Skurril: 80 Prozent der Fahrten dauern weniger als 22 Minuten
Der juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei FCA entwickelt sich in eine verbraucherfreundliche Richtung. Mittlerweile liegen erste positive Urteile vor. Auch wollen Gerichte mit Gutachten und Anfragen bei Behörden den Skandal aufarbeiten. Jetzt hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer es sogar Schwarz auf Weiß, dass Fiat die Abgasreinigung der Dieselmotoren in Form von Zeitschaltuhren manipuliert. Hier die Eckdaten und Einschätzungen der Kanzlei:
- In einem Verfahren vor dem Landgericht Kempten (Az.:13 O 1595/21) führten Fiat-Anwälte schriftlich aus, dass die Abschaltung aus Motorschutzgründen notwendig sei. Die Anwälte sprechen dabei von einer „Modulation“ der Abgasrückführung (AGR). Im Detail heißt das: Nach 22 Minuten wird die Abgasreinigung reduziert.
- Die Begründung dafür ist an Absurdität kaum zu überbieten. Fiat will von mehr als 100.000 Nutzern Daten aus über 35 Millionen Fahrten gesammelt haben. Die Datenanalyse kam zu dem Ergebnis, dass der weitaus größte Teil der Fahrten mit einem Dieselfahrzeug nicht länger als 22 Minuten dauerte und längere Fahrten nur in 19 % der Fälle vorkamen. Darüber hinaus geht Fiat davon aus, dass längere Fahrten im Wesentlichen außerstädtisch stattfanden. Und dort müsse die Abgasreinigung wegen der höheren Belastung des Motors ohnehin schrittweise reduziert werden. Daher stellten 22 Minuten einen vernünftigen Kompromiss zwischen dem Schutz des Motors und einer wirksamen Abgasreinigung dar.
- Gerade für die vom Skandal betroffene Wohnmobil-Branche zeigen die Ausführungen deutlich, dass die Fahrzeuge die Umwelt verpesten und die Fahrzeuge nicht ihr Geld wert sind. Camper legen tausende von Kilometern zurück, um an ihre Ziele zu kommen, und sie reisen von Ort zu Ort. Also von einem 22-Minuten-Trip ist die Realität meilenweit entfernt. Und außerdem müssen die Abgasgrenzwerte während der kompletten Fahrt eingehalten werden. Das hat der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof mehrfach dargelegt.
- Die Bosch GmbH hatte übrigens bereits 2016 dem Kraftfahrt-Bundesamt gesteckt, dass der Zulieferer Abschalteinrichtungen an Fiat Chrysler liefert. Der dazu gehörige Schriftverkehr ist öffentlich bekannt und einsehbar.
- Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steigen durch die Ausführungen der Fiat-Anwälte die Chancen der Verbraucher ihre berechtigten Ansprüche vor Gericht durchzusetzen enorm. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal und rät zum schnellen Klagen. Das Beispiel VW hat gezeigt, wer zu lange wartet mit dem Klagen, der geht beim Schadensersatz leer aus. Der Bundesgerichtshof drückt aktuell das Thema Verjährung bei VW rigoros weg. Da die Verjährungslage bei Fiat sehr undurchsichtig ist, rät die Kanzlei zum schnellen Handeln und Klagen. Die beiden Inhaber vertreten derzeit den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt.
Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist mit diesem weiteren Mosaiksteinchen die Beweislast gegen den Autobauer mittlerweile erdrückend geworden. Alleine die Vorkommnisse bis ins Jahr 2020 müssten für eine Verurteilung von FCA genügen. Über 1000 Klagen hat die Kanzlei mittlerweile gegen FCA, Iveco und Fahrzeughändler bundesweit eingereicht. Hier eine kurze Zusammenfassung der Entwicklungen aus dem Jahr 2021:
- Das Landgericht Landau hat Fiat Chrysler am 6. Dezember 2021 zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 48.155,93 Euro verurteilt ( 2 O 169/21). Das Urteil ist das erste Nicht-Versäumnisurteil im Abgasskandal von Fiat.
- Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat mehrere verbraucherfreundliche Urteile in erster Instanz erstritten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Einige Verfahren befinden sich an Oberlandesgerichten in der Berufung.
- Das Landgericht Nürnberg hat mit Entscheidung vom 9. Juli 2021 festgestellt, dass die Holding Stellantis in der Rechtsnachfolge von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) steht ( 19 O 737/21). Stellantis war Anfang des Jahres durch die Fusion von FCA und des französischen Konzerns PSA entstanden. Damit kann auch gegen Stellantis geklagt werden.
- Das Landgericht Stade verurteilte am 17. August 2021 den Händler eines Wohnmobils zur Zahlung von Schadensersatz, weil das Fahrzeug mangelhaft war ( 2 O 175/21). Der Halter kann sein Fahrzeug bei dem sogenannten kleinen Schadensersatz behalten. Den kleinen Schadensersatz hatte Dr Stoll & Sauer am Bundesgerichtshof in einem VW-Fall erstritten.
- Das Landgericht Oldenburg ordnete am 2. September 2021 die Neulieferung eines mangelfreien Wohnmobils an ( 4 O 767/21). Befindet sich ein Neufahrzeug in der zwei Jahre andauernden Gewährleistung, so wird neben FCA/Stellantis auch in der Regel der Händler verklagt. Der Bundesgerichtshof hatte im VW-Abgasskandal die Form der Neulieferung bestätigt.
- Das Landgericht Münster will beim KBA Auskunft über den Stand der Ermittlungen einholen.
- Das Landgericht Kempten stellt die Einholung eines Gutachten in Aussicht, falls FCA/Stellantis die Vorwürfe der Abgasmanipulation bestreitet. Dem sieht Dr. Stoll & Sauer gelassen entgegen. Mehrere Gutachten außerhalb von Gerichtsverfahren weisen derzeit darauf hin, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten.
- Am Landgericht Flensburg sieht die vierte Zivilkammer starke Indizien für eine unzulässige Abschalteinrichtung im Fiat-Motor. Das Argument Motorschutz will das Gericht in einer ersten Stellungnahme wohl nicht gelten lassen (Az. 4 O 232/21).
- Das Landgericht Saarbrücken lässt ein Gutachten zum Wohnmobil Columbus 640E von Westfalia einholen. Der Stickoxidausstoß soll überprüft werden (Az. 12 O 18/21).
- Das Landgericht Ansbach hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 ein Gutachten in Auftrage gegeben, das herausfinden soll, ob „in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind“ (Az. 3 O 761/21).
- Das KBA hat im Februar 2021 einen Rückruf zum Iveco-Motor Daily erlassen – allerdings nicht verpflichtend. „Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich die Verringerung von Stickoxiden gegebenenfalls verschlechtert“, heißt es verklausuliert im KBA-Deutsch. Die Daily ist in vielen Wohnmobilen verbaut worden. Und Iveco gehört zum weitverzweigten Fiat-Imperium.
- Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat Informationen, wonach es bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt „amtsbekannt“ ist, dass Fiat-Motoren manipuliert worden sind.
- Das KBA hat durch eigene Untersuchungen festgestellt, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte im realen Straßenverkehr nicht einhalten. Daher prüft die Behörde derzeit Konsequenzen. Nach EU-Recht hat das KBA sogar die Möglichkeit, betroffene Fahrzeuge stillzulegen.
- Mittlerweile versuchen Wohnmobilhändler sich außergerichtlich mit geschädigten Kunden zu einigen.
- Fiat Chrysler hat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer den Einbau der sogenannten Zeitschaltuhr zugestanden. Der Einsatz des Timers führt dazu, dass die Abgasreinigung nach 22 Minuten ausgeschalten wird. Grund dafür: Die meisten Fahrten, so die Fiat-Anwälte, dauerten nicht länger als 22 Minuten.