Illegale Glücksspiel-Abzocke darf sich für Anbieter nicht lohnen
Seit Jahren werden in Online-Casinos Milliarden umgesetzt – und das möglicherweise illegal. Bis zum 30. Juni 2021 war in Deutschland Online-Glücksspiele im Internet bis auf wenige Ausnahmen verboten. Erst mit dem 1. Juli 2021 sind die Vorschriften gelockert worden. Letztlich heißt das: Die Rechtslage ist eindeutig: Wer vor dem 1. Juli 2021 bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter gezockt und verloren hat, kann seine Verluste gerichtlich zurückfordern. Im vorliegenden Fall Landgericht Hamburg unterstreicht diese Rechtsauffassung eindrucksvoll. Hier die wichtigsten Fakten:
- Der Spieler verlor im Zeitraum zwischen 1. Und 11. Februar 2020 bei einem Online-Casino 13.200 Euro.
- Das Landgericht machte deutlich, dass das Angebot des Online-Casinos gegen geltendes Recht verstoßen hat. Der Vertrag zwischen Verbraucher und Anbieter sei daher nichtig. Der Verbraucher habe daher Anspruch auf die komplette Rückerstattung seiner Verluste.
- Natürlich habe auch der Spieler gegen das Glücksspielverbot verstoßen. Allerdings sei davon auszugehen, dass er von dem Verbot nichts wusste. Der Glücksspielanbieter jedoch schon. Er muss sich dieses Verstoßes bewusst gewesen sein und ihn trotzdem gewollt haben. Der Schutzzweck des Verbotes würde ad absurdum geführt, wenn der Anbieter den Einsatz des Spielers behalten könnte.
- Mittlerweile liegen drei verbraucherfreundliche Entscheidungen von Oberlandesgerichten vor, die den Verbrauchern ein Recht auf Rückforderung ihrer Verluste einräumen. Auch eine steigende Anzahl von Landgerichten urteilen im Sinne der Geschädigten.
Die Chancen, verspieltes Geld wieder zurückzuholen, stehen für Verbraucher nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung der Online-Casino-Abzocke durch zahlreiche Urteile ein großes Stück weitergekommen. Wegweisend war das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Beschluss vom 4. April 2022. Ein Online-Casino habe keinen Anspruch auf das Geld der Spieler. Das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland sei weitreichend verboten und die Verträge zwischen Spieler und Anbieter daher nichtig gewesen (Az. 23 U 55/21). Daher rät die Kanzlei betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg gegen den Casino-Betreiber herausfinden. Bei Bedarf kontaktieren wir für Geschädigte auch einen Prozessfinanzierer, der Verbrauchern bei Klagen unter die Arme greift.