E-Auto Porsche Taycan GTS strotzt vor Sachmängeln
Wer sich für E-Mobilität entscheidet und einen Porsche Taycan erwirbt, erlebt häufig Enttäuschungen. Bereits 17 Rückrufe sowie die unzureichende Reichweite des E-Motors sorgen bei Porsche-Kunden für erhebliche Unzufriedenheit. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat daher die nächste Klage gegen Porsche eingereicht. Bereits im Juli 2024 reichte die Verbraucherkanzlei am Landgericht Offenburg Klage gegen Porsche ein. Zudem wird auch in der Regel der Fahrzeughändler verklagt, da der Porsche Taycan noch unter die zweijährige Gewährleistung fällt. Welche Sachmängel werden Porsche im Zusammenhang mit dem Modell Taycan GTS in der Klage vorgeworfen?
- Mangelnde Reichweite
- Defekt der elektrischen Ladeklappen
- Defekt der Bremsanlage
- Defekt des Innenraumheizers
35 Prozent weniger Reichweite als im Prospekt beworben wird
Die Reichweite von Elektrofahrzeugen wird nach das WLTP-Verfahren ("Worldwide Harmonized Light-Duty Test Cycle") ermittelt, das vor allem der Vergleichbarkeit zwischen Herstellern dient. Diese Werte werden jedoch häufig prominent beworben und den Kunden als realistischer Maßstab präsentiert. Laut Herstellerangaben sollte der Porsche Taycan eine kombinierte Reichweite von 504 km und innerorts bis zu 624 km erreichen. In der Praxis zeigte sich jedoch, dass selbst bei energiesparender Fahrweise eine Motoraufladung nicht ausreicht, um eine Strecke von 328 km (Hin- und Rückfahrt) zu bewältigen – eine Abweichung von 35 Prozent gegenüber der angegebenen kombinierten Reichweite.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer argumentiert, dass es sich hierbei um einen erheblichen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 2 Nr. 1 BGB handelt. Die 10-Prozent-Erheblichkeitsschwelle, die der Bundesgerichtshof (BGH) für Verbrennungsmotoren etabliert hat, sollte ebenso auf fabrikneue Elektrofahrzeuge angewendet werden, insbesondere im Hinblick auf die Diskrepanz zwischen angegebener und tatsächlicher Reichweite.
Darüber hinaus weist der Stromverbrauch des Taycan mit 42,8 kWh/100 km in der Realität erhebliche Abweichungen zu den WLTP-Herstellerangaben auf, die bei kombiniert 23,3–20,3 kWh/100 km liegen. Nach dem älteren NEFZ-Verfahren beträgt der Herstellerverbrauch 25,9 kWh/100 km. Während die Netto-Energiekapazität der Batterie mit 83,7 kWh und die Bruttokapazität mit 93,4 kWh angegeben werden, bleibt der tatsächliche Reservebereich unklar.
Ein Test von Auto Motor und Sport ergab zudem, dass der Taycan bei konstanten 120 km/h eine maximale Reichweite von lediglich 395 km erreicht – weit entfernt von den beworbenen Werten.
Rückrufe betrafen auch die Hochvoltbatterie
Das weitere Hauptproblem des Porsche Taycan sind die zig Rückrufe. Seit der Markteinführung des ersten Porsche Taycan-Modells war das Fahrzeug von insgesamt 17 Rückrufen betroffen, darunter vier, die die sicherheitskritische Hochvoltbatterie betrafen. Der aktuelle Rückruf wegen der Bremsen stellt jedoch ein besonders gravierendes Sicherheitsrisiko dar: Es besteht die Gefahr, dass Risse in den vorderen Bremsleitungen zum Austritt von Bremsflüssigkeit führen. Dies könnte den Bremsdruck und damit die Wirksamkeit des Bremssystems erheblich beeinträchtigen.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer macht aufgrund dieser Sachmängel Gewährleistungsrechte gemäß §§ 434 ff. BGB geltend und hat den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Da die Gewährleistungsrechte einer zweijährigen Verjährungsfrist unterliegen, war schnelles Handeln erforderlich.
Zudem vertritt Dr. Stoll & Sauer die Auffassung, dass Porsche gegen die EG-Typengenehmigung verstoßen hat. Diese Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Anforderungen an den Fahrzeugtyp sowie an Systeme, Bauteile und technische Einheiten erfüllt sind. Hierbei soll ein Verstoß gegen das Qualitätsmanagementsystem gemäß EN ISO 9001:2015 vorliegen, was die grundlegenden Standards zur Sicherung der Produktqualität verletzt.
Defekt der Bremsanlage beim Porsche Taycan – Rückruf
Am 19. Juli 2024 wurde ein sicherheitsrelevanter Rückruf bekannt gegeben, der einen Defekt der Bremsanlage beim Porsche Taycan betrifft. Es besteht die Gefahr, dass Risse in den vorderen Bremsleitungen zu einem Austritt von Bremsflüssigkeit führen können, was den Bremsdruck und die Wirksamkeit des Bremssystems erheblich beeinträchtigt. Aufgrund dieses Mangels dürfen derzeit keine Neufahrzeuge ausgeliefert werden. Tausende Fahrzeuge stehen bei Händlern ungenutzt, da die Sicherheitsprobleme eine Übergabe an Kunden untersagen, um eine akute Gefahr für Leib und Leben zu vermeiden. Die defekte Bremsanlage war Gegenstand umfangreicher Medienberichterstattung. Unter anderem berichteten das Handelsblatt, die Zeitschrift Auto Motor Sport, sowie Elektroauto-News über die erhebliche Sicherheitsgefahr.
Fehler des Innenraumheizers beim Porsche Taycan – Rückruf
Der Porsche Taycan hat auch Probleme mit der Heizung und war deshalb erneut von einem Rückruf betroffen. Dabei wurde festgestellt, dass die Dauerhaltbarkeit des elektrischen Innenraumheizers nicht gegeben ist. Ende September 2024 wurde das klägerische Fahrzeug im Rahmen der Rückrufaktion in die Werkstatt verbracht. Das Heizungsmodul wurde ausgetauscht. Trotz des Austausches fällt die Klimaanlage erneut regelmäßig aus.
Fazit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zum Porsche Taycan
Insgesamt bestehen erhebliche Mängel an der Software respektive dem klägerischen Porsche Taycan. So ergeben sich immer wieder neue Fehler, die das Fahrzeug sehr unsicher und untauglich machen. Die Mängel bestehen weiterhin, sodass die Nachbesserung als fehlgeschlagen gelten kann. Daher macht es aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Sinn, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Eigentümern eines Porsche Taycan dringend eine anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check.
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Verwaltungsrecht. Mit der Expertise von 23 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.