Diesel-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende
Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals noch lange nicht beendet. Mit den Schlussanträgen am EuGH ist sie jedoch erneut ein großes Stück weitergekommen. Die DUH wird gestärkt aus dem Verfahren herauskommen und deutsche Gerichte müssen sich endlich intensiv mit den vom KBA erteilten Typgenehmigung für Fahrzeuge auseinandersetzen. Selbst der erste VW-Abgasskandal ist noch nicht zu Ende. VW-Kunden mit Neuwagen haben noch Ansprüche auf den sogenannten Restschadensersatz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 21. Februar 2022 festgestellt (Az.: VIa ZR 8/21 u.a.). Klagen sind daher heute noch möglich. Dieselgate 2.0 um den Motor EA288 wartet noch auf höchstrichterliche Entscheidungen. Daimler steckt tief im Abgasskandal. Aktuell läuft am Oberlandesgericht Stuttgart eine Musterfeststellungsklage gegen Daimler. Die Inhaber von Dr. Stoll & Sauer führen die Klage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesbands (vzbv). Fiat Chrysler hat die Wohnmobil-Branche einen dicken Dieselskandal beschert, der erst am Anfang steht.
Die Chancen auf Schadensersatz sind durch die Entwicklungen am EuGH enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal.
Verwaltungsgericht sah keine Klagebefugnis der DUH
Folgt der EuGH den Schlussanträgen, wie normalerweise üblich, sind Klagen der DUH gegen das Thermofenster möglich. Die Abgasreinigung in Dieselmotoren wird unter anderem auch mit Hilfe dieser Thermofenster genannte Software temperaturabhängig gesteuert. Nur in ganz wenigen Ausnahmezeiten funktioniert dann die Abgasreinigung gesetzeskonform. Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist die EG-Typengenehmigung für Fahrzeuge mit einem Dieselmotor der Generation Euro 5 von VW durch das dafür zuständige KBA. Die DUH erhob gegen die Genehmigung Klage beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht (VG). Das deutsche Gericht sah bei der DUH keine Klagebefugnis bei der Typgenehmigung und wollte diesen Umstand vom EuGH überprüft wissen. Die DUH vertrat in dem deutschen Verfahren die Ansicht, dass es sich beim dem Thermofenster eine verbotene Abschalteinrichtung handele. Die Software lässt bei bestimmten Außentemperaturen erhöhte Schadstoffemissionen zu. Autohersteller halten die Regulierung jedoch für notwendig, um den Motor zu schützen.
Grenzwerte unabhängig vom Stand der Technik einhalten
Doch auch hier steht die Automobilindustrie erneut vor einer Niederlage am höchsten europäischen Gericht. Der Generalanwalt machte deutlich, dass „Abschalteinrichtungen, von Ausnahmefällen abgesehen, verboten sind“. Die Notwendigkeit und damit die Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung orientiere sich nicht an dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Erteilung der EG-Typengenehmigung. Er sieht im Unionsrecht einen technikneutralen Ansatz. Automobilhersteller müssten eine Einhaltung der Grenzwerte möglich machen – unabhängig vom technischen Stand. Die Automobilhersteller haben somit einfach die technischen Vorrichtungen anzuwenden, damit diese Grenzwerte eingehalten werden. Gebe es zudem keine Notwendigkeit für eine Abschalteinrichtung, dann sei sie auch nicht zulässig. Der EuGH hatte bereits am 17. Dezember 2020 Abschaltreinrichtungen für illegal erklärt (Az.: C-693/18).
DUH: KBA steckt mit Autoindustrie unter einer Decke
"Heute ist ein guter Tag für den Rechtsstaat. Die Schlussanträge des Generalanwalts bestätigen die Rechtsauffassung der DUH, dass es Umweltvereinigungen möglich sein muss, gegen derartig illegale Bescheide des Kraftfahrtbundesamts juristisch vorgehen zu können. Nur so ist eine Kontrollmöglichkeit der Zivilgesellschaft gegen die Zulassung von giftigen Betrugsdiesel gegeben“, sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Denn Dieselgate habe es verdeutlicht: „Das Kraftfahrt-Bundesamt und die deutsche Automobilindustrie stecken unter einer Decke.“ Eine unabhängige Kontrolle des Amts und damit die Zulässigkeit der Bescheide zu den Typengenehmigungen nach dem Auffliegen des Abgasbetrugs sei mehr als zweifelhaft. Auch die Klarstellung, dass die Autohersteller verpflichtet seien, die technischen Vorrichtungen anzuwenden, damit die Stickoxid-Grenzwerte eingehalten werden, begrüßte Resch sehr. Illegale Abschalteinrichtungen, deren 'Notwendigkeit' mehr als zweifelhaft sei, hätten in den Abgasreinigungssystemen nichts zu suchen. „Wenn der EuGH, wie üblich, den Schlussanträgen folgt, haben wir eine höchstrichterliche Bestätigung, dass alle betroffenen Betrugsdiesel illegal unterwegs sind und ihre Zulassung verlieren müssen, bis eine wirksame Abgasreinigung - also eine Hardwarenachrüstung - eingebaut wurde und eine entsprechende neue Typengenehmigung erlassen werden kann", so Jürgen Resch weiter in einer aktuellen Pressemitteilung der DUH vom 3. März 2022.