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Dieselskandal – Schadensersatzansprüche auch nach Verkauf des Fahrzeugs - Oberlandesgericht Koblenz verurteilt die Volkswagen AG

Oberlandesgericht Koblenz verurteilt die Volkswagen AG

(lifePR) (Lahr, )
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ein weiteres Urteil für einen Geschädigten im Abgasskandals erstritten. Die Volkswagen AG schuldet dem betroffenen Kunden Schadenersatz.

Der Kläger erwarb am im Jahre 2012 neuen VW Golf Plus 1.6 TDI, mit einem Dieselmotor des Typs EA 189. Nachdem der Klägerin feststellte, dass Ihr Fahrzeug auch manipuliert ist, entschloss Sie sich gegen die Volkswagen AG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zu klagen. Bereits das Landgericht Koblenz gab dem Kläger im Wesentlichen Recht und verurteile Volkswagen zu Zahlung von Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Koblenz hat dies nun bestätigt. Dem Kläger stehe ein Anspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu.

Es liege ein rechtlich nicht erlaubtes, im großen Stil angelegtes Vorgehen der Beklagten aus reinem Gewinnstreben vor, so das Gericht. Das Software-Update lasse den eingetretenen Schaden nicht nachträglich entfallen. Auch der Verkauf des Fahrzeugs führt nicht zum Verlust der Ansprüche.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits zahlreiche Klagen auf Schadensersatz gegen zahlreiche Hersteller, darunter Volkswagen, Daimler und Porsche, erhoben. Im Abgasskandal wurden bereits gesamt mehr als 10.000 Klagen eingereicht und mehr als 1.000 positive Urteile zugunsten der Geschädigten erstritten. Erst kürzlich haben verschiedene Oberlandesgerichte darauf hingewiesen, dass es den Klagen stattgegeben möchte. Die Chancen der Geschädigten sind daher sehr gut.

OLG Koblenz, Urteil vom 28.08.2019 - 5 U 1218-18.pdf

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.

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