Das können Geschädigte im Abgasskandal tun
„Wer einen betroffenen Opel hat“, erklärte Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr, „dem helfen wir dabei, seine Rechte gegenüber dem Autobauer durchzusetzen. Dabei können die Verbraucher wählen, ob sie ihr Fahrzeug zurückgeben und sich den Kaufpreis erstatten lassen wollen oder stattdessen Schadensersatz fordern, wenn sie das Auto behalten möchten.“ Stoll weiter: „Auf unsere Website (hier) lassen sich die wesentlichsten Optionen online, unverbindlich und kostenlos prüfen.“ Angesichts der anstehenden Fahrverbote in deutschen Innenstädten und den damit verbundenen Wertverlusten von Dieselfahrzeugen empfehle er Betroffenen, gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises zu fordern. Im Diesel-Abgasskandal von Volkswagen und Daimler gebe es genügend Gerichte, die die Autobauer in erster und auch in zweiter Instanz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt haben oder die die Kaufverträge rückabgewickelt haben. Auch Neulieferungen von Autos seien schon angeordnet worden. „Zurzeit spricht nichts dafür, warum sich der Diesel-Skandal bei Opel in eine andere Richtung wie bei VW und Daimler entwickeln sollte“, betonte Ralf Stoll weiter. Opel habe genau wie VW und Daimler bisher wenig unternommen, um den Skandal aufzuklären.
Langer Vorlauf im Diesel-Abgasskandal
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Sitz in Flensburg hatte Ende 2015 in mehreren Opel-Modellen vier unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen. Doch Opel beteuerte unschuldig zu sein. Bei einem Treffen mit KBA- und Ministeriums-Vertretern am 10. Februar 2016 erklärte der damalige Opel-Chef Karl-Thomas Neumann laut Protokoll, das BR Recherche vorliegt: Nach dem Verständnis des Unternehmens habe Opel "keine Zykluserkennung und auch keine unzulässige Abschalteinrichtung" verbaut. Trotzdem erklärte sich das Unternehmen zu einem Software-Update bereit – auf freiwilliger Basis. Das beruhigte Behörde und Politik im Diesel-Abgasskandal.
Opel machte im Diesel-Abgasskandal einfach weiter
Im Frühjahr 2018 stieß das KBA auf eine fünfte Abschaltvorrichtung. Daraufhin ordnete es am 18. Oktober 2018 den sofortigen Rückruf von Diesel-Modellen des Unternehmens an. Begründung: Die eingebauten Systeme zur Reduzierung der Stickoxide in den Abgasen würden schon bei Außentemperaturen unter 17°C in ihrer Wirksamkeit gedrosselt (sog. Thermofenster). Mit solchen Abschalteinrichtungen würden mehr Stickstoffoxide emittiert als nach EU-Recht zulässig. Die schon seit April 2018 laufende freiwillige Rückruf- und Umrüstungsaktion hielt das KBA für nicht ausreichend. Der dagegen gerichtete Antrag der Opel Automobile GmbH auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch das Schleswiger Verwaltungsgericht blieb am 9. November 2018 ohne Erfolg (Az. 3 B 127/18). Opel legte daraufhin Beschwerde ein.
Öffentliches Interesse ist im Diesel-Abgasskandal bedeutsamer als Opels Furcht vor Imageschaden
Der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerde gegen den Rückruf nun endgültig zurück. Der Senat ließ in seinem Urteil jedoch offen, ob das KBA zu Recht von einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgeht, oder ob diese notwendig sei, um den Motor vor Beschädigung zu schützen und den sicheren Betrieb der Autos zu gewährleisten. Diesen Sachverhalt zu klären, sei nur mit Hilfe von Sachverständigen und eventueller Vorlage des Falls vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich und müsse in der Hauptverhandlung geklärt werden. Ihre Entscheidung im Eilverfahren gegen Opel begründeten die Richter damit, dass das öffentliche Interesse am Schutz von Gesundheit und Umwelt eine größere Bedeutung als der drohende Reputationsschaden der Opel Automobile GmbH habe (Az. 5 MB 3/19).