Coinbase sollte Anordnung der BaFin sehr ernst nehmen
Die größte US-amerikanische Krypto-Börse Coinbase kommt aus den Schlagzeilen derzeit nicht mehr heraus. Eine Welle von Massenentlassungen, schlechte Zahlen des jüngsten Quartalsberichts, Klagen von Investoren, Nutzern und der US-Aufsichtsbehörde SEC, Aufstände gegen die Geschäftsführung aus den eigenen Reihen und Pleitegerüchte lasten auf dem Unternehmen. Nun folgt für den Deutschlandzweig der US-Börse der nächste Schlag. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wirft der Krypto-Börse Verstöße gegen das Kreditwesengesetz vor. Demnach hat die BaFin der Coinbase Deutschland GmbH die “Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation” angeordnet. Die Behörde hat Zweifel an der fortlaufenden Gewährleistung der Risikotragfähigkeit durch die Börse.
Das Kreditwesengesetz sieht vor, dass Institute wie Coinbase für einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb beispielsweise ihre Risikotragfähigkeit ermitteln und sicherstellen sowie interne Kontrollverfahren einrichten und für eine „angemessene personelle und technisch-organisatorische Aufstellung des Instituts“ sorgen müssen. Nach einem Bericht der Wirtschafts-Woche teilt Coinbase mit, bereits damit begonnen zu haben, einen Sanierungsplan zu entwickeln, um den Anforderungen der BaFin zu entsprechen. „Wir kooperieren voll und ganz, um die Feststellungen des jährlichen Prüfberichts anzugehen“, so ein Sprecher.
Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist klar, dass Coinbase den Anordnungen der BaFin nachkommen müsse. Andernfalls können die Finanzaufseher einen Kapitalzuschlag verhängen oder dem Unternehmen sogar die Betriebserlaubnis entziehen.