Fiat lüftet das Geheimnis um den 2.3 Multijet 2 auf Webseite
„Der 2.3l Multijet2 steht gar nicht auf der Liste. Ist mein WoMo trotzdem betroffen?“, fragen viele Mitglieder der Facebook-Gruppe „Fiat Dieselskandal Interessengemeinschaft“. Mit der Liste ist ein Zeugenaufruf des Polizeipräsidiums Frankfurt zum Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler gemeint. Am 22. Juli 2020 durchsuchten Ermittler in drei Staaten Büroräume von Fiat Chrysler Automobiles (FCA). Der Verdacht: groß angelegter Betrug mit Abgasmanipulationen an Diesel-Motoren. Alle Fiat-Motoren sind aufgelistet, die auch in Reise- und Wohnmobilen verbaut werden – nur nicht der 2.3l Multijet2. Das führt dazu, dass manche Verbraucher „die Füße stillhalten“ und gegen Fiat nicht ihre Rechte einklagen wollen. Das erweist sich jetzt als ein Fehler. Der 2.3er Multijet2 ist tatsächlich in den Abgasskandal verwickelt, wie ein Blick auf die Fiat-Webseite https://www.fiatcamper.com/de/nachrichten/euro6 deutlich zeigt. Zuerst werden von Fiat die Multijet-Motoren der zweiten Generation angepriesen:
- „Für die neuen Euro 6 MultiJet2 der Ducato Basisfahrzeuge für Reisemobile hat Fiat Professional als Marktführer im Segment die geeignetste Lösung entwickelt und bietet eine am Markt einzigartige Technologie, um allen Bedürfnissen des Reisemobil-Kunden gerecht zu werden. Die LPEGR-Technologie (Low Pressure Exhaust Gas Recirculation) fängt die Abgase nach dem Dieselpartikelfilter ab und führt sie über einen Niederdruckkreislauf wieder in den Verbrennungsraum zurück. Dieses System bringt zwei Vorteile: Erstens die Senkung der NOx-Emissionen durch eine niedrigere Verbrennungstemperatur und zweitens eine Kraftstoffersparnis, die aus der größeren Effizienz der Turbine resultiert. Die LPEGR-Technologie benötigt weder einen Zusatztank noch muss AdBlue® nachgefüllt werden.“
- Der Multijet2 130 Motor 2.3 Liter ist der Bestseller: Dank eines maximalen Drehmoments von 320 Nm, verfügbar schon mit 1800 Umdrehungen, ist er unter allen Bedingungen leicht zu fahren. Geeignet für mittelgroße Reisemobile, denn er ist, dank des schnellen Anzugsvermögens und der zügigen Beschleunigung die ideale Lösung für einen gemischten Einsatz. Im Vergleich zur vorherigen Version sank der Verbrauch um 3% (-20% gegenüber Euro 4). Beim Multijet2 150 2.3 sorgen die Verbesserungen für einen Anstieg des maximalen Drehmoments um 30 Nm, das somit bei 380 Nm liegt und schon mit 1500 Umdrehungen verfügbar ist. (…)
- Schließlich gibt es noch den leistungsstarken Multijet2 180 2.3 mit gleichem Drehmoment und Leistung wie der vorherige 3.0, - 177 PS und 400 Nm -, der aber etwa 20% weniger verbraucht (-29% gegenüber Euro 4) und eine Erhöhung der Nutzlast um 40 kg ermöglicht. (…).“
Die Kanzlei rät Verbrauchern, deren Fahrzeug mit einem 2.3l Multijet2 motorisiert ist, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt. Die beiden Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer haben den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.
Welche Motoren sind im FCA-Skandal verwickelt?
FCA-Kunden haben jetzt natürlich viele Fragen. Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass sich der Fall Fiat ähnlich entwickeln wird wie die Skandale bei VW, Daimler, BMW und Opel. Die Kanzlei gehört zu einer der erfahrensten im Abgasskandal, hat am 6. Oktober 2015 die erste Klage im Dieselskandal von VW eingereicht und mit der Musterfeststellungsklage gegen VW deutsche Rechtsgeschichte geschrieben. Eine der wichtigsten Frage für die Verbraucher ist natürlich, bin ich vom Skandal betroffen.
Laut eines Zeugen-Aufrufs des Polizeipräsidiums Frankfurt stehen folgende Motoren der Baujahre 2014 bis 2019 (Euro 5 und Euro 6) unter Verdacht:
- 1,3 Liter Multijet
- 1,3 Liter 16V Multijet
- 1,6 Liter Multijet
- 1,6 Liter
- 2,0 Liter Multijet
- 2,0 Liter
- 2,2 Liter Multijet II
- 2,3 Liter
- 2,3 Liter Multijet
- (An dieser Stelle müsste jetzt nach Recherchen unserer Kanzlei auch der 2,3 Liter Multijet II stehen)
- 3,0 Liter
Am einfachsten ist die Messlatte des Umweltexperten Axel Friedrich: Alle Euro-5- und Euro-6-Motoren reißen die Abgasgrenzwerte, wenn sie den Prüfstand verlassen haben. Nur Euro 6dTemp und Euro 6d halten die gesetzlichen Vorschriften auch im Straßenverkehr ein. Der Unterschied zwischen den beiden Euro 6d-Normen ist recht einfach. Euro 6d-TEMP gesteht einem Diesel auf der Straße den 2,1-fachen NOx-Ausstoß im Vergleich zum Prüfstand zu. Wenn das Auto im Labor also 80 mg/km ausstößt, dürfen es auf der Straße 168 sein.
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät zum schnellen Handeln und Klagen
Der Diesel-Abgasskandal bei VW zeigte deutlich, wie wenig Autohersteller an der Aufklärung des Skandals interessiert sind. Im Gegenteil. Sie verschleppen die Verfahren, blockieren vor Gericht und sorgen so dafür, dass die Verjährung immer näher kommt. Deshalb rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bei Fiat Chrysler zur Eile. Denn seit 2016 ist Behörden bekannt, dass der Autobauer es mit der Wahrheit bei der Abgasreinigung nicht genau nimmt.
Wenn Verbraucher noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs sind, müssen sie sofort handeln, weil die Ansprüche gegen den Händler ansonsten verjähren. Da ist nach zwei Jahren ab Kauf die Möglichkeit eines juristischen Vorgehens vorbei.
Bei den Ansprüchen gegen die Hersteller ist die Situation etwas komplizierte. Denn die Verjährung ritt kenntnisabhängig ein. Was heißt das? Ein Gericht prüft, ob der klagende Verbraucher möglicherweise hätte Kenntnis haben müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Verbraucher von der Manipulation tatsächlich gewusst hatte. Bereits 2018 wurde eingehend in den Medien von der Manipulation durch Fiat berichtet. Ein Gericht kann aufgrund der umfassenden Berichterstattung im Abgaskanal annehmen, dass der Kläger spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten Kenntnis haben müssen. Dann würden die Ansprüche Ende 2021 verjähren. Daher der Rat: Verbraucher sollten nicht weiter abwarten und ihre Ansprüche dringend geltend machen.