vom Skandal betroffen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erwartet in den nächsten Monaten daher noch weitere Rückrufe.
Im aktuellen Rückruf stuft das KBA die in den Fahrzeugen verwendete Technik als illegale Abschalteinrichtung ein. Ein Software-Update muss installiert werden. Daimler hält in der Regel die Technik für zulässig und will Beschwerde gegen den Bescheid einlegen. Mit dem Rückruf-Bescheid wächst die Zahl der Autos und Vans, die Daimler wegen des Vorwurfs einer illegalen Abschalteinrichtung zurückrufen musste oder muss auf mehr als 1,5 Millionen, davon etwa 610.000 in Deutschland. Die Daimler AG musste im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal ein Bußgeld von 870 Millionen Euro wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in ihrem Unternehmen bezahlen.
Chancen der Verbraucher gegen Daimler vor Gericht steigen
Die Rechtsprechung im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG hat in den vergangenen Monaten eine neue verbraucherfreundliche Dynamik erhalten. Entscheidungen am Bundesgerichtshof und Äußerungen am Europäischen Gerichtshof betreffen nicht nur den Volkswagen-Konzern, sondern wirken sich auch auf Verfahren gegen die Daimler AG aus. Temperaturabhängig gesteuerte Abschalteinrichtungen wie das von Daimler in den Mercedes-Modellen verwendete Thermofenster sind vor dem EuGH am 30. April 2020 in Schlussanträgen als unzulässig bezeichnet worden. Mit dem Urteil in diesem ersten europäischen VW-Verfahren wird noch in diesem Jahr gerechnet. Auch der BGH hat mit seinem Beschluss vom 28. Januar 2020 (Az. VIII ZR 57/19) den Druck auf Daimler erhöht. Der BGH bemängelte, dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U 263/18) kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat oder nicht. Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen Mercedes können von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. Es reicht, wenn der klagende Verbraucher seine Argumente schlüssig vorträgt und nicht bis ins kleinste Detail ausführt. Schließlich könne er nicht detailliert wissen, wie ein Motor funktioniere. Der Autobauer äußert sich bisher vor Gericht in der Regel höchst vage zu den gegen ihn gemachten Vorwürfen und verweist in der Regel auf Betriebsgeheimnisse, die er vor Gericht nicht preisgeben möchte.
Diese Entwicklung vor obersten Gerichten wirkt sich bereits auf untere Instanzen aus. Der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer liegen zwei aktuelle Verfügungen der Oberlandesgerichte Stuttgart und Nürnberg vor. Daimler wird darin aufgefordert, einen Typengenehmigungsantrag mit Prüfbericht und eine Rückrufanordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes vorzulegen – selbstverständlich ungeschwärzt. Damit könnte die Geheimhaltungstaktik von Daimler in bisherigen Verfahren ein Ende gesetzt werden. Das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 5 U 144/20) verfügte am 28. Mai 2020, dass Daimler „binnen 3 Wochen nach Zustellung dieser Verfügung die das streitgegenständliche Kraftfahrzeug betreffende Rückrufanordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes vorzulegen“ hat. „Die Vorlage hat vollständig und grundsätzlich ohne Schwärzungen zu erfolgen; nicht geschwärzt werden dürfen jedenfalls die Ausführungen des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Erläuterung der von ihm beanstandeten Funktionen.“ Falls Daimler nicht bereit ist, die Anordnung in ungeschwärzter Form vorzulegen, wird der Autobauer dazu aufgefordert, „stattdessen mit eigenen Worten darzulegen, welche konkreten Funktionen das Kraftfahrt-Bundesamt mit welcher Begründung beanstandet hat“.
Auch das Oberlandesgericht Stuttgart will dem Diesel-Abgasskandal bei Daimler wohl näher auf den Grund gehen und sich nicht nur mit vagen Behauptungen abspeisen lassen. In einer Verfügung vom 25. Mai 2020 wird Daimler aufgefordert, den für das streitgegenständliche Fahrzeug entsprechenden Typengenehmigungsantrag nebst Prüfbericht und Beschreibungsbogen dem Gericht vorzulegen (Az. 16a U 94/19). Die Kammer legt Wert darauf, dass die Passagen zur Abgasreinigung ungeschwärzt eingereicht werden und für das Gericht prüfbar sind.
Im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG hält Trendwende an
Diese juristischen Entwicklungen zeigen für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr, dass die Daimler AG vor Gericht in die Defensive gerät und die Chancen der Verbraucher zu gewinnen, derzeit enorm ansteigen. Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Abgaskontrollsystem des Motors in ihrem Wert gemindert. Die Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
Die Kanzlei hat bereits mehrere positive Urteile gegen die Daimler AG in erster Instanz erstritten. Dabei lag in der Regel ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Fahrzeug vor:
- Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – 19 O 108/19
- Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 109/18
- Landgericht Stuttgart – 08. Mai 2020 – 14 O 74/20
- Landgericht Freiburg – 13. März 2020 – Az. 8 O 71/19
- Landgericht Oldenburg – 13. Februar 2020 – Az. 16 0 2884/18
- Landgericht Stuttgart – 16. Januar 2020 – Az. 27 O 40/19
- Landgericht Stuttgart – 24. Oktober 2019 – Az. 20 O 73/19