Nach Meinung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist es geradezu widersinnig, Mandaten für ein Vorgehen gegen Facebook aufgrund eines Verstoßes gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften gewinnen zu wollen, indem man selbst gegen gerade diese verstößt. Die Kanzlei D. Stoll & Sauer prüft auf seriöse Weise für Verbraucher, ob sie vom Datenskandal bei Facebook betroffen sind. Mehr Infos zum Thema Datenleck gibt es auf unserer Website.
Ungeniert Datenschutzrechte von Facebook-Nutzern gebrochen
Die juristische Aufarbeitung des Datenlecks bei Facebook ruft auch unseriöse Anbieter von anwaltlicher Hilfe auf den Plan. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hatte am 9. Dezember 2022 in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor der Website www.dsgvo2022.info gewarnt. Die Kanzlei ist davon überzeugt, dass hinter der Website ein Düsseldorfer Anwalt steckt. Was genau war passiert?
- Einige vom Datenleck betroffene Verbraucher hatten ohne rechtliche Grundlage eine SMS erhalten. Sie waren darin auf ihre Betroffenheit vom Datenskandal hingewiesen worden.
- In der SMS wurde dann versucht, die Verbraucher auf die Website dsgvo2022.info zu locken, um mit Ihnen über eine kostenlose Erstberatung ins Geschäft zu kommen. Darüber hinaus wird in der SMS mit einem Anspruch auf Schadensersatz von bis zu 5000 Euro geworben.
- Der Betreiber der Website kommt laut Impressum aus Markt Nordheim in Mittelfranken. Die Adresse existiert jedoch nicht. Mittlerweile ist die Website offline.
- Gingen Verbraucher auf das Angebot ein, meldeten sich auf der Website an und erhielten die Bestätigung der Betroffenheit, wurden ihnen per Mail der Rückruf eines Anwalts angekündigt.
- Der Rückruf erfolgte prompt durch die Kanzlei des Düsseldorfer Anwalts.
- Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer besteht damit ein klarer Zusammenhang zwischen dem Versenden der SMS, der Website und der Erstberatung.
- Stoll & Sauer wertet den SMS-Versand als einen klaren Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Verbrauchers darf an ihn eine SMS verschickt werden.
- Das Landgericht Düsseldorf folgt den Argumenten unserer Kanzlei in der einstweiligen Verfügung vom 20. Dezember 2022. Der Anwalt darf die Geschäftspraktiken nicht weiterverfolgen, andernfalls droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft. Das Hauptsacheverfahren mit einer abschließenden Entscheidung steht noch aus.
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt in der EU die Verarbeitung von und den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Unternehmen und öffentliche Stellen. Als personenbezogene Daten gelten auch Mobilnummern. Wenn Unternehmen und Behörden Handykontakte nutzen wollen, müssen sie sich an bestimmte Regularien halten. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erklärt kurz, was es beim Versand von SMS zu beachten gilt:
- An Kunden und Kontakten darf nach Artikel 6 DSGVO nur dann eine SMS gesendet werden, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt. Nur unter ganz bestimmen Voraussetzungen ist eine Einwilligung nicht nötig – wie beispielsweise beim Katastrophenalarm. Eine Einwilligung im Datenschutz-Kontext meint jede Willensbekundung, in der eine Person die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten akzeptiert. Wichtig dabei ist, dass die Einwilligung ohne Zwang gegeben wurde und nur für den konkreten Fall erfolgte.
- Es besteht nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO eine Nachweispflicht über die Einwilligung.
- Ebenfalls wichtig ist, dass die Einwilligung an einen oder mehrere Zwecke gebunden ist. Der Empfänger muss also im Vorfeld darüber aufgeklärt werden, wozu seine Daten genutzt werden. Wenn beispielsweise eine Einwilligung zur Nutzung der Mobilfunknummer für Status-Updates einer Bestellung vorliegt, darf keine Marketing-SMS verschickt werden.
- Insgesamt müssen Nutzer immer verständlich darüber informiert werden, zu welchem Zweck ihre Daten verarbeitet werden, auf welche Art, in welchem Umfang, ob deren Daten an Dritte weitergegeben und wann sie gelöscht werden.