Oberlandesgericht Frankfurt schafft für Spieler positive Rechtslage
In Online-Casinos werden seit Jahren Milliarden umgesetzt. Dabei waren in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 Online-Glücksspiele im Internet ausnahmslos verboten. Seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot auch in Deutschland einstellen, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage: Wer vor dem 1. Juli 2021 bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter gezockt hat, kann seine Verluste zurückfordern. Im Umkehrschluss kann das Casino natürlich auch Gewinne zurückfordern. Trotz dieser eindeutigen Rechtslage lehnen immer wieder Gerichte die Klagen von Verbrauchern ab. Schließlich hätte ihnen klar sein müssen, dass es sich um illegales Online-Glücksspiel handele. Daher sahen die Gerichte keinen Rückzahlungsanspruch.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat diesen Argumenten mit seinem Beschluss einen Riegel vorgeschoben. Der Rückzahlungsanspruch sei nur dann zu verwehren, wenn Spieler von der Illegalität des Online-Glücksspiels gewusst hätten. Das verklagte Online-Casino müsse diesen Zusammenhang dem Spieler nachweisen. Für die Allgemeinheit ist aus Sicht des Gerichts jedoch nicht bekannt, dass Online-Glücksspiele verboten seien. Außerdem könne vom Spieler nicht verlangt werden, die Rechtslage in seinem Land vor dem Spielen selbst zu überprüfen. Das OLG wies süffisant darauf hin, dass die Anbieter von Online-Glücksspielen selbst die Meinung vertreten, vollkommen legal zu handeln. Da passe es nicht, wenn sie dem Spieler unterstellen, dass er über die Illegalität informiert gewesen sein müsste.
Im vorliegenden Fall hatte der Spieler aus Hessen im Jahr 2017 über die deutschsprachige Webseite der Beklagten an dem Online-Glücksspiel „Live-Roulette“ teilgenommen und dabei innerhalb weniger Wochen knapp 12.000 Euro verloren. Daraufhin forderte er vom Online-Casino mit Sitz in Malta seine Verluste zurück. Das Landgericht Gießen entschied mit Urteil vom 25. Februar 2021, dass der Betreiber der Webseite den Verlust erstatten muss (Az.: 4 O 84/20). Der Casino-Betreiber habe gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die Verträge über die Teilnahme an den Glücksspielen seien daher nichtig und der Spieler habe Anspruch auf die Erstattung seiner Verluste, so das LG Gießen. Zahlreiche Landgerichte entscheiden mittlerweile wie das Gericht in Gießen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in zweiter Instanz das Urteil bestätigt.
Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung der Online-Casino-Abzocke durch den OLG-Beschluss ein großes Stück weitergekommen. Die Chancen auf Rückerstattung sind dadurch enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg gegen den Casino-Betreiber herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen einigen.