Was für Audi gilt, lässt sich auch gegen Fiat-Händler durchsetzen
Im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) sind nicht nur Personenkraftwagen, sondern auch große Teile der Reise- und Wohnmobilbranche betroffen. FCA liefert seine Dieselmotoren an beinahe alle Hersteller von Reise- und Wohnmobilen. Der Skandal um die Manipulation der Abgasreinigung ist zwar deutschen Behörden bereits seit 2016 bekannt. Doch erst seit Sommer klagen Verbraucher gegen den neuen Diesel-Betrug. Dr. Stoll & Sauer hat die erste Fiat-Klage am 3. August 2020 am Landgericht Freiburg eingereicht.
Das vorliegende Urteil im Abgasskandal von VW gegen einen Audi-Händler zeigt nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Verbrauchern eine effektive Möglichkeit auf, ihre berechtigten Ansprüche im Abgasskandal gerichtlich durchzusetzen. Solange die zweijährige Gewährleistung nicht abgelaufen ist, kann sich der Verbraucher immer an den Händler wenden. Die Fahrzeuge sind mit einer Abschalteinrichtung mangelhaft. Das hat der Bundesgerichtshof bei VW schon festgestellt. Das funktioniert auch bei Fiat. Ansprüche gegen Fiat und CNH sind auch nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistungszeit möglich. Dies gilt sowohl für Neuwagen als auch für Gebrauchtwagen, egal ob sie von einem Händler oder von einem Privatmann gekauft wurden.
Hier die Fakten zum Audi-Urteil:
- Am 11. Februar 2019 erwarb der Kläger einen Audi Q7 3.0 TDI für 38.900 Euro. Am 13. Januar 2020 trat er vom Kaufvertrag für das Landgericht Paderborn wirksam zurück. Am 28. Januar 2020 wurde Klage erhoben. Das Fahrzeug, so der Kläger, enthalte mehrere illegale Abschalteinrichtungen und durch ein Software-Update sei es zu erhöhtem Kraftstoffverbrauch gekommen.
- Das Fahrzeug verfügt nicht über einen EA189, der den Diesel-Abgasskandal ausgelöst hatte, sondern über einen EA897evo. Der Motor manipuliert die Abgasreinigung über ein sogenanntes Thermofenster. Die Abgasrückführung (AGR) wird dabei abhängig von der Außentemperatur geregelt – sprich ausgeschalten. Hinzu reinigt ein SCR-Katalysator die Abgase mit einem AdBlue-Gemisch.
- Gegen das Fahrzeug lag seit dem 23. Januar 2018 ein amtlicher Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes vor. Die Behörde fand mehrere Abschalteinrichtungen im Motor und ordnete ein Software-Update an.
- Nach dem Update stieg der Verbrauch von AdBlue an. Audi schenkte den Verbrauchern generell drei kostenlose AdBlue-Tankfüllungen. Audi erklärt die Manipulationen seien aus Motorschutzgründen notwendig.
- Der Kläger ist aus Sicht des Gerichts in der zweijährigen Gewährleistung vom Kaufvertrag nach §349 BGB wirksam zurückgetreten.
- Für das Gericht entsprach der Ist-Zustand des Fahrzeugs nicht dem Soll-Zustand. Das Fahrzeug ist mangelhaft.
- Durch das Aufspielen des vom KBA geforderten Software-Updates war der Mangel nicht komplett behoben. Für das Gericht sind Spät- und Folgeschäden des Updates nicht auszuschließen. Der Käufer war stets vom Entzug der Fahrgenehmigung bedroht.
- Der Kläger muss sich vom Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung abziehen lassen. Bei einer Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern betrugen das im vorliegenden Fall für 22.038 Kilometer 3449,36 Euro.
- Der Händler muss dem Kläger somit 35.405,64 Euro plus Zinsen ab dem 28. Januar 2020 bezahlen.
- Das Gericht erkannte bei Audi jedoch keine vorsätzliche und sittenwidrige Täuschungsabsicht, wie es bei VW und mit dem Diesel EA189 der Fall war.
Warum sollten Verbraucher im Fiat-Skandal keine Zeit verlieren?
Der VW-Skandal hat für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gezeigt, dass die Autobauer immer auf Zeit spielen und hoffen, dass möglichst viele Fälle verjähren und sich der zu zahlende Schadensersatz in Grenzen hält. Das betrifft Motoren- und Fahrzeughersteller sowie auch die Händler. Gemeinsam bilden sie eine starke Gemeinschaft gegen den einzelnen Verbraucher. Der sollte sich von einer spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten lassen. Nur gemeinsam können die Verbraucher der Industrie die Stirn bieten. Von der Politik und dem KBA ist nichts zu erwarten. Deshalb rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bei Fiat Chrysler zur Eile. Denn seit 2016 ist Behörden bekannt, dass der Autobauer es mit der Wahrheit bei der Abgasreinigung nicht genau nimmt. Was ist bei der Verjährung zu beachten?
- Wenn Verbraucher noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs sind, müssen sie sofort handeln, weil die Ansprüche gegen den Händler ansonsten verjähren. Da ist nach zwei Jahren ab Kauf die Möglichkeit eines juristischen Vorgehens vorbei.
- Bei den Ansprüchen gegen die Hersteller ist die Situation etwas komplizierter. Denn die Verjährung tritt kenntnisabhängig ein. Was heißt das? Ein Gericht prüft, ob der klagende Verbraucher möglicherweise hätte Kenntnis haben müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Verbraucher von der Manipulation tatsächlich gewusst hatte. Bereits 2018 wurde eingehend in den Medien von der Manipulation an Fiat-Motoren berichtet. Ein Gericht kann aufgrund der umfassenden Berichterstattung im Abgasskandal annehmen, dass der Kläger spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte Kenntnis haben müssen. Dann würden die Ansprüche Ende 2021 verjähren. Daher der Rat: Verbraucher sollten nicht weiter abwarten und ihre Ansprüche dringend geltend machen.
- Abwarten ist daher keine Option. Stoll & Sauer rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
Im Abgasskandal von Fiat Chrysler hat das Bundesverkehrsministerium aktiv eingegriffen und dafür gesorgt, dass manipulierte Motoren in Reise- und Wohnmobilen auf deutschen Straßen fahren dürfen. Hier liegt nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein klarer Fall von Staatshaftung vor. FCA manipuliert mit seinen Motoren die Abgasreinigung und hat an die Verbraucher minderwertige Fahrzeuge verkauft. Hier Fakten, was im Skandal alles bekannt und geschehen ist und wie unverfroren KBA und Verkehrsministerium die Hände in den Schoß gelegt haben, obwohl europäisches Recht gebrochen worden ist:
- In den USA klagten bereits 2015 Investoren wegen angeblich irreführender Angaben zu Dieselabgasen gegen FCA. Erst im April 2019 einigte sich Fiat Chrysler im Rechtsstreit mit US-Anlegern auf einen Vergleich. Der Autokonzern akzeptierte eine Zahlung von 110 Millionen Dollar (98 Millionen Euro).
- Im Frühjahr 2016 ließ die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Zuge des Diesel-Abgasskandals vom VW auch die Abgaswerte von Fahrzeugen anderer Hersteller überprüfen. Der Fiat 500X Euro 6 sprengte laut einer Mitteilung vom 9. Februar 2016 mit 1777 mg/km Stickoxid bei einer Untersuchung durch die Berner Hochschule alle Normen. Euro 6 erlaubt einen Ausstoß von 80 mg/km Stickoxid.
- Das von der DUH informierte Kraftfahrt-Bundesamt überprüfte nun ebenfalls Fiat-Fahrzeuge. Im April 2016 fiel neben dem Fiat 500X auch der Fiat Ducato Euro 5 negativ auf. Das KBA stellte klar, dass das System der Abgasrückführung (AGR) in seiner Wirksamkeit reduziert arbeitet. Das ist letztlich eine Beschreibung für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Der Ducato dient als Basisfahrzeug für die Reise- und Wohnmobilbranche.
- Wenig später informierte die Bosch GmbH das Bundesverkehrsministerium darüber, dass der Autozulieferer an Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen geliefert hatte. Bosch war im Zuge der Untersuchungen zum VW-Abgasskandal ins Visier der Ermittler geraten und packte in einem Gespräch am 14. April 2016 beim KBA gegen Fiat aus.
- Im Mai 2016 forderte das KBA Fiat und die italienische Zulassungsbehörde dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die hergestellten Fahrzeuge mit dem genehmigten Typ in Übereinstimmung gebracht werden. Für die italienische Behörde besteht jedoch bis heute kein Handlungsbedarf.
- Das KBA beabsichtigte, die Typgenehmigung für Reise- und Wohnmobile mit Fiat-Motoren zu verweigern. Am 25. Mai 2016 intervenierte die Geschäftsleitung von Knaus Tabbert brieflich beim damaligen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer und bittet um eine Lösung des Problems. Der wandte sich am 3. Juni 2016 per Mail an den damaligen Bundesverkehrsminister und Parteifreund Alexander Dobrindt. Am 14. Juni 2016 wurde das KBA gestoppt und die Reise- und Wohnmobile erhielten wieder eine Genehmigung. Die deutschen Hersteller sollten keine Nachteile durch eine Fahrzeugtechnik erleiden, die sie nicht zu verantworten hatten.
- Am 31. August 2015 informierte das Bundesverkehrsministerium die EU-Kommission über die Ergebnisse des KBA.
- Im Mai 2017 leitete die EU-Kommission aufgrund des Fiat 500X ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die italienische Regierung ein.
- 2017 begannen Ermittlungen in den USA gegen den Konzern. Die US-Umweltbehörde EPA fand acht Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen mit Fiat-Motoren. Am 22. Mai 2017 reichte die US-Justizbehörde für die EPA Klage gegen FCA ein. Fiat stritt jedoch ab, die Dieselfahrzeuge manipuliert zu haben. Um die Klage und eine weitere des Bundesstaats Kalifornien beizulegen, zahlte FCA im Januar 2019 mehr als 500 Millionen Dollar (434 Millionen Euro). Zudem musste FCA rund 300 Millionen Dollar für Entschädigungen von US-Autobesitzern sowie Rückrufe und Reparaturen von Dieselwagen bezahlen. Der mitangeklagte deutsche Zulieferer Bosch sollte bis zu 27,5 Millionen Dollar zahlen.
- Am 17. Mai 2018 reichte die EU-Kommission vor dem EuGH Klage unter anderem gegen Italien ein. Deutschland, Italien, Luxemburg und das Vereinigte Königreich sollen die EU-Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen missachtet haben.
- Am 22. Juli 2020 kam es durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt zu Durchsuchungen von Büroräumen bei FCA in Deutschland, Italien und der Schweiz. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen den Konzern wegen Betrugs. Betroffen sind Multijetmotoren der Abgasnormen Euro 5 und 6 der Baujahre 2014 bis 2019. Der seit 2016 schwelende Diesel-Abgasskandal kochte in Deutschland wieder hoch. Es geht um den Verdacht des Betrugs im großen Stil.
- Am 1. August 2020 richtet Dr. Stoll & Sauer eine Webseite für Verbraucher mit Informationen rund um den Skandal ein. Die Seite wird ständig aktualisiert.
- Am 3. August 2020 reicht Dr. Stoll & Sauer die erste Klage im Abgasskandal gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) am Landgericht Freiburg ein.
- Anzeige wegen Betrugs gegen die Robert Bosch GmbH am 8. Oktober 2020 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Bosch hatte die Abschalteinrichtungen für die Fiat-Motoren geliefert und den Autobauer beim Kraftfahrt-Bundesamt angeschwärzt. Aus Sicht der Kanzlei liegt hier eine Tatbeteiligung an einem Betrug vor.
- Aus Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und Schriftwechseln geht hervor, dass die Behörde bereits 2016 wusste, dass im Fiat-Motor Ducato eine unzulässige Abschalteinrichtung das Abgaskontrollsystem manipulierte. Trotzdem hat die Behörde Wohnmobile mit diesem Motor die Typgenehmigung womöglich auf Anordnung des Bundesverkehrsministeriums erteilt.Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fordert vom Präsidenten des KBA Richard Damm mit Schreiben vom 7. Oktober 2020 Auskunft und Akteneinsicht über den Vorgang und übersandte ihm einen Fragenkatalog.
- Im Skandal involviert ist auch der aktuelle Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und sein Vorgänger im Amt Alexander Dobrindt (beide CSU). Sie haben dafür gesorgt, dass Wohn- und Reisemobile eine Typgenehmigung erhalten, obwohl die Motoren mit illegaler Motorensteuerung ausgerüstet waren. Gegen beide sowie die Bundesrepublik Deutschland wird die Kanzlei im Namen von Mandanten Klage auf Schadensersatz erheben, falls sich die beiden Politiker nicht bereit erklären, für den entstandenen Schaden aufzukommen.
- Mit Schreiben vom 8. Oktober 2020 hat die Kanzlei Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Berlin und München gegen die beiden CSU-Politiker Andreas Scheuer und Alexander Dobrindt gestellt. Vorwurf: Beihilfe zum Betrug. Gemeinsam waren sie im Sommer 2016 dafür mitverantwortlich, den Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler in die Reise- und Wohnmobilbranche hineingetragen zu haben.
- Gründung der Facebook-Gruppe „Fiat-Skandal Interessengemeinschaft“. Hier können sich betroffene Verbraucher Hilfe und Informationen abholen. Zudem kooperiert die Kanzlei mit der Gruppe „Abgasskandal Wohnmobile mit Fiat Ducato Motor der Baujahre 2014-2019“.
- Was ist aus dem Vertragsverletzungsverfahren mit der Nummer 20172044 gegen Italien geworden? Fiat Chrysler hat sich nicht an die Richtlinien zur Typgenehmigung gehalten und die italienische Zulassungsbehörde hat offensichtlich nichts dagegen unternommen. Die Kanzlei will deshalb in einem Schreiben vom 15. Oktober 2020 von der Kommission wissen, wie der Stand der Dinge bei dem Verfahren ist.
- Der YouTuber Ronny Neubert informiert die Camper-Szene auf seinem Kanal #Projekt SUNxxRISE99 wohnen#im#kasten über den Abgasskandal bei Fiat. Die Kanzlei unterstützt ihn dabei mit ihrem Wissen und ihrer Expertise.
- Im Interview mit dem Umweltexperten Axel Friedrich macht die Verbraucherkanzlei öffentlich, dass alle FCA-Motoren mit den Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 im Abgasskandal verwickelt sind. Die Abgasmanipulationen begannen bereits im Jahr 2008.
- Stoll & Sauer hat im Oktober und November 2020 beim Emissions-Kontroll-Institut (EKI) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zwei Reisemobile testen lassen. Die Ergebnisse sind schockierend: Wohnmobile der Hersteller Pilote und Dethleffs, die mit Fiat-Ducato-Motoren ausgerüstet sind, sprengen die gesetzlichen Abgasgrenzwerte für Stickoxide. Fahrzeuge mit der Euroabgasnorm 5 überschreiten den Grenzwert für Leichte Nutzfahrzeuge (280 mg/km) im normalen Straßenverkehr um das 9,9- bzw. 6,9-fache.
- Der Hersteller Knaus Tabbert ist dafür mitverantwortlich, dass manipulierte Motoren in Reise- und Wohnmobilen verbaut worden sind. Aus diesem Grund hat Dr. Stoll & Sauer am 1. Dezember 2020 Klage gegen Knaus Tabbert am Landgericht Osnabrück eingereicht. Auf Intervention der Geschäftsleitung von Knaus Tabberts beim damaligen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer erhielten die Fahrzeuge eine Typzulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Dabei war allen Beteiligten klar, dass die Motoren nicht genehmigungsfähig waren.