Opel-Modelle sind von Rückrufen der Kraftfahrt-Bundesamt betroffen
Die verbraucherfreundlichen Urteile im Abgasskandal von Opel mehren sich. Am Landgericht Landshut ist Opel am 11. August 2022 verurteilt worden. Das Gericht sah Parallelen zum VW-Skandal und sprach dem Kläger für zwei Euro-6-Fahrzeuge Schadensersatz in Höhe von 21.000 Euro zu (Az.: 55 O 458/22). Damit ist klar, dass nicht nur Motoren der Abgasnorm Euro 5, sondern auch der Abgasnorm Euro 6 in den Abgasskandal von Opel verwickelt sind. Euro-6-Modelle galten lange Zeit als besonders sauber – ein Trugschluss, wie auch der Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vom Februar 2022 zeigte. Von diesem Rückruf warn erstmals Euro-6-Modelle betroffen.
Das KBA entdeckte bereits früh verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen zur Abgasmanipulation in den Opel-Dieselmotoren. Nach einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte das Unternehmen sogar ein Bußgeld von 65 Millionen Euro akzeptiert. Welche Modelle sind vom Abgasskandal betroffen? Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer listet die möglichweiser betroffenen Opel-Modell auf:
- Astra (Stufenheck) (Baujahr 2014-2015)
- Astra Sports Tourer (Baujahr 2014-2018)
- Astra GTC (Baujahr 2014-2018)
- Astra Notchback (Baujahr 2014-2018)
- Astra (Van) (Baujahr 2015)
- Astra, Astra+ (Baujahr 2015-2018)
- Astra Sports Tourer, Astra Sports Tourer+ (Baujahr 2015-2018)
- Astra (Baujahr 2013-2018, 1,3 l und 1,6 l Motor Euro 6)
- Corsa (Baujahr 2014-2016)
- Corsa (Van) (Baujahr 2014-2016)
- Corsa (Van) (Baujahr 2015-2016)
- Corsa (Baujahr 2013-2019, 1,3 l und 1,6 l Motor Euro 6)
- Insignia (Baujahr 2015-2016)
- Insignia (Baujahr 2013-2018, 1,3 l und 1,6 l Motor Euro 6)
Das vorliegende Urteil vom Landgericht Verden stärkt in jedem Fall die Verbraucherrechte. Das Gericht hat festgestellt, dass Opel vorsätzlich und sittenwidrig nach §826 BGB gehandelt und den Verbraucher geschädigt hat. Ihm steht Schadensersatz zu.
Streitgegenständlich vor dem Landgericht Verden war ein Opel Zafira Tourer Active. Das Fahrzeug verfügte über einen 2.0 Liter Motor der Abgasnorm Euro 5. Die interne Motorenbezeichnung lautete A20. Der Verbraucher erwarb den Diesel im März 2015. Als der Verbraucher erfuhr, dass der Motor die vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickoxide nicht einhält und sie mindestens um den Faktor 3,5 überschritt, zog er vor Gericht. Aus Sicht des Gerichts habe der Kläger substantiiert vorgetragen, dass der Motor die Abgasreinigung manipuliert. Der Kläger habe daher nach §826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadensersatz in Höhe 11.241,88 Euro plus Zinsen gegenüber der Adam Opel GmbH (Az.: 8 O 129/22).
Mit dem Urteil vom Landgericht Verden sind die Chancen von Opel-Käufern vor Gericht Schadensersatz zu erstreiten, weiter enorm gestiegen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät daher betroffenen Verbraucher zur schnellen Klage und empfiehlt die anwaltliche Beratung in unserem kostenfreien Online-Check. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen. Die Optionen der Opel-Kunden erstrecken sich über Preisminderung, Fahrzeugrückgabe oder bei einem Neuwagen die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs.