Bei Reisemangel schnell handeln und Rechte sichern
Urlaub sollte Erholung und Freude machen. Dass das nicht immer der Fall ist, wissen leidgeprüfte Urlauber nur zu gut. Hotels sind oft laut und dreckig. Das angepriesene Frühstück besteht aus altem Croissant und kaltem Kaffee. Das Ferienhaus muss erstmal geputzt werden. Oder hier noch mal aus dem Trustpilot-Portal über die Ferienpark-Kette Center Parcs: „Eine Sauberkeit in der Unterkunft ist definitiv nicht vorhanden. Blutflecken von zerquetschten Fliegen an den Scheiben, tote Fliegen unter der Heizung, Spinnweben in allen Ecken. Ein 7 Monate altes Baby kann man hier definitiv nicht krabbeln lassen! Gewischt wurde hier vermutlich das letzte Mal beim Bau dieses Ferienhauses. Wir sind definitiv keine Putzteufel, die es klinisch rein brauchen. Aber das (…) ist ekelerregend.“ Auch in anderen Portalen kommt der Park schlecht weg. Die Qualität stimmt offensichtlich nicht.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern generell dazu, gegen Mängel bei Reisen vorzugehen. Was ist dabei zu beachten, damit die Verbraucher ihr Geld zurückbekommen?
- Mangel melden: Wenden Sie sich sofort an die Reiseleitung, das Reisebüro oder den Reiseveranstalter. Schildern Sie die Mängel, damit sie unter Umständen behoben werden können.
- Beweise sichern: Ganz wichtig ist es, Fotos zu machen. Lassen Sie sich vom Personal den Mangel direkt vor Ort bestätigen. Suchen Sie Zeugen, die den Mangel bestätigen können.
- Zur Mangel-Beseitigung kann eine angemessene Frist gesetzt werden. Das muss man natürlich nicht, wenn sofortige Abhilfe beispielsweise beim Transfer zum Flughafen notwendig wird. Da nimmt man dann ein Taxi, statt vergeblich auf den Shuttlebus zu warten.
- Ersatzunterkunft: Wird der Mangel nicht beseitigt, besteht die Möglichkeit, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und die Erstattung von möglichen Kosten zu verlangen – zum Beispiel für ein selbstbesorgtes Ersatzzimmer.
- Reise stornieren: Die Reise kann auch gekündigt werden, wenn ein erheblicher Reisemangel vorliegt, der nicht behoben werden kann.
- Preisminderung geltend machen: Wenn Sie wieder zu Hause sind, suchen Sie schnellstmöglich einen Anwalt auf. Unsere Kanzlei macht ihre Preisminderung geltend. Für einen verschmutzten oder fehlenden Swimmingpool können 25 Prozent Preisminderung gefordert werden. Bei Schmutz im Hotel können zwischen 3 und 60 Prozent Minderung pro Tag möglich sein.
- Schadensersatz wegen fehlender Urlaubsfreude: Auch das ist möglich. Dazu müssen erhebliche Mängel vorliegen. Der Schadensersatz kann wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangt werden. Dazu muss beispielsweise die Reise durch den Mangel vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden sein. Der Mangel muss sofort angezeigt werden.
- Mängel a la Center Parcs in Ferienwohnungen: Hier geht es um deutsches Mietrecht. Mietminderung, Schadensersatz und Kündigung des Vertrags sind möglich. Liegt die Wohnung oder das Haus im Ausland, findet das Recht vor Orte Geltung.