Die Daimler AG musste 870 Millionen Euro wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in ihrem Unternehmen bezahlen. Die Manipulation am Sprinter-Modell spielte beim Bußgeldbescheid keine Rolle. Der Bußgeldbescheid ist mittlerweile rechtskräftig. Allerdings habe der Bußgeldbescheid keine Auswirkungen auf die Ermittlungen gegen natürliche Personen im Zusammenhang mit dem Verdacht von Manipulationen an der Motorensteuerungssoftware von Dieselfahrzeugen der Daimler AG, betonte die Behörde weiter. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach wie vor gegen Mitarbeiter des Konzerns.
Es ist nicht das erste Mal, dass Daimler im Abgasskandal auffällig geworden ist. In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart, 23 O 127/18, hatte das Landgericht im Juni die Daimler AG zu Schadensersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 250 CDI Euro 5 verurteilt. Das Gericht warf der Daimler AG eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers vor. Daimler hatte in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert. Das Gericht hielt das sogenannte Thermofenster für unzulässig und ging davon aus, dass die verfassungsmäßigen Vertreter der Daimler AG Kenntnisse von der Manipulation an den Motoren hatten.
Im Juni reagierte das KBA auf die Verstrickungen von Daimler im Abgassumpf. Auf Anordnung des KBA musste Daimler unverzüglich 60.000 Diesel-Geländewagen vom Typ Mercedes-Benz GLK 220 zurückrufen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bezog sich mit ihrem Bußgeldbescheid zusätzlich auf den Rückruf-Bescheid des KBA von 2018 gegen 684.000 Fahrzeuge. Neben dem Mercedes-Van Vito waren demnach auch Modelle des Geländewagens GLC und der C-Klasse von Mercedes betroffen. Der aktuelle Rückruf des Sprintervorgängermodells fand keine Berücksichtigung mehr.