Getriebe sorgt für die Manipulation der Abgasreinigung im T5
Das Rätsel im Abgasskandal von VW um den Bus T5 ist mittlerweile für eine steigende Anzahl von Gerichten gelöst. Auch für das Oberlandesgericht Köln war kürzlich klar: Natürlich manipuliert die Motorsteuerung im T5 mit dem Skandalmotor EA189 auch die Abgasreinigung (Az.: I-25 U 91/20). Auch das Landgericht Baden-Baden schließt sich der neuen Rechtsprechung an. Hier die wichtigsten Eckdaten zum T5-Urteil:
- Der Kläger hatteden VW-T5 Multivan 2.0 TDI im Januar 2014 für 38.680 Euro neu erworben und war damit über 100.000 Kilometer gefahren. Im August 2020 reichte der Verbraucher Klage gegen VW ein.
- Nach Ansicht des Landgerichts Baden-Baden ist im Modell T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz gekommen. Das Automatikgetriebe besitzt zwei Modi. Das dynamische Schaltprogramm DSP kommt im normalen Straßenbetrieb zum Einsatz. Dann gibt es noch die „Warmlauffunktion“ (WU-Modus), die nur auf dem Prüfstand zum Einsatz kommt. Dieses Programm führt dazu, dass auf dem Prüfstand die gesetzlichen Abgasgrenzwerte eingehalten werden. Im DSP-Modus wird dann die Umwelt verpestet und die Gesundheit gefährdet. Das Gericht wertete den Warmlaufmodus als unzulässige Abschalteinrichtung.
- Obwohl das Fahrzeug mit einem EA189-Motor versehen war, erließ dass KBA zum T5 nur einen Rückruf, in dem es um „Konformitätsabweichungen“ und nicht um Abgasmanipulation ging. Die Behörde hatte wohl der VW AG die krude Argumentation abgenommen, dass eine Abschalteinrichtung zwar verbaut worden, aber nicht zum Einsatz gekommen ist. Doch damit ist nun Schluss. Den Argumenten der VW-Anwälte, schenkte das Gericht keinen Glauben und verurteilte VW aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zur Zahlung von knapp 23.073,08 Euro Schadensersatz.
- Bei der Rückabwicklung muss sich der Kläger eine Nutzungsentschädigung abziehen lassen. Das Gericht setzte dabei eine Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometer an.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät daher allen Eigentümern des Modells T5 zu einer Klage gegen VW. VW hat im großen Stil Motoren manipuliert. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Und die Chancen stehen vor Gericht sehr gut, Schadensersatz zu erstreiten. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
- Interessant an dem Urteil ist auch der Zusammenhang mit dem Skandal um Benzinmotoren. VW verwendet bei Benzinmotoren auch Getriebe mit unterschiedlichen Schaltmodi. Hier geht die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass auch an Benzinmotoren massiv manipuliert wird, um die Abgaswerte auf dem Prüfstand einzuhalten. Das Landgericht Offenburg hat in einem Verfahren (Az.: 4 O 159/17) der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein Gutachten einholen lassen, aus dem klar hervorgeht, dass an der Abgasreinigung eines Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 manipuliert worden ist. Abgasgrenzwerte werden offensichtlich nur auf dem Prüfstand eingehalten. Der nächste Abgasskandal zeichnet sich hier ab.
Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war für viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur großen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen:
- Verjährung: Im ersten Diesel-Abgasskandal ist noch nichts verjährt:
- Vier Oberlandesgerichte haben VW aufgrund §852 BGB zur Zahlung von Restschadensersatz verurteilt. Endgültig verjährt der Skandal somit erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Damit sind auch aktuell im Jahr 2021 Klagen noch erfolgsversprechend.
- Der Bundesgerichtshof hat sich bisher nur zur üblichen dreijährigen Verjährung geäußert. In einem Spezialfall ging der BGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 davon aus, dass der Abgasskandal bereits Ende 2018 verjährt ist ( VI ZR 739/20). In dem Verfahren wusste der Kläger allerdings bereits 2015, dass sein Fahrzeug vom Skandal betroffen ist. Der BGH hat das Thema mit Urteil vom 29. Juli 2021 jedoch konkretisiert und festgestellt, dass die Kenntnis des Verbrauchers über den Skandal vom Gericht festgestellt werden muss (Az. VI ZR 1118/20). Daher sind auch Klagen ab dem Jahr 2019 noch erfolgsversprechend.
- Wenn jedoch nach drei Jahren die Verjährung eintritt, gibt es trotzdem Ansprüche – und zwar auf den sogenannten Restschadensersatz. Auch hier steigt mittlerweile die Zahl der Gerichte, die diesen Anspruch den Verbrauchern gewähren. Und auch der BGH hat sich in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 zum Thema Verjährung im Fall VW nicht ablehnend zum Restschadensersatzanspruch geäußert, sondern nur darauf hingewiesen, dass der Kläger diesen Anspruch vor Gericht vortragen müsse. Voraussetzung für den Anspruch auf Restschadensersatz ist das Vorliegen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Verbrauchers. Aber diese Schädigung nach §826 BGB hat der BGH am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt (Az. VI ZR 252/19).
[*]Software-Update: Auch das Software-Update zum Skandalmotor EA189 bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-Rückruf zum VW-Modell EOS. Bereits im September 2020 ordnete das KBA an: „Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7.“ Übersetzt bedeutet das: Trotz Software-Updates (Aktion 23R7) wird die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert. Die Kanzlei Stoll & Sauer hält das Update zum EA189 daher für unzulässig. Zwar hat der BGH in einem ersten Beschluss am 9. März 2021 das Software-Update für zulässig erklärt, aber nur, weil der Kläger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update getäuscht habe (Az. VI ZR 889/20). Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein kann.
[*]EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt (Az. C-693/18). Das von den Autobauern gerne für Abgasmanipulationen angeführte Argument des Motorschutzes haben die Luxemburger Richter damit zu den Akten befördert. Die Klausel zum Motorschutz greift erst, wenn das Fahrzeug – salopp gesagt – vor der Explosion steht oder Gefahr für die Insassen besteht. Versottung und erhöhter Verschleiß des Motors, was die Autobauer gerne als Begründung anführen, spielt keine Rolle. Damit ist das Thermofenster ebenfalls illegal.
[*]Thermofenster: Der BGH hält den Einbau eines solchen Thermofensters nicht von vornherein für eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher. In einem Beschluss vom 19. Januar 2021 zu einem Daimler-Fall macht der BGH jedoch auch klar, dass Kläger ausführen müssten, ob Autobauer zum Beispiel das KBA getäuscht haben (Az. VI ZR 433/19). Trifft das zu, steht nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einer Verurteilung nichts mehr im Wege. Da das KBA sich mit allen juristischen Mitteln wehrt, Ermittlungsakten beispielsweise zum EA288 offenzulegen, geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass die Behörde etwas zu verbergen hat. Der EA288 ist das Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189. Der Deutschen Umwelthilfe weigert sich die Behörde bis heute, EA288-Akten zur Einsicht zu übergeben, obwohl zu dem Vorgang ein rechtskräftiger Beschluss eines Gerichts vorliegt.
[*]Dieselgate 2.0: Darüber hinaus kommt Dieselgate 2.0 derzeit ins Rollen. Betroffen ist unter anderem der Nachfolgemotor des EA189. Auch im EA288 sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Dabei geht es nicht nur um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten bei allen Motoren an. Am Oberlandesgericht in Köln ist VW in einem EA288 Fall am 19. Februar 2021 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden ( 19 U 151/20). Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konnte bereits erste Verurteilungen des VW-Konzerns erzielen.
[*]Abschalteinrichtungen: Alle reden vom Thermofenster, doch es gibt noch andere Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung manipulieren. Mit der Fahrkurve und der Lenkradwinkelerkennung wird der Motorsteuerung angezeigt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Läuft der Motor und das Lenkrad wird nicht eingeschlagen, ist für den Motor klar, dass eine Prüfsituation stattfindet. Mehr Prüfstandserkennung gibt es nicht – und die hat der BGH für unzulässig erklärt.
[*]Benziner-Skandal: Außerdem ist VW in einem Abgasskandal verwickelt, der Benzinmotoren betrifft. Das Landgericht Offenburg hat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein Gutachten einholen lassen, aus dem klar hervorgeht, dass an der Abgasreinigung eines Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 manipuliert worden ist (: 4 O 159/17). Abgasgrenzwerte werden offensichtlich nur auf dem Prüfstand eingehalten. Das KBA hat die Ermittlungen aufgenommen und rückt die Akten dazu jedoch nicht heraus, obwohl Dr. Stoll & Sauer dazu einen rechtskräftigen Beschluss eines deutschen Gerichts erstritten hat.