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Es ist soweit: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Winterkorn sowie vier weitere „VW-Führungskräfte“

Wir fassen für Sie die 692 Seiten starke Anklageschrift und den in 300 Aktenbände mit 75.000 Seiten dargelegten hinreichenden Tatverdacht zusammen

(lifePR) (Lahr, )
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig teilte heute in einer Presseinformation mit, dass sie Anklage gegen fünf VW-Führungskräfte vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig erhoben hat. Unter den Angeschuldigten ist auch der ehemalige Vorstandsvorsitzende Dr. Martin Winterkorn.

Inhalt der Anklage

Konkret vorgeworfen wird den Führungskräften „eine in einer einzigen strafbaren Handlung verwirklichten Mehrzahl von Straftatbeständen, insbesondere ein besonders schwerer Fall des Betruges und ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.“  Dazu läge bei einigen Angeschuldigten der erforderliche hinreichende Tatverdacht vor, „sich als Täter oder Teilnehmer wegen Untreue, Steuerhinterziehung und mittelbarer Falschbeurkundung strafbar gemacht zu haben.“

Dr. Martin Winterkorn, dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, wird tateinheitlich u.a. ein besonders schwerer Fall des Betruges und der Untreue vorgeworfen. Begründet wird dieser Vorwurf damit, dass Winterkorn es seit dem 25.5.2014 als „Garant“ unterlassen habe, nach Kenntnis der rechtswidrigen Manipulation an Diesel-Motoren diese gegenüber den zuständigen Behörden sowie gegenüber den Kunden offen zu legen. Dazu habe er den weiteren Einbau der sogenannten „Abschalteinrichtungen“ als auch den Vertrieb der Fahrzeuge mit diesem „defeat device“ nicht untersagt. Hierdurch sei es am Ende sowohl in Deutschland als auch den USA zu der Verhängung deutlich höherer Geldbußen gegen die Volkswagen AG gekommen. Weiter führt die Staatsanwaltschaft aus, habe der Konzern mit Wissen und Billigung auch des Angeschuldigten Dr. Winterkorn im November 2014 ein Softwareupdate mit Kosten in Höhe von 23 Millionen Euro durchgeführt, das nutzlos war und dazu dienen sollte, den wahren Grund für die erhöhten Schadstoffwerte im Normalbetrieb der Fahrzeuge weiterhin zu verschleiern.

Kunden wurden über Zulassungsfähigkeit und Werthaltigkeit der Fahrzeuge getäuscht

Die Staatsanwaltschaft führt aus, dass „die Existenz dieser illegalen Abschalteinrichtung in der Folge unter zeitlich und inhaltlich unterschiedlicher Mitwirkung der Angeschuldigten bewusst verschwiegen worden (sei), um den steigenden Anforderungen an geringen Schadstoffausstoß bei Dieselfahrzeugen scheinbar zu entsprechen und VW die bestehenden Marktanteile zu erhalten bzw. diese zum Wohl des Konzerns und der Angeschuldigten selbst noch zu vergrößern. Zu diesem Zweck sind die entsprechenden Dieselfahrzeuge offensiv und wahrheitswidrig als besonders schadstoffarm und umweltfreundlich beworben worden. In Deutschland, Europa und den USA wurden in den Folgejahren insgesamt 9.058.621 in Wahrheit nicht zulassungsfähige Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda in den Verkehr gebracht und verbotswidrig zum Straßenverkehr zugelassen. Die irreguläre Abschalteinrichtung sei zudem stets weiter entwickelt und verfeinert worden.“ Die Angeschuldigten hätten durch die eingebaute Abschalteinrichtung die Ersterwerber der Fahrzeuge bei Vertragsschluss und Kaufpreiszahlung sowohl über die Zulassungsfähigkeit der Fahrzeuge getäuscht als auch darüber, dass die von ihnen gekauften Fahrzeuge wesentlich weniger wert waren als geschuldet.

Dr. Ralf Stoll: „All diese Punkte, die jetzt von der Staatsanwaltschaft in dieser Anklage vorgelegt werden, tragen wir bereits in unseren Verfahren vor. Bislang hat Volkswagen sich stets auf den Standpunkt gestellt, dass kein Vorstand von der Manipulation wusste. Es bleibt mit Spannung zu erwarten, wie Volkswagen die Verteidigungsstrategie nun ändern wird. Die Aussage, dass die Manipulation dem Führungspersonal verborgen blieb, dürfte aber spätestens jetzt keiner mehr glauben. Diese Anklage, die jüngsten Urteile und der Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen VIII ZR 225/17) stärken die Rechte der Geschädigten enorm.“ Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits über 10.000 Klagen für Geschädigte im Abgasskandal eingereicht und Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer sind auch an der Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligt.

Ihre Kanzlei bietet Betroffenen eine kostenlose Erstberatung, die dazu dient, sich über die Ansprüche zu informieren und dann ggf. Klage einzureichen.  Auf der Webseite www.vw-schaden.de/diesel-rueckabwicklung kann zunächst mit wenigen Angaben ein möglicher Erstattungsbetrag ermittelt werden. In einem zweiten Schritt können die Geschädigten in einem gesicherten Onlinebereich konkrete Angaben zu Ihrem Fahrzeug machen und erhalten eine detaillierte Auswertung zu Ihrem Fall.

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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.

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