Illegale Abschalteinrichtung im Wohnmobil T448 von Carado
Seit Sommer 2020 führt die Staatsanwaltschaft Frankfurt Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Fiat-Abgasskandal durch, wobei bislang keine Ergebnisse veröffentlicht wurden. Besonders betroffen sind Wohnmobile, da der Fiat Ducato häufig als Basisfahrzeug genutzt wird. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft waren im Jahr 2020 etwa 200.000 Freizeitfahrzeuge betroffen. Es wird vermutet, dass der Fiat-Diesel Multijet mit mehreren unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet ist, die die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Abgasgrenzwerte lediglich unter Testbedingungen, nicht aber im regulären Straßenverkehr, gewährleisten. Zu diesen Abschalteinrichtungen zählen unter anderem ein Timer, der nach 21 Minuten die Abgasreinigung deaktiviert, sowie das sogenannte Thermofenster, das die Abgassteuerung temperaturabhängig reguliert. Das Landgericht Köln hat dem Hersteller Stellantis in diesem Zusammenhang zu Schadensersatz verurteilt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die in diesem Fall das Verfahren führte, erläutert das jüngste Urteil sowie die derzeitige rechtliche Situation.
- Im März 2017 kaufte der Kläger das Wohnmobil T448 von Carado für einen Kaufpreis von 50.000 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem Multijet-Motor der Euronorm 6 ausgestattet, der über 2,3 ccm Hubraum und eine Leistung von 130 PS verfügt.
- Der Kläger behauptet, dass die Abgasreinigung im Wohnmobil T448 durch ein sogenanntes Thermofenster temperaturabhängig manipuliert wird. Innerhalb bestimmter Temperaturbereiche bleibt die Abgasrückführung (AGR) unverändert, außerhalb dieser Bereiche wird sie reduziert.
- Zusätzlich ist ein Timer im Motor eingebaut, der die Abgasreinigung nach etwa 22 Minuten ausschaltet, was einer Art Prüfstanderkennung entspricht. Außerdem soll eine Lenkradwinkel-Erkennung vorhanden sein, die ebenfalls den Prüfstand erkennen kann.
- Der Kläger forderte unter anderem die Rückabwicklung des Kaufvertrags, da er sich von Stellantis gemäß §826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt sieht.
- Das Landgericht Köln stimmte den Forderungen des Klägers teilweise zu und verurteilte Stellantis wegen vorsätzlichen und sittenwidrigen Handelns nach §826 BGB. Der Kauf wäre nie zustande gekommen, wenn der Käufer von der strittigen Software gewusst hätte. Stellantis muss dem Kläger Schadensersatz bezahlen und dessen Wohnmobile zurücknehmen – sogenannter großer Schadensersatz. Beim kleinen gibt es eine Kaufpreisminderung.
- Beim Urteil fand die neuere Rechtsprechung des BGH im Diesel-Abgasskandal Anwendung, die klarstellt, dass die Diesel-Rechtsprechung, die bereits für Marken wie VW, Mercedes, BMW, Opel und Audi gilt, auch auf Wohnmobile mit Fiat-Motoren zutrifft.
- Die Kammer erklärte die Timer-Funktion in der Motorsteuerung des Multijets für unzulässig, da sie eine prüfstandsbezogene Manipulation der Abgassteuerung darstellt.
- Vom zu ersetzenden Kaufpreis zog das Gericht eine Nutzungsentschädigung ab, die sich an der erwartbaren Gesamlaufleistung von 350.000 Kilometern orientiert.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
BGH-Entscheid zum Wohnmobil-Abgasskandal von Fiat setzt Maßstab
Für Fiat wird es jetzt im Diesel-Abgasskandal nicht nur aufgrund der aktuellen Urteile immer enger. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am 27. November 2023 erstmals zum Abgasskandal der Wohnmobile geäußert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst das Urteil und die weiteren Entwicklungen kurz zusammen:
- Der BGH sieht auch bei Wohnmobilen aufgrund fahrlässigen Handelns nach §823 Abs. 2 BGB einen möglichen Differenzschaden. Der BGH hatte über die Frage verhandelt, ob FCA als italienischer Hersteller des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils nach § 823 Abs. 2 BGB haftet.
- Das deutsche Sachrecht ist auch für Fiat anwendbar, da das Wohnmobil in Deutschland in den Verkehr gebracht wurde.
- Eine Reaktion der italienischen Typengenehmigungsbehörde ist irrelevant, da es beim BGH nur auf die Frage ankommt, ob eine Abschalteinrichtung verbaut ist oder nicht.
- Der Umstand, dass es bislang zu keinen Einschränkungen wie Rückrufen gekommen ist, spielt auch keine Rolle.
- Der BGH stellt klar, dass die Regeln zum Schadensersatz bei PKW im Diesel-Abgasskandal auch auf Wohnmobile anwendbar sind.
- Zum Thema Vorsatz und Sittenwidrigkeit (§826 BGB) hat sich der BGH jedoch nicht geäußert, weil der Sachverhalt nicht vorgetragen wurde. Ob Fiat vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat, muss in anderen Verfahren geklärt werden. Dr. Stoll & Sauer hat mehrere Verfahren am BGH dazu anhängig.
- Bejaht der BGH Vorsatz und Sittenwidrigkeit bei Fiat, dann können Verbraucher ihren Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages leichter durchsetzen (großer Schadensersatz). Auch Preisminderung in der Größenordnung von bis zu 25 Prozent könnten dann durchsetzbar sein (kleiner Schadensersatz).