Verurteilt: Keine Chance für Daimler am Landgericht Stuttgart
Die Daimler AG muss nach dem aktuellen Urteil der 14. Zivilkammer am Landgericht Stuttgart den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 Euro 5 zurücknehmen und dem Kläger 45.391,49 Euro erstatten (Az. 14 O 89/20). Zu dem Fahrzeug lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts KBA vor. Beim Daimler handelt es sich übrigens um das gleiche Modell, wie aus dem Verfahren vor dem OLG Naumburg, bei dem Daimler erstmals von einem Instanzgericht verurteilt worden war. Hier nun die wichtigsten Fakten zum Verfahren im Stuttgarter Urteil:
- Die Klägerpartei erwarb das Fahrzeug am 12. Juli 2012 zum Preis von 52.937 Euro. Das Fahrzeug der GLK-Klasse verfügt über einen Motor vom Typ OM 651 (Euro 5) und soll mit verschiedenen Abschalteinrichtungen zum Einsatz gekommen sein. Mit Hilfe einer sogenannten Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung werden die EU-Abgasgrenzwerte im Normalbetrieb auf der Straße nicht eingehalten. Das Fahrzeug erkenne, ob es sich auf dem Prüfstand befinde oder nicht. Am 30. August 2019 wurde Klage gegen die Daimler AG erhoben.
- Das Diesel-Fahrzeug unterlag einem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt.
- Das Gericht folgte in seinem Urteil letztlich dem Kläger. Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen. Der Kläger hat ein Fahrzeug erworben, das er so nicht kaufen wollte, und daher einen Schaden erlitten. Daimler ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB wegen der Verwendung der Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung im Abgaskontrollsystem gegenüber dem Kläger haftbar.
- Den erfolgten Rückruf durch das KBA wertete die Kammer als Hinweis, dass die Behauptungen der Verbraucherseite zur Abschalteinrichtung nicht ins Blaue hinein erfolgten. Daimler hingegen habe die Prüfstandfunktion nicht hinreichend bestritten und keine substantiierten Angaben darüber gemacht, welche Funktion durch das Software-Update beseitigt oder geändert worden war. Das Bestreiten von Daimler wertete das Gericht daher als „unbeachtlich“.
- Das Fahrzeug entspricht aus Sicht des Gerichts nicht der Norm im Sinne der Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007. Auf dem Prüfstand werden die Abgasnormen eingehalten, im Straßenverkehr jedoch nicht. „Die Motorsteuerungsfunktion, die die NOx-Emissionen durch eine prüfstandbezogene Steuerung zum Beispiel der Kühlmitteltemperatur nur auf dem Prüfstand optimiert, stelle eine unzulässige Abschaltvorrichtung dar.“ Das Fahrzeug ist für das Landgericht mangelhaft.
- Für das Gericht lagen auch keine der EU-Norm folgenden Ausnahmezustände bei dem Fahrzeug vor, um von den Grenzwerten beim Stickoxidausstoß abweichen zu können. Daimler habe die möglichen Gründe für die Ausnahmen nicht substantiiert genug vorgetragen.
- Das Gericht kritisierte die Vorgehensweise von Daimler, über Jahre hinweg das eigene Gewinnstreben über die Gesundheit der Bevölkerung gestellt zu haben. Zudem sei auch die Umwelt zu Schaden gekommen.
- Ohne die Manipulation hätte das Fahrzeug keine Typengenehmigung erhalten.
- Der Käufer muss sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das Gericht schätzte die Gesamtlaufleistung des GLK auf 250.000 Kilometer.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Die juristischen Entwicklungen der vergangenen Monate zeigen für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr, dass die Daimler AG vor Gericht in die Defensive gerät und die Chancen der Verbraucher, die Verfahren zu gewinnen, derzeit enorm ansteigen. Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Abgaskontrollsystem des Motors in ihrem Wert gemindert. Die Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
Die Kanzlei hat bereits mehrere positive Urteile gegen die Daimler AG in erster Instanz erstritten:
- Landgericht Stuttgart – 9. Oktober 2020 – Az. 14 O 89/20
- Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 108/19
- Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 109/18
- Landgericht Stuttgart – 08. Mai 2020 – Az. 14 O 74/20
- Landgericht Freiburg – 13. März 2020 – Az. 8 O 71/19
- Landgericht Oldenburg – 13. Februar 2020 – Az. 16 0 2884/18
- Landgericht Stuttgart – 16. Januar 2020 – Az. 27 O 40/19
- Landgericht Stuttgart – 24. Oktober 2019 – Az. 20 O 73/19
An deutschen Gerichten werden für die Daimler AG im Diesel-Abgasskandal die Zeiten rauer. Wie kam es zu dieser verbraucherfreundlichen Wende?
- Temperaturabhängig gesteuerte Abschalteinrichtungen wie das von Daimler in den Mercedes-Modellen verwendete Thermofenster sind vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH am 30. April 2020 in Schlussanträgenals unzulässig bezeichnet worden. Mit dem Urteil wird in diesem ersten europäischen VW-Verfahren noch in diesem Jahr gerechnet.
- Auch der BGH hat mit seinem Beschluss vom 28. Januar 2020 (Az. VIII ZR 57/19) den Druck auf Daimler erhöht. Der BGH bemängelte, dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U 263/18) kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat oder nicht. Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen Mercedes können von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. Es reicht, wenn der klagende Verbraucher seine Argumente schlüssig vorträgt und nicht bis ins kleinste Detail ausführt. Schließlich könne er nicht detailliert wissen, wie ein Motor funktioniere. Gutachten über die Abgasreinigung könnten in wichtigen Fragen Abhilfe schaffen.
- Die Daimler AG äußert sich bisher vor Gericht in der Regel höchst vage zu den gegen sie gemachten Vorwürfen und verweist in der Regel auf Betriebsgeheimnisse, die sie vor Gericht nicht preisgeben möchte. Auch wird der Vortrag des Klägers pauschal als unbegründet zurückgewiesen – ohne die Abweisung genauer auszuführen.
- Das unkooperative Verhalten vor Gericht hat übrigens auch der BGH in seinem ersten Urteil in einem VW-Verfahren am 25. Mai 2020 bemängelt (Az. VI ZR 252/19). Die Autobauer können sich jetzt nicht mehr mit dem Hinweis auf Betriebsgeheimnisse vor Aussagen drücken.
18 Rückrufe in einem Jahr. Um den Überblick nicht zu verlieren, listet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer alle im Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge mit den unterschiedlichsten Motoren auf:
OM640
- A 160 CDI
- A 180 CDI
- A 200 CDI
- B 180 CDI
- B 200 CDI
- C 350 CDI
- C 350 CDI BlueEFFICIENCY
- CLS 350 BlueTEC
- CLS 350 BlueTEC 4MATIC
- CLS 350 CDI
- CLS 350 CDI BlueEFFICIENCY
- E 280 CDI
- E 300 BlueTEC
- E 300 CDI BlueEFFICIENCY
- E 350 BlueTEC
- E 350 CDI BlueEFFICIENCY
- G 280 CDI
- G 300 CDI
- G 350 d
- GL 350 BlueTEC
- GL 350 CDI BlueEFFICIENCY
- GL 350 d
- GLC 350 d
- GLE 350 d Coupé
- GLK 350 CDI
- GLK 350 CDI BlueEFFICIENCY
- ML 280 CDI
- ML 300 CDI BlueEFFICIENCY
- ML 350 BlueTEC
- R 280 CDI
- R 300 CDI
- R 300 CDI BlueEFFICIENCY
- R 350 CDI
- S 350 BlueTEC
- S 350 d
- S 350 BlueTEC 4MATIC
- S 350 d 4MATIC
- Sprinter 218 CDI/318 CDI/418 CDI/518 CDI
- Sprinter 219 BlueTEC/319 BlueTEC/519 BlueTEC
- Sprinter 219 CDI/319 CDI/419 CDI/519 CDI
- Viano 3.0 CDI/Vito 120 CDI
- A 180 CDI
- A 180 CDI BlueEFFICIENCY
- A 200 CDI
- A 200 CDI BlueEFFICIENCY
- A 200 d
- A 220 CDI
- A 220 CDI BlueEFFICIENCY
- A 220 d
- B 180 CDI
- B 180 CDI BlueEFFICIENCY
- B 200 CDI
- B 200 CDI BlueEFFICIENCY
- B 200 d
- B 220 CDI
- B 220 CDI BlueEFFICIENCY
- B 220 d
- C 180 CDI
- C 180 CDI BlueEFFICIENCY
- C 200 CDI
- C 200 CDI BlueEFFICIENCY
- C 200 d (mit autom. Getriebe)
- C 220 BlueTEC
- C 220 BlueTEC BlueEFFICIENCY Edition
- C 220 CDI
- C 220 CDI BlueEFFICIENCY
- C 220 d
- C 220 d BlueEFFICIENCY Edition
- C 250 BlueTEC
- C 250 CDI
- C 250 CDI BlueEFFICIENCY
- C 250 d
- C 300 BlueTEC HYBRID
- C 300 h
- CLA 200 CDI
- CLA 200 d
- CLA 220 CDI
- CLA 220 d
- CLS 220 BlueTEC
- CLS 250 BlueTEC
- CLS 250 CDI
- CLS 250 CDI BlueEFFICIENCY
- E 200 BlueTEC
- E 200 CDI
- E 200 CDI BlueEFFICIENCY
- E 220 BlueTEC
- E 220 BlueTEC BlueEFFICIENCY
- E 220 CDI
- E 220 CDI BlueEFFICIENCY
- E 220 CDI BlueEFFICIENCY Edition
- E 220 CDI Edition
- E 250 BlueTEC
- E 250 CDI
- E 250 CDI BlueEFFICIENCY
- E 300 BlueTEC HYBRID
- GLA 200 CDI
- GLA 200 d
- GLA 220 CDI
- GLA 220 d
- GLC 250 d
- GLK 200 CDI BlueEFFICIENCY
- GLK 220 BlueTEC
- GLK 220 CDI
- GLK 220 CDI BlueEFFICIENCY
- GLK 250 BlueTEC
- GLK 250 CDI BlueEFFICIENCY
- ML 250 BlueTEC
- S 250 CDI BlueEFFICIENCY
- S 300 BlueTEC HYBRID
- SLK 250 CDI
- SLK 250 CDI BlueEFFICIENCY
- SLK 250 d
- Sprinter 210 BlueTEC/310 BlueTEC/510 BlueTECa
- Sprinter 210 CDI/310 CDI/510 CDI
- Sprinter 213 BlueTEC/313 BlueTEC/413 BlueTEC/513 BlueTEC
- Sprinter 213 CDI/313 CDI/513 CDI
- Sprinter 216 BlueTEC/316 BlueTEC/416 BlueTEC/516 BlueTEC
- Sprinter 216 CDI/316 CDI/416 CDI/516 CDI
- V 220 CDI/Vito 116 CDI
- V 250 BlueTEC/Vito 119 BlueTEC
- Viano 2.0 CDI/Vito 113 CDI
- Viano 2.2 CDI/Vito 116 CDI
- Vito 110 CDI
- C 180 BlueTEC
- C 180d
- C 200 BlueTEC
- C 200d
- Marco Polo
- Vito
- Vito Tourer
- A-Klasse
- B-Klasse
- Citan
- CLA
- GLA