Kompetenz im VW-Abgasskandal
Die JUVE-Redaktion lobt die Fähigkeiten der Kanzlei beim Management von Massenverfahren wie der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Diese Klage führen die Kanzlei-Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). JUVE erwartet, dass das Know-how der Kanzlei bei Massenverfahren künftig weit über den Dieselskandal hinaus marktprägend sein wird. Die Redaktion von JUVE hält das Verfahren von knapp einer halben Million Dieselkunden gegen die VW AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung für eines der zehn wichtigsten Verfahrenskomplexe 2018/2019. Die erste mündliche Verhandlung im Musterfeststellungsverfahren fand am 30. September am Oberlandesgericht Braunschweig statt. Der Vorsitzende Richter, Michael Neef, betonte, dass er gerade den deliktischen Vorwurf der „sittenwidrigen Schädigung“ besonders genau überprüfen wolle. Die Fortsetzung des Verfahrens soll am 18. November in Braunschweig sein.
Bereits in den Jahrbüchern 2017/2018 und 2018/2019 fand die Arbeit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer im Bereich der „Konfliktlösung“ höchste Anerkennung und wurde als Kanzlei für Kapitalanlageverfahren „besonders empfohlen“. Der JUVE Verlag für juristische Informationen berichtet in eigenen Zeitschriften und Handbüchern sowie auf seinen Websites über den Wirtschaftsanwaltsmarkt in Deutschland und Österreich.
VW gibt bereits 1,6 Milliarden Euro für Anwälte aus.
Die JUVE-Redaktion stellt durch den Diesel-Abgasskandal eine Sonderkonjunktur für Wirtschaftskanzleien fest, die sich nicht nur auf den Volkswagen-Konzern beschränkt. Daimler, Opel und Zulieferer wie Bosch müssen interne und externe Ermittlungen über sich ergehen lassen. Auch sind Klagen anhängig. Mittlerweile gibt es bereits erstinstanzliche Urteile beispielsweise gegen Daimler. Neben der Musterfeststellungsklage gegen VW mit knapp einer halben Million Kläger sind laut JUVE-Redaktion derzeit Zehntausende Einzelklagen an allen deutschen Gerichten anhängig. Im Fall VW bewege sich die Prozesslawine in die obersten Instanzen hinauf. Der Bundesgerichtshof hat mit einem Hinweisbeschluss im Januar 2019 für erstes Aufsehen gesorgt. Die strittige Abschaltvorrichtung ist als „Mangel“ eingestuft worden. Der Volkswagenkonzern hat in dem Abgasskandal mehr als ein Dutzend Kanzleien im Einsatz, und das mit Teams von teilweise mehr als 100 Anwälten. Nach Informationen des Handelsblatts hat der Volkswagen-Konzern für die Aufarbeitung des Dieselskandals bisher insgesamt 1,77 Milliarden Euro ausgegeben.