Manipulation im Abgasskandal mit hohem technischen Aufwand
Die Klägerin kaufte im August 2013 in einem Porsche-Autohaus ein gebrauchten Porsche Cayenne V6 3.0 TDI für 55.595 Euro. Im Februar 2018 erklärte sie im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal dann den Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Fall landete vor dem Landgericht Baden-Baden. Das Gericht stellte in seinem Urteil nun fest, dass die VW-Tochter vorsätzlich und sittenwidrig die Käuferin getäuscht hat und daher zu Schadensersatz verpflichtet ist. Der Porsche Cayenne enthält mehrere Manipulationen der Abgasrückführung, die mit hohem technischen Aufwand in die Motoren eingebaut worden sind. Das Fahrzeug entspricht nicht der rechtmäßigen Typengenehmigung nach der Verordnung EG 715/2007. Die im Motor implementierte „Aufwärmstrategie“ stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne dieser Verordnung dar. Mit der Strategie wird die Schalteinstellung des Automatikgetriebes so verändert, dass der Stickoxidausstoß nur im Testbetrieb den Grenzwerten der Schadstoffklasse Euro 5 entspricht. Porsche habe die Typengenehmigung erschlichen. Dem Fahrzeuge drohe daher die Stilllegung und der Käuferin sei ein Schaden entstanden.
Wie stehen vor Gericht die Chancen gegen Porsche?
„Die Verantwortlichen bei der VW-Tochter Porsche haben vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt. Daher muss das Unternehmen nach Paragraph 826 BGB Schadensersatz bezahlen“, betonte Stoll aus seiner Sicht die Rechtslage. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucher-Sozietäten im Diesel-Abgasskandal. In einer Spezialgesellschaft vertreten die beiden Inhaber rund 450.000 Verbraucher für den Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv in der Musterfeststellungsklage gegen VW. Dr. Ralf Stoll empfiehlt betroffenen Porsche-Verbrauchern, den Klageweg zu überprüfen. Im kostenfreien Online-Check (hier) der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Abgasskandal von der VW-Tochter Porsche herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen einigt. Für die Verbraucher gibt es die Möglichkeiten, auf Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs, Neulieferung des Autos oder Wertminderung zu klagen. „Aufgrund unserer Erfahrungen im Abgasskandal mit VW schätzen wir die Lage für die betroffenen Porsche Modelle ähnlich ein wie in Sachen VW“, sagte Dr. Ralf Stoll. Die Verbraucher müssen mit einem Wertverlust ihrer Fahrzeuge rechnen, Fahrverbote in den Umweltzonen sind denkbar. Und auch bei Porsche sollte sich niemand auf mögliche Software-Updates verlassen. Stoll: „Viele unserer Mandanten, die sich bei den VW-Modellen für das Update entschieden haben sowie die Fachpresse berichten über Probleme nach dem Update. Also, Finger weg davon.“
Porsche tief im Diesel-Abgasskandal verstrickt
Der Porsche Cayenne ist nicht das erste Modell des Autobauers, das im Abgasskandal auffällig geworden ist. Bereits im Herbst 2016 musste das Unternehmen einen freiwilligen Rückruf des Modells Macan durchführen, nachdem Zweifel an der Abgasreinigung laut geworden waren. Im Juli 2017 ordnete der damalige Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ein Zulassungsverbot für den Porsche-Geländewagen Cayenne mit 3,0-Liter-Dieselmotoren an. Im April 2018 durchsuchten Ermittler im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen mehrere Porsche-Niederlassungen. Inzwischen gibt es auch Gerichtsurteile, nach denen Porsche einzelne Modelle wegen Abgasmanipulationen von Kunden zurücknehmen und Schadenersatz zahlen muss.
Erste Klage der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gegen Porsche 911
Jüngst hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auch die erste Klage wegen des Porsche-Modells „911“ eingereicht – mehr dazu hier. „Im Gegensatz zu den bisher bekannten Manipulationen bei Porsche und VW zielt die vorliegende Manipulation nicht auf eine unzulässige Reduktion der NOx-Werte ab, sondern auf eine Verschleierung des Kraftstoffverbrauchs und insbesondere der CO2-Emissionen“, erklärt Dr. Ralf Stoll den Hintergrund der Klage. Während der Messungen für die Typengenehmigung soll ein falscher Wert für den Luftwiderstand genutzt worden sein. VW informierte sowohl das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt als auch amerikanische Behörden. Die Regelungen für das Typengenehmigungsverfahren habe Porsche nicht eingehalten und der Prüfstand sei fehlerhaft kalibriert worden. Hätte die Zulassungsbehörde (KBA) von dieser Manipulation des Prüfstandes gewusst, hätte es keine Typengenehmigung für das Fahrzeug erteilt. Laut Bundesverkehrsministerium hat es Auffälligkeiten hinsichtlich der CO2-Werte bei Fahrzeugen des Typs Porsche 911 der Baujahre 2016 und 2017 gegeben.