OLG: Mehrere Abschalteinrichtungen in Sunlight-Wohnmobil
Seit Sommer 2020 schwelt Diesel-Abgasskandal von Fiat-Chrysler. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt. Vor allem Wohnmobile sind vom Skandal betroffen, da die meisten Hersteller auf den Fiat Ducato als Basisfahrzeug vertrauen. Der Fiat-Diesel Multijet soll mit verschiedenen unzulässigen Abschalteinrichtungen die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten und nicht im normalen Straßenverkehr. Bei den Abschalteinrichtungen handelt es sich um einen sogenannten Timer, der nach 21 Minuten die Abgasreinigung ausschaltet, und das Thermofenster, das die Abgasregulierung von der Außentemperatur abhängig steuert. Am Oberlandesgericht Naumburg ist jetzt der Hersteller zu Schadensersatz verurteilt worden. Die Diesel-Kanzlei. Dr. Stoll & Sauer fasst das Verfahren kurz zusammen:
- Der Kläger kaufte sein Wohnmobil im Juli 2020 als Gebrauchtwagen für 48.000 Euro. Es handelt sich um ein Wohnmobil, das 2018 von dem Hersteller Sunlight auf Basis eines Fiat Ducato gebaut und mit einem 2.3-Liter-Dieselmotor von Fiat ausgestattet wurde. Das Wohnmobil hatte zum Kaufzeitpunkt eine Laufleistung in Höhe von 7.500 Kilometern und wurde seitdem knapp 12.000 weitere Kilometer bewegt.
- Im Sommer 2020 kam der Verdacht auf, dass in über 200.000 Fiat-Diesel-Fahrzeugen in Deutschland illegale Abschalteinrichtungen verbaut sein können. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt durchsuchte damals Geschäftsräume von Fiat. Unabhängige Abgastests und Messungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) bestätigten, dass Wohnmobile wie das des Klägers die Abgasreinigung in unzulässiger Weise reduzierten.
- Ursprünglich hatte der Kläger die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags gefordert. Das Landgericht (LG) Halle wies die Klage jedoch ab, da es an einem drohenden Rückruf fehlte.
- In der Berufungsinstanz hatte der Kläger teilweise Erfolg. Das OLG Naumburg entschied, dass die verbauten Abschalteinrichtungen illegal waren und dem Schutz des Motors nicht dienten. Das Gericht orientierte sich an der BGH-Entscheidung vom 26. Juni 2023 und sprach dem Kläger 10 Prozent des Kaufpreises als Schadensersatz zu – also 4800 Euro. Der BGH hatte in dieser Entscheidung einen sogenannten Differenzschaden zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises vorgegeben, sofern die unzulässige Abschalteinrichtung fahrlässige eingebaut worden war.
- Die Richter des OLG Naumburg kamen zu dem Schluss, dass die Abschalteinrichtungen fahrlässig installiert wurden, und Stellantis konnte sich nicht auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen. Zwar sei die italienische Aufsichtsbehörde MIT nicht eingeschritten, aber das OLG sah darin ein nicht nachvollziehbares Normverständnis.
- Das OLG legte 10 Prozent des Kaufpreises als Schadensersatz fest. Es wurde festgestellt, dass das Risiko behördlicher Anordnungen aufgrund der bisherigen Praxis des MIT als gering anzusehen ist, aber der Rechtsverstoß erheblich war und das Verschulden zumindest mittelgradig. In diesem konkreten Fall musste der Kläger keine Vorteilsausgleichung vornehmen, obwohl er bereits 13.000 Kilometer mit dem Fahrzeug gefahren war.
- Das OLG hat keine Revision zugelassen.
Der BGH hat am 26. Juni 2023 ein neues Kapital im Diesel-Abgasskandal der Automobilindustrie aufgeschlagen. Die Hürden für erfolgreiche Diesel-Klagen senkte der BGH in drei Musterverfahren gegen Audi, VW und Mercedes erheblich. Bereits der Nachweis fahrlässigen Handelns genügt seitdem für die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Noch bis zum Juni 2023 beharrte der BGH im Diesel-Abgasskandal auf den Nachweis von Vorsatz und Sittenwidrigkeit der Autohersteller. Nun lautet im Diesel-Abgasskandal die Formel: fahrlässiger Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung = Schadensersatz. Dieser Marschrichtung ist das OLG Naumburg gefolgt.
Die juristische Aufklärung geht jedoch weiter: Am 27. November 2023 will der BGH erstmals im Fiat-Abgasskandal verhandeln. Die Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geht fest davon aus, dass der BGH seine Rechtsprechung beibehalten und in dem Verfahren Fiat verurteilen wird. Im Mittelpunkt der Verhandlung wird die Frage nach dem fahrlässigen Verhalten von Fiat erörtert. Dr. Stoll & Sauer vertritt jedoch nach wie vor die Ansicht, dass Fiat auch vorsätzlich und sittenwidrig im Sinne von §826 BGB gehandelt hat. Die Kanzlei hat dazu mehrere Fiat-Verfahren am BGH anhängig. Bei einer Verurteilung aufgrund Vorsatzes und Sittenwidrigkeit ist die komplette Rückabwicklung des Kaufvertrags abzüglich einer Nutzungsentschädigung möglich.
Dr. Stoll & Sauer rät: Verbraucher sollten jetzt klagen
Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei VW, Mercedes und FCA/Stellantis in den vergangenen Monaten mit zahlreichen Urteilen am Europäischen Gerichtshof (EuGH) und am Bundesgerichtshof (BGH) erneut ein großes Stück weitergekommen. Der Skandal ist noch nicht zu Ende. Die Chancen auf Schadensersatz sind enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.